Diskussion:Haager Landkriegsordnung
In dem bisher abschließenden Passus
Letztlich ist zu bemerken, dass die HLKO an sich keine Sanktionen vorsieht. Ein Verstoß gegen den völkerrechtlichen Vertrag könnte allenfalls durch die Staatengemeinschaft unter der organisatorischen Führung der Vereinten Nationen sanktioniert werden. Da sich diese aber, wie man in der Vergangenheit sieht, mit Völker- und Menschenrechtsverstößen traditionell schwer tut (Israel/Palästina, USA/Vietnam, UdSSR/Afghanistan, China/Tibet) und darüber hinaus im Falle Deutschlands in der Völkergemeinschaft auch nicht ansatzweise die Ansicht der Reichsideologen vertreten wird, dürfte deren Hoffnung auf diesen Völkerrechtsvertrag vergeblich sein.
sehe ich kein überzeugendes Argument, was gegen die Forderung der Reichsbürger spräche, ihnen statt Regelsatz und Kosten der Unterkunft als Geldleistung gem. SGB II lediglich Unterkunft, Nahrung und Kleidung als mit der Versorgung der Soldaten der feindlichen Regierung vergleichbare Sachleistungen zu gewähren und sich diese erarbeiten zu lassen. Dtx (Diskussion) 23:45, 12. Sep. 2017 (CEST)
historische Bedeutung
Ich sehe die Relevanz der Ausführungen zu Luft- und Seekrieg nicht. Insgesamt würde ich für eine Streichung des Absatzes plädieren.--Rechtsfinder (Diskussion) 17:41, 21. Apr. 2018 (CEST)