Diskussion:Organisationsspende
Die Rechtslage hat sich geändert:
§ 11a SGB II "Nicht zu berücksichtigendes Einkommen"
- ...
- (5) Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben, sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit
- 1. ihre Berücksichtigung für die Leistungsberechtigten grob unbillig wäre oder
- 2. sie die Lage der Leistungsberechtigten nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären.
Dtx (Diskussion) 22:16, 25. Apr. 2017 (CEST)