Beowulf von Prince

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Beowulf von Prince[1]

Beowulf von Prince (* 27. Dezember 1953) ist ein ehemaliger deutscher Förster (Forstoberinspektor), Buchautor[2], Unternehmensberater[3] und Gründer des Phantasiestaates "Freistaat Freie Stadt Danzig".

Thesen und Ansichten

Neben Argumenten aus dem Bereich der Reichsideologen dürften von Princes Thesen ihren Ursprung im Rat der Danziger(RdDA) haben, der seit 1947 das formelle Fortbestehen der Freien Stadt Danzig als Völkerrechtssubjekt propagierte, ab 1999 allerdings nicht mehr deren Wiederherstellung fordert und im Gegensatz zum "Freistaat Freie Stadt Danzig" die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland anerkennt. Der RdDA geht dabei, unter Berufung auf das Potsdamer Abkommen[4], sowie den Völkerrechtswidrigen Beitritt Danzigs zum Reich davon aus, Danzig sei wie die Ostgebiete des Reiches lediglich unter polnische Verwaltung gestellt worden. Während allerdings die Ostgebiete im 2+4-Vertrag bzw. Deutsch-Polnischen Grenzvertrag offiziell polnisches Territorium wurden, sei Danzig formell weiterhin lediglich unter Verwaltung. Diese Thesen zur Fortexistenz Danzigs werden auch von von Prince geteilt, der diese allerdings noch stark erweitert. Eine zentrale These ist dabei, dass "deutsches Recht" dabei nicht nach dem Grundgesetz, sondern nach Artikel 116 der Danziger Verfassung definiert sei. Von Prince behauptet dabei, im genannten Artikel sei zu lesen:

"Das deutsche Recht zum Zeitpunkt vom 10.01.1920 wird garantiert."

Dies verbindet er mit Artikel 49 der Verfassung, nach welcher selbige nur mit Zustimmung des Völkerbundes geändert werden kann.

Artikel 116 beschäftigt sich dabei nur mit der Fortgeltung von Gesetzen und Verordnungen auf dem Gebiet der Freien Stadt Danzig:

"Alle beim Inkrafttreten dieser Verfassung im Gebiete der Freien Stadt Danzig geltenden Gesetze und Verordnungen bleiben in Kraft, soweit sie nicht durch diese Verfassung oder durch Gesetz aufgehoben werden.[...]"

Eine Garantie des "Fortbestand deutschen Rechts", wie es von Prince behauptet, existiert hier offensichtlich nicht. Auch wirkt der Verweis auf Artikel 49 etwas fragwürdig, da Artikel 116 aussagt, dass die genannten Gesetze und Verordnungen offensichtlich auch durch einfache Gesetze der Freien Stadt aufgehoben werden konnten, für die keine Zustimmung des Völkerbundes benötigt wurde.

Bereits die "Rechtsanalyse", mit der von Prince zum dem Schluss kommt, "deutsches Recht" sei nicht im Rahmen des Grundgesetzes, sondern durch die Danziger Verfassung "definiert", wirkt reichlich absurd. Von Prince geht davon aus, dass "deutsches Recht" im Sinne der Gesetzgebung des deutschen Reiches vor 1945 aufgrund der nationalsozialistischen Willkürherrschaft nicht mit Artikel 1 GG vereinbar sei, weswegen u.a. Artikel 116 des Grundgesetzes (Staatsangehörigkeitsartikel) Deutsche im Sinne des Grundgesetzes seiner Ansicht nach dem "deutschen Recht" Danzigs im Rahmen von Artikel 116 der Danziger Verfassung unterstelle, da genannte Verfassung einen völkerrechtlichen Vertrag und kein nationales Verfassungsdokument darstelle. Von Princes Argumentation, wieso letzteres der Fall sei, lautet in diesem Zusammenhang kurz:

"Sinn und Zweck der Gründung des Freistaates Danzig war, das Recht des einzelnen gegenüber der Masse. Deshalb ist die Verfassung des Freistaates Danzig kein nationaler Akt, sondern ein völkerrechtlicher Vertrag."

Zwar wird auf seiner Internetpräsenz auch ein Referenzurteil des Internationalen Gerichtshofs genannt, dies bezieht sich allerdings nur auf den Bruch internationaler Verträge und nicht auf die Verfassung Danzigs.

Um allerdings tatsächlich auf die Staatsangehörigkeit des "Freistaat Freie Stadt Danzig" zugreifen zu können, müssen Interessierte laut von Prince allerdings die deutsche Reichsangehörigkeit im Rahmen des Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit vom 22. Februar 1955 (von von Prince fälschlich als Gesetz zur Ausschlagung der deutschen Reichsangehörigkeit bezeichnet) "ausschlagen".

2009 verfasste Beowulf von Prince ein Schreiben an den " Internationalen Strafgerichtshof" in Den Haag, mit welchem er den "Verdacht auf Straftaten nach Art. 8 Kriegsverbrechen (2) a vi) auch vii (s. Erklärung) der Römischen Statuten des Internationalen Strafgerichtshofes und § 9 VStGB der BRD" reklamierte.
Begangen haben sollen diese "Verbrechen", Richter, Rechtspfleger und weitere Justizangestellte des Coburger Insolvenzgerichts. Desweiteren beschuldigte von Prince einen Polizeihauptmeister der Polizeiinspektion Coburg "des Verstoßes gegen Art. 8 Kriegsverbrechen (2) a vii) der Römischen Statuten des Internationalen Strafgerichtshofes". Auslöser waren - unter anderem - die Insolvenz von Prince und die Versteigerung seiner Liegenschaften, sowie das in der Folge renitente Auftreten von Prince, welches zu seiner Festnahme, Fixierung und vorübergegenden Verbringung in den Polizeigewahrsam führte.

Obwohl alle aufgeführten und reklamierten Inhalte rein persönlicher Natur sind und begründet in seiner Insolvenz und seinem - darauf folgenden - vielfachen Fehlverhalten, gibt Prince eine mehrseitige Ausführung zur Geschichte und dem Status des Freistaat Freie Stadt Danzig zum besten, welche aber keinerlei Zusammenhang zum eigentlich Kern seines Schreibens erkennen lässt. Es ist nicht klar, ob Prince dem IStGH in Den Haag seine persönlichen Finanz- und Justizprobleme aufnötigen oder eine Einlassung zum - für ihn unbefriedigenden - Status seines Phantasiekonstruktes des Freistaats Danzigs platzieren wollte.[5]

Aus dem gleichen Anlass versandte Prince im Jahre 2008 ein Schreiben an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe, mit Vermerken zur Weiterleitung an den damaligen Präsidentender USA George W. Bush und den Generalsektretär der UN Ban Ki-Moon. Es ist dem Schreiben nicht eindeutig zu entnehmen ob Prince das Postulat parallel selbst noch an Bush und Moon versandt hat oder ob er tatsächlich davon ausging, dass der Bundesgerichtshof dies für ihn erledigt. Auch in diesem Schreiben berichtet Prince von seinen nicht erteilten Bauanträgen und finanziellen Nöten.[6]

Verhaftungen und Prozesse

Die verfügbaren Informationen über Strafverfolgungsmaßnahmen gegen Prince sind etwas wirr und undurchsichtig. Die folgenden Angaben entstammen Briefen Princes, sowie einer „Petition zur Freilassung von Herrn Beowulf von Prince”: Aus einem Brief Princes vom 03.08.2011 an den damaligen Bundespräsidenten Wulff geht hervor, dass Prince in einem nicht genauer benannten Zeitraum wegen Betrug angeklagt und offenbar verurteilt worden ist. Zitat Prince: Der Schaden für den im Verfahren 3 Ds 106 Js 7394/04 wegen der Überlassung des voll erschlossen Baugrundstückes 1890/3 Gem. Grub am Forst für 16.500,- € zu 10 Monaten Haft angeblich Verurteilten und deshalb bis weit unter das Sozialhilfeniveau gepfändeten Herrn Beowulf von Prince entsteht ein Schaden von netto 150.000,- €. Beweis: Verkauf von Bauplätzen der FlNr. 156/T Gem. Zeickhorn. [7]

Im Juli 2011 wurde in Deutschland gegen den sich gerade in der Schweiz aufhaltenden Prince ein Haftbefehl (AZ: 123 Js 3979/11) wegen Urkundenfälschung und Anstiftung zur Falschbeurkundung erlassen. Eine Auslieferung wurde von den schweizer Behörden zunächst abgelehnt. Im Januar 2013 wurde Prince aufgrund eines internationalen Haftbefehls wegen des Verdachts auf illegalen Waffenbesitz an Deutschland ausgeliefert ( Az: B 224´163/TMA ). Weitere Vorwürfe wie Betrug, Hausfriedensbruch und Titelmissbrauch seien in dem Beschluss abgelehnt worden. Eine in dem Zusammenhang erfolgte zehnmonatige Inhaftierung Princes sei daher illegal gewesen. Prince versuchte daher, für die Haftzeit Schadenersatz in Höhe von 403.200.000.- € zu erstreiten.[8] „Um die Verstösse gegen die Auflagen und Bedingungen [der Auslieferung] zu heilen,” habe das bayrische Justizministerium im Dezember 2013 eine erweiterte Auslieferung bei den schweizer Behörden beantragt, welche im März 2014 durch ein Berner Gericht abgelehnt worden sei. Vom 15.April 2016 – 13.Jan. 2017 kam Prince „unschuldig wegen angeblichem Betrug” in Haft und wurde im Januar 2017 ein weiteres mal inhaftiert (AZ: 1 KLs 123 Js 4652/14). Die Petition entstammt einer Interneteite, die vom „Freistaat Freie Stadt Danzig” betrieben wird.[9]

Aus Pressemitteilungen:
Wegen Urkundenfälschung musste sich Prince im April 2017 vor dem Landgericht Coburg verantworten. Laut Anklage soll er gemeinsam mit einer weiteren Angeklagten Reisepässe, Führerscheine und Personenausweise ausgestellt haben. Da die Gruppierung "Freistaat Freie Stadt Danzig" einen "Aufruf zur Prozessbeobachtung" veröffentlicht hatte, fand der Prozess unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen statt. Der Prozess wurde zunächst wieder ausgesetzt. Ein Datenforensiker konnte die als Beweis gesicherten Grafikdateien aufgrund fehlender Software nicht sichten und bewerten. Zum anderen hatte sich die Mitangeklagte dem Prozess durch Flucht in die Schweiz entzogen.[10] Über Fortsetzung oder ein Ende der Verhandlung liegen keine Pressemitteilungen vor.
Zuletzt wurde Prince in der Schweiz wegen illegalen Aufenthalts sowie Fälschen von Ausweisen und Autokennzeichen angeklagt. Im Oktober 2017 stand er in Rheinfelden vor Gericht und wurde zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 40 Schweizer Franken verurteilt, ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung.[8]

Siehe auch

Weblinks

Quellennachweise