Nazigesetze

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Von reichsideologischer Seite wird zur Begründung der Ablehnung aktueller Gesetze der Bundesrepublik Deutschland oftmals vorgebracht, es handle sich um Nazi-Gesetze, weil sie in der Zeit des Nationalsozialismus in den Jahren 1933 bis 1945 erlassen worden seien. Es handelt sich dabei um einen logischen Fehlschluss, der in der rhetorischen Forschung als reductio ad Hitlerum bezeichnet wird.

Logischer Fehlschluss

Das Prinzip des Fehlschlusses liegt darin, dass Handlungen oder Ansichten deshalb als verwerflich und falsch beurteilt werden, weil sie eine allgemein als verachtenswert anerkannte Person oder Organisation vertreten hat.
Der Fehler wird dann offensichtlich, wenn man ein Argument wie folgt zuspitzt:

1. Prämisse: Hitler war ein Verbrecher → allgemein als wahr anerkannte Aussage

2. Prämisse: Hitler war ein Tierfreund (Schäferhund Blondie) → geschichtliche Tatsache: wahr

    Schluss:   Alle Tierfreunde sind Verbrecher → offensichtlich falsch

Bundesdeutsche Gesetze aus der Zeit des Nationalsozialismus

Eine ganze Reihe von Gesetzen, die gegenwärtig in der Bundesrepublik Deutschland gültig sind, stammen aus den Jahren 1933 bis 1945, da auch in dieser Zeit das Alltagsleben nicht zum Erliegen kam und der gesetzlichen Regelung bedurfte. Zwar war die gesamte Gesetzgebung der nationalsozialistischen Ideologie unterworfen, es gab jedoch zahlreiche Rechtsgebiete, bei denen diese kaum eine oder gar keine Rolle spielte, wie etwa die Gesetzgebung im Bereich des Straßenverkehrs.

Beispiele

In der Zeit des Nationalsozialismus wurden unter anderen folgende Gesetze erlassen, die zwar bis heute nicht außer Kraft gesetzt, aber auch nicht unverändert geblieben sind:

Selbst von den Medien wird fälschlicherweise noch der Bezug zu Hitler hergestellt[1] und unglücklicherweise von den Reichsideologen als Beleg angeführt.
Eines der angeblichen "Nazigesetze", die heute vorwiegend zum Beweis für das Fortdauern der Naziherrschaft genannt werden, das Staatsangehörigkeitsgesetz, von den Reichsideologen immer noch Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStaG) genannt, stammt gerade nicht aus der Zeit des Nationalsozialismus. Es wurde bereits am 22. Juli 1913 erlassen. Die Umbenennung erfolgte mit Wirkung vom 1. Januar 2000. Nationalsozialistisches Gedankengut ist in ihm entgegen anderweitiger Behauptungen nicht enthalten.[2] Auch bei den anderen Gesetzen kommt es entgegen der reichsbürgerlichen Meinung nicht lediglich auf den Titel und das Datum der ersten Fassung an, sondern auf den Willen des Gesetzgebers, der sich im derzeit gültigen Inhalt widerspiegelt.

Aufhebung von Nazi-Gesetzen durch das Kontrollratsgesetz Nr. 1 1945

Bereits die erste Maßnahme, welche die Alliierten nach der Kapitulation auf dem Gebiet der Rechtspflege im besetzten Deutschland erließen, war die Außerkraftsetzung sämtlicher nationalsozialistischer Gesetze.

Durch das Kontrollratsgesetz Nr. 1[3] (vorher schon SHAEF-Befehl Nr. 1) wurden aufgehoben:

Art. I. 1.

Folgende Gesetze politischer Natur oder Ausnahmegesetze, auf welchen das Nazi-Regime beruhte, werden hierdurch ausdrücklich aufgehoben, einschließlich aller zusätzlichen Gesetze, Durchführungsbestimmungen, Verordnungen und Erlasse:
a) Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 24. März 1933, RGBl. I/41,
b) Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933, RGBl. I/175,
c) Gesetz zur Änderung von Vorschriften des Strafrechts und des Strafverfahrens vom 24. April 1934, RGBl. I/341,
d) Gesetz zum Schutze der nationalen Symbole vom 19 Mai, 1933, RGBl. I/285,
e) Gesetz gegen die Bildung von Parteien vom 14 Juli 1933, RGBl. I/479,
f) Gesetz über Volksabstimmung vom 14. Juli 1933, RGB1. 1/479,
g) Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat vom 1. Dezember 1933, RGBl. I/479,
h) Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniform vom 20. Dezember 1934, RGB1. 1/1269,
j) Reichsflaggengesetz vom 15. September, 1935, RGBl. I/1145,

k) Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre

Dennoch überdauerte vor allem auf Landesebene ein große Anzahl von Gesetzen, die auf die nationalsozialistische Herrschaft zurückzuführen sind und teilweise auch Spuren der Ideologie enthielten.[4]

Weitere Bereinigung nationalsozialistischer Gesetzgebung

Mit den "Unrechtsbereinigungs-Gesetzen“ von 2002 und 2009, die etwa die „Volksschädlingsverordnung“ aufhoben, wurden zuletzt noch 29 auf Bundesebene unmittelbar gültige NS-Gesetze beseitigt. Andererseits wurde bei vielen umformulierten Gesetzen „die Rechtssubstanz im Wesentlichen beibehalten“.

Weblinks

Quellennachweise