Diskussion:Malta-Masche

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Gab es die Konsultationen der Malteken nicht seitens der deutschen Regierung? Von eine Intervention Österreichs kann ich mich nicht erinnern, irgendwo etwas gelesen zu haben. Dtx (Diskussion) 18:51, 20. Mär. 2017 (CET)

Find's grad nicht, aber der Brandstetter oder der Sobotka haben sich am Rande eines Gipfels mit dem Malteser über die Sache unterhalten - Das Chaos (Diskussion) 19:22, 20. Mär. 2017 (CET)
Gut, das kann natürlich sein. Aber die deutsche Bundesregierung soll die Malteken solange gepiesackt haben, bis die erklärten, die nach ihrem Recht mit der Masche begangenen Straftaten endlich verfolgen zu wollen. Bislang hatte die das nicht interessiert, solange damit keine eigenen Staatsbürger geschädigt wurden. Die Fälle sollten, soweit ich mich erinnere, zu diesem Zweck dem Generalstaatsanwalt mitgeteilt werden. Das wäre wichtig genug, daß wir das noch einmal detailliert recherchieren und nachtragen sollten. Dtx (Diskussion) 00:21, 21. Mär. 2017 (CET)
Hier 2 Links zu Brandstetter und Malta: Justizminister Brandstetter besprach "Reichsbürger" mit Malta und JUSTIZMINISTER BRANDSTETTER TRIFFT MALTESISCHEN AMTSKOLLEGEN IN BRÜSSEL ZU BILATERALEM GESPRÄCH BETREFFEND „REICHSBÜRGER“ Hier gehts um den Generalstaatsanwalt: Die Malta-Masche verfängt nicht mehr und Inselstaat stoppt "Reichsbürger"-PostMalta beendet die Malta-Masche und Absurde "Reichsbürger"-Forderungen Künftig Strafen für Malta-Masche Dann noch hier Entschließungsantrag vom Landtag NRW.. Als letztes noch ein F A K T E N B L A T T Reichsbürgerbewegung vom deutschen Städte und Gemeindebund zur Malta-Masche. Viel Spaß beim einpflegen! Conrebbi (Diskussion) 02:38, 21. Mär. 2017 (CET)
Danke. Mit größeren Projekten sieht es momentan bei mir schlecht aus. Als Knoten im Taschentuch noch die Frage, ob die im Netz kursierende Anleitung, wonach man in den Staaten den Eintrag an Eides statt versichern muß (wobei man sich schon beim ersten Schritt strafbar macht, was den Reichsdeppen egal ist, weil sie sowieso nie in die Staaten kommen), so korrekt ist? Dtx (Diskussion) 20:04, 1. Mai 2017 (CEST)

Formulierung

Eine Frage zur Formulierung: Wäre anstelle von

"Das UCC statement besagt nicht, wer bei wem Schulden hat, oder haben könnte, sondern, dass eine party ein security interest in gewisses definiertes property einer anderen party haben könnte. Dies dient für die secured party dazu, bei einer eventuellen Verwertung des collateral sich einen Platz weit vorne in der Rangordnung zu sichern."

auch

"Das UCC statement besagt nicht, wer bei wem Schulden hat oder haben könnte, sondern, dass eine Partei ein Interesse an einer Sicherheit in Form bestimmten Eigentumes einer anderen Partei haben könnte. Dies dient für die Gläubigerpartei dazu, sich bei einer eventuellen Verwertung des Sicherungsgutes einen Platz weit vorne in der Rangordnung zu sichern."

korrekt? Dtx (Diskussion) 19:51, 18. Jun. 2017 (CEST)

Habe deinen Vorschlag eingefügt. Hab' Dank für den Hinweis. Grüße --ᴛᴜsᴋᴀ (Disk.) 20:07, 18. Jun. 2017 (CEST)

Persönliches Erscheinen vor maltekischen Gerichten?

Hinweis: https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=2984.msg129148#new --ᴛᴜsᴋᴀ (Disk.) 15:36, 20. Jun. 2017 (CEST)