Klaus Oliver Hartmann

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Hartmann und sein Ausweis "Deutsches Reich"

Klaus Oliver Hartmann aka August von Hartmann (geb. 12. Oktober 1966 in Stuttgart) ist ein Reichsbürger und Staatsleugner aus Baden-Württemberg.[1][2] Hartmann betreibt in Stuttgart-Bad-Cannstatt die Firma "Hartmann Motorsport", auf deren Internetpräsenz eine Vielzahl von Reichsbürgerformulierungen und -inhalten zu finden sind. Unter anderem wird die Bekanntgabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer verweigert.[3]
Auf dem von Hartmann betriebenen Onlineshop ist nicht zu erkennen, in welcher Ausprägung und Art ein realer Geschäftsbetrieb stattfindet, "Die Firma Hartmann Motorsport hat weder Bevollmächtigte, noch Prokuristen oder Stützpunkte im In- und Ausland.[4]

Aktivitäten

Hartman und die selbstverliehene Staatshoheit,2018

Der 1966 in Stuttgart geborene Hartmann zählt sich nach eigenen Aussagen und Veröffentlichungen zum "Bundestaat Württemberg", welcher sich wiederum als Gliedstaat des Phantasiekonstrukts Deutsches Reich sieht.[3] Es sind aber auch Schriftsätze von Hartmann zu finden, in denen er sich als Angehöriger des "Königreich Württemberg" mit dessen Verfasssungstand von 1819 bezeichnet und wonach dieses wiederum ein Teil des Staatenbundes "Deutsches Reich" sei.

So in einem von ihm als "Öffentliches Protokoll über die Rechtsstellung und Bundesstaatszugehörigkeit der Familie Hartmann" bezeichneten Pamphlet, welches Hartmann als Handelsvertrag sehen möchte. Die von ihm festgelegten "Handelsbedingungen" sollen immer dann in Kraft treten, wenn es zu den in der Szene üblichen Vorgängen kommt, wie Konto- und Sachpfändungen, eidesstattlichen Versicherungen, Zwangsversteigerungen, Haftbefehlen und Hausdurchsuchungen. Für diesen Fall legt Hartmann fest, dass bereits das Einwerfen von Briefen und das Betreten des von ihm festgelegten Staatsgebietes eine Zuwiderhandlung darstelle und welche Schadensersatzansprüche ihm zustünden, um die daraus folgenden Schwierigkeiten abzugelten.[5][6]

Ob Hartmann tatsächlich mit dem "Freien Volksstaat Württemberg", vormals "Bundesstaat Württemberg", mit Sitz in Rottenburg/Neckar, verbunden und aktiv ist, ist derzeit nicht zu erkennen. Dieser nimmt für sich in Anspruch, Gliedstaat des "Deutschen Reiches" zu sein .[7]

Hartman fiel in der Vergangenheit - wie auch aktuell - durch eine Reihe von Aktivitäten, Ansichten und Aussagen auf, wie sie in der Szene häufig zu finden sind. Dazu gehören das Leugnen der Existenz bzw. der Legitimation der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Institutionen, Organe und Mandatsträger, das Behaupten eines imaginären Besatzungsstatuts und das Fehlen von Friedensverträgen sowie eine Vielzahl von Schreiben und Eingaben an Gerichte und andere Behörden in Verbindung mit entsprechenden Aktionen vor Ort.
Im Mai 2018 schloss Hartmann einen Vertrag mit sich selbst, in dem er all seine Rechte auf seine selbstgewählte Scheinidentität überträgt, unter gleichzeitigem Ausschluss aller Pflichten und Verbindlichkeiten.[8]

Hartmann produzierte gleich mehrere der sogenannten "Affidavits", mit denen Reichsbürger regelmäßig Behörden, Mandatsträger und auch Privatpersonen belästigen, welche sie mit Aspekten des realen Lebens kompromittieren oder ihren Aktivitäten juristische und finanzielle Konsequenzen folgen lassen.[9][10](Und Galerie)

Willenserklärung mit integriertem Schadensersatz, 2016

Im August 2017 scheiterte Hartmann beim Registergericht Stuttgart mit dem Versuch der Änderungen von Einträgen zur Firma "Jörg Hartmann Motorsport" im Sinne von Staatsleugnerbegriffen. So beantragte er die Änderung der Eintragung der Geschäftsanschrift in "Gemarkung Stuttgart Königreich Württemberg", sowie die Bezeichnung "Deutscher Inland Württemberger, ausgewiesen durch beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch, EStA-Registerauszug und natürliche Person nach dem §1 BGB Stand 1908"[11][12]
In der Folge dieser Ablehnung belästigte Hartmann wiederum das Amtsgericht Stuttgart mit der Aufforderung, die von ihm gewünschten Eintragungen in das "Kaiserliche Kataster Handelsregister A" vorzunehmen.
Zitat Schreiben Hartmann an das Amtsgericht Stuttgart:

Neuer Inhaber:
[nicht mehr vom Name der natürlichen Person des Heimatstaates/Abstammung entbundener Mann, im Geburtenbuch Nr. 3954/1966 bisher der Knabe]
August von Hartman®
Kraftfahrzeugmeister
(Württemberger, ausgewiesen durch Anlagen des Souverän)[13]

Im Dezember 2018 reichte Hartmann dann beim Verfassungsgerichtshof in Stuttgart eine Verfassungsbeschwerde ein, welcher aber keine Aussicht auf Erfolg bescheinigt wurde. Trotz der in Reichsbürgerkreisen üblichen, umfangreichen Einlassungen konnte das Gericht keinen Verfahrensgegenstand und die Verletzung irgendeines von der Landesverfassung garantierten Rechtes erkennen.[14][15]
Ebenfalls im Dezember 2018 scheiterte Hartmann mit seiner Gruppierung bei dem Versuch, seine Willenserklärung an Offiziere der US-Streitkräfte in der Militärbasis Böblingen zu übergeben und dokumentierte dieses Scheitern am Tor der Kaserne ausführlich in einem Protokoll.[16]

Im Stil des Papierterrorismus der Reichsbürgerszene belästigte Hartmann im Verlauf einer Vollstreckungsankündigung und der darauf folgenden Abmeldung eines auf ihn zugelassenen Fahrzeugs im November 2018 eine Vielzahl von Institutionen und Mandatsrägern. Vom Bundespräsidenten Steinmeier, über den Bundesinnenminister Seehofer, den Präsidenten des Bundesverwaltungsamtes, bis zum Hauptzollamt Heilbronn erhielten alle diverse Schreiben, mit denen Hartmann ihnen Legitimation und Zuständigkeit absprach. In einem dieser Schreiben ist zu lesen, dass es am 13. September 2018 zu einem Polizeieinsatz bei Hartmann kam, über den er sich beim Innenminister von Baden-Württemberg beschwert.[17]

Kriminalbiografie

Auch strafrechtlich ist Hartmann in Erscheinung getreten. So lehnte das Landgericht Stuttgart im März 2019 eine Beschwerde ab, mit der sich Hartmann gegen einen Strafbefehl aus 2017 und den im Februar 2018 darauf folgenden Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart-Bad-Cannstatt wandte. Der Strafbefehl war wegen Vortäuschung einer Straftat erlassen worden. Hartmann hatte im April 2016 seinen Personalausweis per Einschreiben bei den Behörden der Stadt Stuttgart abgegeben, aber im September 2016 den Verlust desselbigen und das vermutliche Unterschlagen durch einen Finder angezeigt.

Das von Hartmann daraufhin eingelegte Rechtsmittel wurde verworfen, da dieser zwar zur Verhandlung erschien, sich aber selbst auf Nachfrage nicht unmittelbar zu erkennen gab, sondern sich als "Begünstigter der Person" bezeichnete. Die dadurch entstandene míssverständliche Situation klärte Hartmann nicht auf und nahm das dadurch entstandene Urteil hin. Auch der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand wurde vom Amtsgericht verworfen und vom Landgericht Stuttgart bestätigt, da im Sinne der §§ 412, 329 Abs. 1 der StPO auch Angeklagte, die im Saal sind, sich aber nicht zu erkennen geben, als "nicht erschienen" anzusehen sind.[18][19]

Im August 2018 wurden durch das Amtsgericht Esslingen und das Amtsgericht Stuttgart Haftbefehle für Hartmann erlassen, da er mehrere verhängte Geldbußen in Höhe von insgesamt 247,00 € nicht bezahlt und der Aufforderung zum Antritt der Ersatzfreiheitsstrafen nicht Folge geleistet hatte. Ob dies mit dem schon erwähnten Polizeieinsatz im September 2018 zusammenhängt, ist nicht zu erkennen.[20]

Galerie

Weblinks

Quellennachweise