Politisch motivierte Kriminalität und Radikalisierung

Aus Sonnenstaatland-Wiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Politisch motivierte Kriminalität und Radikalisierung (ISBN 978-3-7832-0151-2) ist der Titel eines 2018 im Kriminalistik-Verlag (C.F. Müller) erschienene Einführung in verschiedene Phänomenbereich der politisch motivierten Kriminalität, die von Dr. Stefan Goertz und Martina Goertz-Neumann verfasst wurde. Nach einer Einleitung (I.) und Begriffsbestimmungen (II.) zur politisch motivierten Kriminalität, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, des Extremismus und der Radikalisierung auf insgesamt 243 Seiten Darstellungen der Phänomenbereiche Islamismus, Salafismus und islamistischer Terrorismus (III.), Rechtsextremismus (IV.), "Reichsbürger" und "Selbstverwalter" (V.) sowie Linksextremismus (VI.), bevor das Buch mit Zusammenfassung und Fazit (V.) endet.

Das Kapitel zu Reichsbügern und Selbstverwaltern nimmt mit nur zwölf Seiten den deutlich kleinsten Teil des Buches ein. Es beginnt mit einer allgemeinen Einführung und Begriffsbestimmungen, wobei auf die (z.T. für unzureichend gehaltenen) Definitionen des Verfassungsschutzes Bezug genommen wird. Darauf folgen Abschnitte über die Grundlagen des "Reichsbürger"- und "Selbstverwalter"-Denkens, die Erscheinungsformen und Aktivitäten von "Reichsbürgern" und "Selbstverwaltern", zum Gefährdungspotenzial insbesondere durch politisch motivierte Gewalt und zum Personenpotenzial der Szene. Der Abschnitt "Analyse und Ausblick" setzt einen Schwerpunkt auf Radikalisierungshintergründe, der allerdings knapp gehalten ist.

Insgesamt wird die Szene eher holzschnittartig dargestellt; über eine kurze Einführung vermag das Kapitel schon aufgrund seines geringen Umfanges nicht hinauszugehen. Die Quellenauswahl ist mit "dürftig" noch sehr wohlwollend umschrieben. Bis auf eine einzige Ausnahme (ein Artikel in der Zeitschrift Deutsche Polizei) wird ausschließlich aus Verfassungsschutzberichten, namentlich der Berichte der Landesämter für Verfassungsschutz Baden-Würrtembergs, Bayerns, Berlins und Brandenburg sowie des Bundesamtes für Verfassungsschutz (jeweils Berichtsjahr 2017), zitiert. Das spiegelt den zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Forschungsstand mitnichten wieder.

Das Kapitel eignet sich allenfalls zum Verschaffen eines allgemeinen Überblicks über die Szene selbst. Schon der Stand der Forschung jedoch lässt sich daraus nicht ablesen. Der wissenschaftliche Nutzwert des Werkes darf daher bezweifelt werden. Vertiefte Informationen zur Szene lassen sich dem Kapitel nicht entnehmen, hier sind andere Werke geeigneter.