Schadensersatzvertrag

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Konkludente Schadenersatzverträge werden von Reichsideologen an Mitarbeiter von Behörden (zuweilen auch an Privatpersonen) verschickt, um den Empfänger des "Vertrages" zu "Schadenersatz" zu verpflichten. Das den "Schadenersatz" begründende Handeln des "Vertrags"-Empfängers kann dabei variieren, z.B. Durchsetzung eines Verwaltungsaktes, Nutzung von Bilddaten etc.

Eine Definition aus einschlägigen Kreisen:

Der konkludente Schadensersatzvertrag ist ein Vertrag, der an alle zuständigen Behörden deines Wohngebietes gesendet wird um klarzustellen, daß bei weiterer Anwendung willkürlicher Maßnahmen Schadensersatz eingeklagt wird.

Konkludent bedeutet stillschweigende Akzeptanz. Sollte nach Versand des Vertrages innerhalb einer internationalen Frist von 21 Tagen keine Reaktion erfolgen, wurde der Vertrag angenommen und akzeptiert (zumindest juristisch). Der Vertrag beruht auf Handelsrecht, HGB, welches von den deutschen Behörden angewendet wird.

Erfahrungen:

Die Behörden werden zumeist nicht reagieren, oder ihn ohne Anschreiben kommentarlos zurücksenden. Sollte er zurückkommen, beweist es einmal mehr, daß er angekommen ist.... Man versucht damit wie üblich auszudrücken, daß man sich nicht einschüchtern läßt. Wenn man jedoch nicht den Mut hat ein Anschreiben mitzusenden, zeigt es aber doch eher im Umkehrschluß, daß man bereits doch eingeschüchtert ist! Dennoch wird weitergemacht, mindestens bis die Willenserklärung mit einem Akzeptanzschreiben und die Rechnungen erfolgen.[1]

Ein "konkludenter Schadenersatzvertrag" ist ein Phantasiegebilde ohne Wirksamkeit. Im Gegensatz zu seiner Bezeichnung ist er kein Vertrag, ein zu ersetzender Schaden ist nicht entstanden und auch ein konkludentes Handeln liegt nicht vor. Als Rechtsfolge kann sich allerdings, je nach Formulierung des "Vertrags" und etwaiger Begleitschreiben, eine Strafbarkeit des Verwenders ergeben (beispielsweise wegen Erpressung oder Nötigung bzw. entsprechender Versuche).

Der Erfinder dieser Vorgehensweise ist bislang unbekannt; auf unterschiedlichen rechtsextremen und reichsideologischen Seiten werden Varianten hierzu als Musterschreiben angeboten.[2][3]

Tarife für den zu ersetzenden "Schaden" können beispielsweise von dreistelligen €-Summen pro Nennung des Namens auf Youtube bis zu siebenstelligen Pauschalen pro Besuch von Vollstreckungsbeamten reichen.[4]

Da erfahrungsgemäß (s.o.) Behörden nicht reagieren, werden die Verträge an verschiedene Organisationen weiter versandt.[5]

An wen wird der Vertrag gesendet?

- Botschaft Russland (mit weiteren Dokumenten, Russische Botschaft) - Botschaft USA - Botschaft UK - Botschaft China - Hauptmilitärstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation (mind. zuständig in Niedersachsen) - Bundesregierung - Bundesinnenministerium - Bundesverwaltungsamt - Landesregierung (z.B. Land Niedersachsen) - Landes-Justizministerium (untersteht dem Land) - Landeshauptstadt (z.B. die das Bußgeld einfordert) - örtlich zuständige Stadtverwaltung (Rathaus/Gemeinde) - Amtsgerichte - Gerichtsvollzieher - Polizeidirektion (untersteht dem Land bzw. dem Landes-Juszizministerium) - Polizei (örtliche Stationen) - Staatsanwaltschaft - Finanzamt - an die UN (Ban Ki-moon) zusammen mit einem separaten englischen Schreiben und einer Übersetzung - alternativ auch andere Bereiche und an die Kirche

Obligation

Auszug eines Reichsbürgerschreibens an eine Behörde

Seit einiger Zeit, vermutlich etwa seit 2015, gibt es eine neue Bezeichnung für den „konkludenten Schadensersatzvertrag“. Obwohl sich an Zweck und Inhalt der betreffenden Papiere nichts Wesentliches geändert hat, werden diese nun als Obligationen bezeichnet. Obligation (von (lat. obligare ‚anbinden‘, ‚verpflichten‘) bezeichnet allgemein eine (rechtliche) Verpflichtung (vgl. das geläufige Fremdwort „obligatorisch“). Auf von Automaten und dgl. erstellten Abrechnungen, Kontenauszügen und dgl. findet sich manchmal auch der Vermerk „sine obligatione“, d. h. „ohne (rechtliche) Verpflichtung, ohne Bindungswirkung“. Als Rechtsbegriff ist Obligation vor allem in der Schweiz gebräuchlich. Darunter werden vertragliche Verpflichtungen aller Art verstanden, woher das Obligationenrecht[6] seinen Titel hat, da es im Wesentlichen das Recht der Verträge, der Unternehmen und das Handelsrecht einschließlich des Wertpapierrechts (Scheck, Wechsel, Warenpapiere, Wertpapiere) regelt. In Deutschland wurden diese Vorschriften auf verschiedene Gesetze verteilt. Im engeren Sinn bezeichnet „Obligation“ nach den Bestimmungen des Schweizer Obligationenrechts, Vierunddreissigster Titel, Artikel 1156 bis 1186, eine von einem Unternehmen herausgegebene Anleihe. Das Gesetz selbst spricht dabei durchgehend von „Anleihensobligation“. Eine Obligation ist also nach dem schweizerisch geprägten Sprachgebrauch einfach eine Anleihe. Wenn davon die Rede ist, dass jemand „eine Obligation schreibe“, dann gilt dafür dasselbe wie für den „konkludenten Schadensersatzvertrag“: Eine rechtlich bindende Verpflichtung eines Anderen entsteht durch das bloße Schreiben eines wie auch immer gearteten Papiers nicht, auch wenn dieses als „Obligation“ bezeichnet wird. Damit eine rechtlich bindende Verpflichtung entstehen könnte, wäre entweder die Zustimmung dessen, der verpflichtet werden soll oder eine gesetzliche Regelung erforderlich.

Weblinks

Quellennachweise