Gold-Rot-Schwarz

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Die der These zugrunde liegende Darstellung: Gold-Rot-Schwarz
Aufbruch Gold-Rot-Schwarz
Fitzeks Neudeutschland
Screenshot aus Ch. Hörstels Parteiprogramm

Die Farbreihung Gold-Rot-Schwarz wird von verschiedenen Selbstverwaltern und Gruppen mit reichsdeutschen Bestrebungen als die wahre deutsche "Nationalflagge" gebraucht. So zum Beispiel von Peter Fitzek in seinem Königreich Deutschland oder vom Aufbruch Gold-Rot-Schwarz.[1] Auch der Verschwörungsideologe Christoph Hörstel hat während des Bundestagwahlkampfes 2013 in seinem Parteiprogramm[2] der "Neuen Mitte" diese Variante propagiert.

Die einschlägigen Personen und Gruppen berufen sich dabei auf eine bekannte zeitgenössische Darstellung. Sie geben vor, damit zu dokumentieren, dass sie die ursprünglichen Ziele der Festteilnehmer nach nationaler Einheit, Freiheit und Volkssouveränität von 1832[3] neu aufgreifen.

Weitere Varianten der als Beweis angeführten Zeichnung

Von der vorgeblichen Zeichnung existieren allerdings weitere zeitgenössische Varianten und Kopien. Dabei stellt man fest, dass die farbliche Ausgestaltung variiert. Neben schlichten Schwarz-Weiß-Darstellungen gibt es auch Varianten mit der heutigen Farbreihung oder gar Blätter mit völlig abweichenden Farben. Begründen lässt sich das damit, dass es zum damaligen Zeitpunkt noch gar keine verbindliche Farbreihung gab. Bei den Coloristen herrschte noch nicht einmal Sicherheit über die tatsächlichen Farben.

Die Annahme oder Behauptung, dass beim Hambacher Fest die Farbreihenfolge Gold-Rot-Schwarz schon festgestanden habe, ist aufgrund dieser Bilder nicht nachweisbar und damit im Reich der Legenden zu verorten. Eine kurze allgemeinverständliche Erklärung zur Entstehung der heute verwendeten deutschen Nationalflagge findet sich auf der gemeinsamen Internetseite Planet Wissen[6] der Rundfunkanstalten WDR,SWR und BR.

"Die Deutschlandflagge und ihre Farben
Ganz eindeutig geklärt ist es nicht, warum ausgerechnet die drei Farben Schwarz, Rot und Gold auf die Deutschlandfahne gelangten. Oft wird zitiert, die Farben gingen auf die Uniformen von Widerstandskämpfern gegen Napoleon zu Beginn des 19. Jahrhunderts zurück. Napoleon hatte das frühere "Heilige Römische Reich Deutscher Nation" zerschlagen und unter seine Kontrolle gebracht. Eine Gruppe von Widerstandskämpfern, die als "Lützower Jäger" bekannt war, trug schwarze Uniformen mit roten Aufschlägen und goldenen Knöpfen. Doch selbst auf der offiziellen Seite des Bundesinnenministeriums wird dies infrage gestellt. Demnach wählte "die in Jena 1818 gegründete 'Allgemeine deutsche Burschenschaft' die drei Farben für sich in der Annahme, dass es sich dabei um die Farben des alten Reiches handele". Eine weitere, wenn auch umstrittene Theorie ist, dass der als "Turnvater" bekannte Friedrich Ludwig Jahn 1812 eine schwarz-rot-goldene Fahne entworfen hat. Jahn hatte ebenfalls an den Befreiungskriegen gegen Napoleon teilgenommen und diese Fahne soll auch bei einigen Kämpfen mitgeführt worden sein."

Im Hambacher Schloss existiert eine Originalfahne von 1832 in der Farbreihung Schwarz-Rot-Gold

Originalfahne (Trikolore), die beim Zug auf das Schloss vorangetragen wurde

Einen handfesten Beweis dafür, dass 1832 auf jeden Fall auch die heutige Farbreihung verwendet wurde, findet sich noch heute auf dem Hambacher Schloss. Dort ist die Schwarz-Rot-Goldene Originalfahne ausgestellt, welche von Johann Philipp Abresch[7] im Zug zum Schloss getragen wurde. Natürlich besteht die Möglichkeit, dass im Zug auch andere Farbreihungen getragen wurden.

Zeitgenössisches Liedgut

Wenn auch einige Stiche aus der Zeit die umgekehrte Reihenfolge der heutigen Farbgebung zeigen, so darf nicht außer Acht gelassen werden, dass sich vor allem aus zeitgenössischen Texten und Liedgut die heutige Reihenfolge Schwarz, Rot, Gold ohne weiteres nachweisen lässt.[8]

Das Band ist zerschnitten,

war Schwarz, Rot und Gold, und Gott hat es gelitten,

wer weiß was er gewollt!

Die Niederschrift des Liedes im Stammbuch des ersten Wartburgfestes bereits im Jahre 1819 ist die älteste schriftlich fixierte Erwähnung der Farben Schwarz-Rot-Gold in dieser Reihenfolge.[9]

Märzrevolution

Wie es auch sei, jedenfalls hat sich Spätestens in den Zeiten der Märzrevolution 1848 - dem Zeitpunkt, auf den sich viele Reichsideologen mit der Ansicht berufen, dies sei die erste "demokratische Revolution" gewesen und bei der die für einige bis heute "gültige" Paulskirchenverfassung verabschiedet wurde, die Farbreihenfolge Schwarz-Rot-Gold verfestigt.

Am 18. Mai 1848 trat in Frankfurt am Main die Deutsche Nationalversammlung zum ersten Mal zusammen. Dabei zogen 7.000 Menschen durch die schwarz-rot-gold geschmückten Straßen. Der Saal in der Paulskirche war ebenfalls in diesen Farben geschmückt und mit dem doppelköpfigen Bundesadler ausgestattet. Dieses Parlament erließ am 12. November 1848 das erste Gesetz, das die Farben Schwarz-Rot-Gold als nationales Symbol festlegte, und zwar das „Gesetz betreffend Einführung einer deutschen Kriegs- und Handelsflagge“.[10]

Strafrechtliche Implikationen

Fraglich ist, ob sich Personen oder Organisationen, welche die bundesdeutsche Flagge "verkehrt herum" zeigen, wie Peter Fitzek oder der Aufbruch Gold-Rot-Schwarz, eines Verstoßes gegen strafrechtliche Bestimmungen schuldig machen.
So bestimmt § 90a Des Strafgesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland:

§ 90a

Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3)
1. die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht oder
2. die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine öffentlich gezeigte Flagge der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ein von einer Behörde öffentlich angebrachtes Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder entfernt, zerstört, beschädigt, unbrauchbar oder unkenntlich macht oder beschimpfenden Unfug daran verübt. Der Versuch ist strafbar.

(3) Die Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, wenn der Täter sich durch die Tat absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt.


In diesem Zusammenhang ist besonders die Strafverschärfung des dritten Absatzes interessant, denn das Ziel von Organisationen wie etwa des Aufbruch Gold-Rot-Schwarz ist ja ausdrücklich, Bestand und Verfassung des gegenwärtigen Staatssystemes zu beseitigen.

Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) lässt eine Ahndung denkbar werden. So führt das BVerfG in einem Leitsatz aus:

[4. ]Die Schwelle zur Rechtsgutverletzung ist im Bereich des Staatsschutzes erst überschritten, wenn aufgrund der konkreten Art und Weise der Meinungsäußerung der Bestand oder die Funktionsfähigkeit des Staates oder seiner Einrichtungen beeinträchtigt oder der öffentliche Friede gefährdet ist. Dies kann etwa der Fall sein, wenn der Bundesrepublik Deutschland jegliche Legitimation abgesprochen und dazu aufgerufen wird, sie zu ersetzen. [11]

Quellennachweise

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