UN Resolution A/RES/56/83

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Das Aufführen der UN Resolution A/RES/56/83 ist ein Versuch von Reichsideologen und vor allem Selbstverwaltern, mittels einer überstaatlichen Rechtsnorm die eigene Souveränität innerhalb des Staatsgebietes zu begründen. Dabei werden sowohl Inhalt als auch Anwendungsbereich und Geltung der UN-Resolution verkannt.

Der Wortlaut der Bestimmung, auf die sich die Reichsideologen beziehen, ist:

Artikel 9

Verhalten im Falle der Abwesenheit oder des Ausfalls der staatlichen Stellen

Das Verhalten einer Person oder Personengruppe ist als Handlung eines Staates im Sinne des Völkerrechts zu werten, wenn die Person oder Personengruppe im Falle der Abwesenheit oder des Ausfalls der staatlichen Stellen faktisch hoheitliche Befugnisse ausübt und die Umstände die Ausübung dieser Befugnisse erfordern.[1]

Anwendungsbereich und vermeintliche Bedeutung

Anwendung findet der Begriff vor allem im Rahmen von Personenstandserklärungen, mit denen Selbstverwalter sich aus dem "System" abmelden wollen, was in erster Linie natürlich bedeutet, dass sie nach ihrer Ansicht keine Steuern, Abgaben und Strafen bzw. Geldbußen mehr bezahlen müssen.

Eine typische Personenstandserklärung hat in etwa folgenden Wortlaut:

...hiermit zeige ich an, daß Ich (Name) am (Datum) als Mensch in (Geburtsort) geboren bin, eine natürliche Person gem. § 1 BGB besitze, und mich im Sinne der UN Resolution A/RES/56/83 vom 28. Jan. 2002/ Art. 9 unter Selbstverwaltung gestellt habe.[2]

Auf den ersten Blick würde man die oben zitierte Vorschrift nicht als eine Ermächtigung zu Selbstverwaltung erkennen. Dazu bedarf es einer Reihe weiterer mehr oder weniger verschrobener Gedankengänge und unhaltbarer Annahmen.

Zunächst bestimmt die Resolution nicht, wie die Reichsideologen annehmen, die Ermächtigung zur Leitung eines Staates oder auch nur die Anerkennung der Handlungen als rechtlich legitimiertes Staatshandeln, sondern sie legt lediglich die Verantwortlichkeit eines Staates für das Handeln Einzelner oder von Gruppen fest, wenn die Ausübung der Staatsgewalt durch die verfassungsmäßigen Organe eines Staates faktisch nicht mehr gewährleistet ist, mit anderen Worten: die Staatsgewalt zusammengebrochen ist.

Um diese Voraussetzung zu erfüllen, nehmen Reichsideologen und Selbstverwalter an, dass der deutsche Staat nicht mehr handlungsfähig sei und versuchen dies mit einer Vielzahl von Theorien zu belegen, die eine rechtliche Ungültigkeit von Verfassung, Regierung und Verwaltung der Bundesrepublik begründen sollen.

Unabhängig davon, dass jede dieser Theorien widerlegt werden kann, lassen die Verfechter der Theorie der Selbstverwaltung vor allem außer Acht, dass die Resolution nicht von dem rechtlichen Nichtbestand eines Staates ausgeht, sondern von der faktischen Abwesenheit der Staatsgewalt. Vor der Wirklichkeit, dass der deutsche Staat weit davon entfernt ist, seine Macht nicht auf dem eigenen Gebiet ausüben zu können, verschließen die Selbstverwalter ihre Augen.

Geltung der Resolution

Neben der inhaltlichen Verkennung der UN-Resolution als geeignete Rechtsgrundlage für ihren Drang zum Verlassen des "Systems" lassen die Reichsideologen auch außer Acht, dass es sich bei der UN Resolution A/RES/56/83 nicht um beschlossenes und gültiges Völkervertragsrecht im Rahmen der UN-Verträge handelt, sondern lediglich um den Vorschlag einer Arbeitsgruppe der UNO, der seit Jahren zur Beratung vertagt wird und zur Wirkung wenigstens der Zustimmung der UN-Vollversammlung bedürfte. Eine solche steht bisher aus[3].

Selbst dann entfaltet die Resolution keinerlei tatsächlich völkerrechtliche Wirkung, denn Resolutionen der Vollversammlung haben keinerlei die Staaten unmittelbar bindende Rechtswirkung. Es handelt sich vielmehr lediglich um politische Appelle. Nur Resolutionen des Sicherheitsrates können rechtlich bindend sein, was jedoch nichts über ihre faktische Wirkung aussagt, denn Staaten (wenn sie mächtig genug sind) können und haben Resolutionen des Sicherheitsrates missachtet[4].

Web-Links

Quellennachweise

  1. Grundrechteforum: Die ominöse UN-Resolution A/RES/56/83
  2. Beispiel: https://web.archive.org/web/20140106052936/http://www.manmohan.de/impressum/Selbstverwaltung/
  3. Buch Vorwärts in die Vergangenheit S. 263ff (kostenlos verfügbar über die Internetseite des Sonnenstaatlandes)
  4. Artikel UN-Resolution bei der deutschsprachigen Wikipedia