Diskussion:Organisationsspende

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Die Rechtslage hat sich geändert:

§ 11a SGB II "Nicht zu berücksichtigendes Einkommen"

...
(5) Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben, sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit
1. ihre Berücksichtigung für die Leistungsberechtigten grob unbillig wäre oder
2. sie die Lage der Leistungsberechtigten nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären.

Dtx (Diskussion) 22:16, 25. Apr. 2017 (CEST)