Germanitien

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Flagge Scheinstaat Germanitien

Mit dem Namen Germanitien wird der 2007 von Privatleuten in Westerheim gegründete Scheinstaat beschrieben. Im August 2016 ernannte sich Stefan Ratzeburg zum Oberhaupt von Germanitien.[1] Aus neuesten Veröffentlichungen ist zu entnehmen, dass die JOH- Variante der Germaniten einen Sitz in Schweden hat.[2]
In einer Pressemitteilung vom 19. Mai 2017 widersprach das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einer Behauptung der Germaniten, dass ein an sie adressiertes Schreiben des BVerwG als Beweis ihrer rechtlichen Existenz durch Gerichte und Behörden zu bewerten ist (siehe dazu Allgemeines/Spoiler).[3][4]

Allgemeines

Hervorgegangen ist „Germanitien“ offenbar aus der „Ringvorsorge“[5] von Ulrike Kuklinski. Daraus resultierten Streitigkeiten zwischen einem Jörg Erdmannsky - gegen den wegen Volksverhetzung und unerlaubtem Waffenbesitz ermittelt wurde und der eine Verhaftung wegen Beleidigung vorweisen kann - und Ulrike Kuklinski gegen die JOH und Axel Thiesmeier[6], welche auch den Begriff und das Konstrukt für sich beanspruchten.

Zuvor hatte Justizlaie Thiesmeier - im Rahmen von Erdmannskys Kontakten mit Justiz und Polizei - noch versucht, einen Rechtsbeistand zu imitieren. Auch von dieser Aktion wurde kein Erfolg vermeldet.
In einem Mailverkehr ist zu erkennen, dass zu dieser Zeit augenscheinlich zwei „Staaten“ namens „Germanitien“ existierten. Ein „Germanitien“, welches offenbar auf die „Ringvorsorge“ von Ulrike Kuklinski zurück geht und ein „Germanitien“, das offenbar mit dem o.g. Axel Thiesmeier und der „Justizopferhilfe NRW“ zusammenhängt. Dies ist aus Erdmannskys Mail vom 23.Mai 2011 zu schließen.
Zitat aus der Mail von Erdmannsky

Die ekelhaften Verleumdungen und Verunglimpfungen, sowie dem Mißbrauch von Titel und Zeichen unseres Staates Germanitien durch die JOH, schaden dem ganzen Volk und verletzten im schärfsten Maße die Menschenrechte. Vor allem sei hier erwähnt, das Germanitien die UN Resolution 217 A (III) als Verfassung hat. Alle Teilnehmer der Ringvorsorge sind und werden davon betroffen.
[...]
Axel Thiesmeyer hat auch nichts mit Germanitien oder der Ringvorsorge zu tun. Hier wird nicht nur gegen einen Staat vorgegangen, sondern gegen die Menschenrechte und vor allem gegen die UN. Als Diplomat des Staates Germanitien, bitte ich daher Betroffene von dem beiliegenden Anhang an die angegebene Adresse Gebrauch zu machen, um diesen Verunglimpfungen ein Ende zu bereiten.
[...]

Ulrike Kuklinski hat die Ringvorsorge ins Leben gerufen und mit der Gründung von Germanitien diesen Erfolg weitergeführt. Auch ich habe mich nach einem ausführlichen Gespräche und richtig gestellten Informationen davon überzeugen können. Deshalb habe ich mich voll solidarisch erklärt und sehe es nun als meine mir selbst auferlegte Verpflichtung an, Uschi bei dem Fortbestand von Germanitien im vollen Umfang zu unterstützen und zu schützen. Dies im Interesse aller, die der Ringvorsorge angehören und noch Staatsbürger von Germanitien werden möchten[7]

Im Bericht des Verfasssungsschutzes NRW aus 2017 werden gleich Gruppierungen von Germaniten erwähnt, die mit der Justizopferhilfe Löhne/Rinteln verbundene und ein indigenes Volk Germaniten in Bochum. Dazu wurde vom Verfassungschutz folgende Prognose in Aussicht gestellt: "Es muss davon ausgegangen werden, dass sich Aktionismus und Aggression in der Reichsbürger-Szene weiter verstärken und es zu Radikalisierungseffekten kommt. Deswegen bewertet der Verfassungsschutz die Reichsbürger und Selbstverwalter als Bestrebung mit erheblichem Gefahrenpotenzial."
Zitate zu JOH/Germaiten aus dem Bericht des Verfassungsschutz NRW 2017

Dabei spielt die Justiz-Opfer-Hilfe in der Szene eine wichtige Rolle. So bietet sie unter anderem im Internet verschiedene Seminare, Selbstverteidigungskurse und auch Rechtsbeistand an.
[...]

Die Justiz-Opfer-Hilfe vertreibt auf ihrer Webseite sogenannte Lehrhefte, in denen Scheinargumente geliefert werden, mit denen man die rechtliche Legitimation der Richter entlarven könne.[8]

Aktuell sind JOH und die Germaniten in Schweden zu finden. Eigenen Verlautbarungen zufolge wurde am 13. November 2017 ein neuer Vorstand gewählt. Als Leiter diverser Büros in Deutschland wird ein „max adf lohman“[sic] genannt, der aber auch in Schweden sitzt und auch dort als Missionschef geführt wird. Weiter wird ein „udo büchner“ als Botschafter bezeichnet.[9]

Postanschrift / EU-Zentralbüro:

Menschenrechtsorganisation WAG-Justiz-Opfer-Hilfe NRW/Deutschland z. Hd. Missionschef max lohmann c/o Botschafter udo büchner Simsjölandet Motorp 6 919 91 Asele

Sverige [10]

Im aktuellen Auftritt der JOH/Germaniten sind neben der breiten Palette an bekannten Aussagen zur Staatsleugnung, Verbrechen der BRD und all ihrer Organe, auch mehrfach fremdenfeindliche Äußerungen und Holocaustleugnungen zu finden. So werden in einer Kategorie namens „Arche Wahr“ Clips unter dem Namen „Schwindlers Liste“ verlinkt und es ist ein Film eines französischen Autors zu sehen, welcher versucht zu beweisen, dass es nie eine Massenvernichtung und Gaskammern gegeben hat und das Auschwitz nur eine sehr große Industrieanlage mit Produktionsstätten war.[11] Gehostet wird die Seite in Honk-Kong (Galiere mit Screenshot Impressum)

In einer weiteren Kategorie „Schuldner“ wird wieder – die für JOH und Reichsbürgerszene übliche – Pranger-Taktik angewendet. So werden von der JOH Personen - in der Regel Richter, Staatsanwälte, Polizisten und Behördenmitarbeiter die sich mit ihnen befassen mussten - zu Rechtbrechern ernannt. Und es werden wieder Klagen angekündigt mit – wie üblich – exorbitanten Summen. In diesem Fall sit es derDirektor des Amtsgericht Bad Oeynhausen.[12]

Auslöser waren offensichtlich Festnahmen, Strafbefehle und Verfahren im November 2017 und April 2018, die mit einer Verurteilung des Germaniten Axel Thiesmeier wegen Unterschlagung endete. Im Verlauf des Verfahren am 05. April 2018 kam es zu filmreifen Tumulten und Übergriffen seitens der Reichsbürger durch die - für die Germaniten eintretende - JOH, welche eine Unterbrechung der Verhandlung und die Verbringung Thiesmeiers in den Gewahrsam zur Folge hatte.[13]

Verfahren Finanzgericht Hamburg 2011
Im Jahre 2011 war der „Staat Germanitien“ Gegenstand einer Verhandlung und Entscheidung des Finanzgerichts Hamburg, bei dem eine Reihe interessanter und relevanter Aspekte behandelt wurde.[7]
In diesem Verfahren vor dem Finanzgericht Hamburg (AZ: 3 K 6/11) wandte sich ein Kläger gegen Bescheide des Finanzamts, die nach einer Betriebsprüfung ergangen sind. Der Kläger versucht seinen Widerspruch damit zu begründen, dass er neben der „Ringvorsorge“ auch „dem Staatsvolk und der Weltanschauungsgemeinschaft der ‚Germaniten‘ des Staates ‚Germanitien‘ angehöre und deshalb die Finanzgerichtsordnung (FGO) sowie die verfahrens- und steuerrechtlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland bei ihm als exterritorialer Person nicht anzuwenden seien.

Außerdem berief er auf sich auf eine Immunität als Vertreter des Staates der Germaniten und sah sich als Diplomaten. Neben Behauptungen wie: „Die Abgabenordnung (AO) ist wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG nichtig“ trug der Kläger auch noch die Entstehungsgeschichte „Germanitiens“ vor.

Das Urteil des Finanzgerichts Hamburg folgte dem nicht und setzte sich darüber hinaus ausführlich und recht verständlich mit dem Einlassungen und Ausführungen des Klägers zur Rechtslage auseinander.
Zitate aus der Urteilsbegründung des Finanzgerichtes:

Ebenso wie es nur die vorgenannte eine deutsche Staatsangehörigkeit gibt, besteht neben dem Staat Bundesrepublik Deutschland weder das Deutsche Reich noch ein anderer deutscher Staat; sondern die Bundesrepublik Deutschland ist der gegenwärtige deutsche Staat und so mit dem im Jahre 1871 als Deutsches Reich gegründeten Staat Deutschland identisch bzw. im Hinblick auf die räumliche Ausdehnung teilidentisch (vgl. Hessisches FG vom 22. September 2010 6 K 134/08, Juris; vom 12. Dezember 2002 1 K 2474/02, Juris; FG Hamburg vom 9. Oktober 2009 2 K 169/08, Juris; BVerfG vom 31. Juli 1973 2 BvF 1/73 BVerfGE 36, 1 zum deutsch-deutschen Grundlagenvertrag m.w.N.; ständ. Rspr.)
[...]
Dementsprechend gibt es auch weder ein Staatsvolk der „Germaniten“ noch einen Staat „Germanitien“. Durch einige Unterschriften auf einer so bezeichneten Gründungsurkunde und durch eine angeblich an die Vereinten Nationen gesandte Proklamation ergibt sich noch kein Staatsvolk und mangels Staatsgebiet und darauf ausgeübter Staatsgewalt erst recht noch kein Staat (vgl. zu den drei Elementen des Staatsbegriffs oben 1 b), ganz abgesehen von jeglicher internationaler Anerkennung (vgl. oben 1 c)
[...]

Auf den Rechtsstatus einer Weltanschauungsgemeinschaft und die durch Art. 140 GG inkorporierten Art. 136, 137, 138, 139 und 141 WRV kommt es im Streitfall schon deswegen nicht an, weil die vorgetragene Behauptung einer Weltanschauungsgemeinschaft nicht substantiiert und dafür auch sonst nichts ersichtlich ist.[7]

Im September 2015 kam es in Löhne zur Versteigerung der Immobilie, in dem 3 Jahre lang die so bezeichnete "Botschaft der Germaniten" untergebracht war. Etwa 30 Anhänger der Justizopferhilfe (JOH) versuchten, die Zwangsversteigerung des Objekts an der Lübbecker Straße in Löhne massiv zu stören. Die meisten von ihnen wurden Meldungen zufolge in Gewahrsam genommen. Sämtliche Wohn- und Nießbrauchsrechte wurden aus dem Grundbuch gelöscht.[14][15]

Text der Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts, Mai 2017

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat ein „Indigenes Volk Germaniten“ nicht anerkannt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht heute klargestellt.

Personen, die sich selbst als Angehörige eines vermeintlich existierenden „indigenen Volkes Germaniten“ bezeichnen, versenden ein mit Dienstsiegel versehenes Anschreiben des Bundesverwaltungsgerichts an Behörden und Gerichte. Sie sehen in der Adressierung durch das Bundesverwaltungsgericht eine Anerkennung der rechtlichen Existenz eines derartigen „Volkes“ und seines Sonderstatus. Dies ist ein Rechtsirrtum. Das Anschreiben nutzt die von dieser Gruppierung und ihren Angehörigen gewählte Selbstbezeichnung allein zum Zwecke der Übersendung. Hierin liegt keine Anerkennung der rechtlichen Existenz oder Rechtsfähigkeit einer Vereinigung mit dieser Bezeichnung, eines wie auch immer ausgestalteten (völker-)rechtlichen Rechtsstatus als „indigenes Volk“ oder sonstiger (Sonder-)Rechte neben oder außerhalb der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Das Gegenteil ist richtig. Schon der mit dem Anschreiben übermittelte Beschluss ist ergangen in einem Verfahren „des nach eigenen Angaben bestehenden Indigenen Volkes Germaniten“ und lässt selbst die Beteiligtenfähigkeit ungeprüft.

Die Inanspruchnahme von Sonderrechten für diese Gruppierung und ihre Angehörigen nach internationalem oder nationalem Recht, Resolutionen der UN-Generalversammlung, völkerrechtlichen Verträgen oder sonstigen Rechtsquellen oder deren „Anerkennung“ als Träger von Schutzrechten, die das Völkerrecht für indigene Völker vorsieht, ist rechtlich offenkundig ausgeschlossen. Erst recht kann aus den von den Angehörigen dieser Gruppierung herangezogenen Rechtsquellen keine Staatsangehörigkeit neben oder anstelle der deutschen Staatsangehörigkeit oder eine „Staatlichkeit“ neben oder anstelle der auf ihrem Territorium allein legitimen Staatsgewalt der Bundesrepublik Deutschland abgeleitet werden[3]

Kommerzielle Aktitiväten

Im Phantasiereich der Germaniten versuchte man sich auch mit dem Vertrieb von wirkungslosen Scharlatanerieprodukten, so wurde z.B. "Alruna`s bioenergetischer Germanitentrunk" beworben. Als Bestandteile wurden genannt "Humine" (Huminsäuren und Fulvicsäuren).
Was übersetzt bedeutet, das diese Lösung nicht anderes ist als flüssiger Humus. Dieser ist ein Abfallprodukt, welches bei der Zersetzung von Pflanzenmaterial entsteht und als Dünger und zur Rekultivierung eingesetzt wird. Dadurch soll z.B. die Stickstoffaufnahme der Pflanzen erhöht werden oder eine bessere Umsetzung anderer Nähr- und Spurenelementen - in für Pflanzen aufnehmbare Formen - fördern.

Diese auch als "Trinkmoor" bezeichnete Substanz kommt gelegentlich in der Tiermedizin zum Einsatz und es werden ihr Schleimhautabdeckende und regenerierende Wirkung zugeschrieben. Dafür existieren auch In-Vitro-Studien und Fallberichte über veterinärmedizinische Untersuchungen. Von relevanten ernährungsphysiologischen Aspekten ist nichts bekannt: Ebenso sind für gesundheitsfördernden Wirkungen bei Anwendung am Menschen keinerlei valide Studien oder sonstwelche seriöse Literatur zu finden. Dennoch wird das Produkt in der Esoterik- und Wellnessbranche, wie in der Alternativmedizin - mit dem in der Szene obligaten breiten Spektrum an Wirkungszuschreibungen - bisweilen angeboten.[16]

Siehe auch:

Justizopferhilfe

Weblinks

Videoberichte:

Presseberichte:

2011

2012

2013

Galerie

Quellennachweise