Werner May

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Werner May

Werner May aus Fahrenwalde, geboren am 18.12.1950 in Germersheim, ist ein mehrfach verurteilter Querulant und Staatsleugner. May ist Betreiber von zwei Internetauftritten,[1][2] in denen er seine Aktivitäten präsentiert. Er bezeichnet sich selbst als Politischer Künstler und vertritt die Auffassung, Widerstand ist Recht. Er ist als Autor von bunten PDF-Dokumenten und Ersteller von DIA-Shows auf Youtube[3], tätig. Auch vertreibt er seine Thesen als Ebook auf CD[4] und weitere DVDs. Walter May studierte visuelle Kommunikation und arbeitete 25 Jahre als freischaffender Grafiker.[5] Er ist stark religiös bis fanatisch christlich, was sich auch in seinen staatsrechtlichen Ausarbeitungen widerspiegelt und wohnt gemeinsam mit einer anthroposophischen Heilpraktikerin auf einem Hof in Fahrenwalde, den er Paradies nennt. An diesem Ort verwirklicht er die Verknüpfung der geistigen und materiellen Welt. Nach eigenen Angaben auf der Internetseite ist Werner May seit 2001 im Thema aktiv und hat bereits sein gesamtes Vermögen aufgebraucht. Seine Aktivitäten hätte er gerne über Spenden finanziert.

Leseprobe

Als „Politischer Künstler“, der Film- und Fotocollagen zu politischen Themen macht, habe ich in den letzten Jahren mehrere Strafanzeigen gegen Politiker, gegen regionale Behörden und gegen die Generalbundesanwaltschaft erstattet, nachdem mich ein Richter des Finanzgerichts Greifswald dazu verurteilt hatte ich müsse auch dann Steuern bezahlen, wenn damit Terroranschläge durch unsere Geheimdienste finanziert würden. Diesen Nachweis hatte ich geführt und die Tat selbst wurde nicht bestritten. Da dies eine Nötigung durch den Richter zur Beteiligung an Straftaten darstellt, habe ich Strafanzeige gegen ihn erstattet. Die Staatsanwaltschaft hat jedoch keine Ermittlungen aufgenommen. Daraufhin bin ich in den Widerstand gem. Artikel 20(4) GG getreten und habe ich mich mit dem Staat und seinem Rechtssystem befasst. Dabei bin ich zu der Erkenntnis gelangt, dass es den Staat „Bundesrepublik Deutschland“ -staatsrechtlich gesehen- nicht gibt und daher die Staatsorgane eigentlich keine Befugnis haben Amtsgeschäfte zu erledigen. Ich habe verschiedene Behörden und Gerichte mit dieser Erkenntnis konfrontiert aber keine schlüssigen Antworten erhalten. Als letzte Möglichkeit habe ich mich an das Höchste Deutsche Gericht, das Bundesverfassungsgericht, gewandt.[6]

Aktivitäten als Kläger

May erhob Ostern 2008 eine Verfassungsbeschwerde, da in seinen Verfahren des Verwaltungsgericht Greifswald und das Amt Uecker-Randow seinen persönlichen Legitimationsanforderungen nicht Folge leisteten.

  • 2.5.2004 wegen des Verdachts des Missbrauchs der Grundsteuer A durch die Regierung der BRD - Akz 3 A 1044/04
  • 19.11.2007 wegen der Festsetzung von Mahngebühren - Akz 5 A 1952/07

Weiter präsentiert er in der Verfassungsbeschwerde eine Vielzahl reichsideologischer Standpunkte:

  • Es gibt keine deutschen Staat
  • Es existieren die Grenzen von 1937
  • Der Einigungsvertrag ist nichtig
  • Berlin ist „Exterritoriales Gebiet“
  • Deutschland ist kein souveräner Staat
  • Das Grundgesetz ist keine Verfassung

Abschließend führt er diverse Bibelzitate[7] an und kommt abschließend zu seiner Kernaussage: Widerstand ist Recht

  • 28.11. 2017 Verhandlung vor dem Sozialgericht Neubrandenburg über die Klage Mays gegen die Landrätin des Landkreises Vorpommern-Greifswald auf Unterhaltszahlung nach HLKO[8]

Strafanzeige gegen Frau Dr. Merkel

Am 05.03.2007 reichte Werner May eine Strafanzeige gegen Frau Dr. Merkel ein[9] - Akz 76 Jd 418/07. Das Verfahren wurde mit der Begründung eingestellt, es sei unzulässig:

Akz.: 76 Js 1022/07

Sehr geehrter Herr May, das auf Ihre erneute Anzeigenerstattung mit Schreiben vom 6. Dezember 2007 gegen die Bun­deskanzlerin, Frau Merkel, eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betru­ges und der Vorteilnahme ist mir zuständigkeitshalber zugeleitet worden. Ich habe auch das ebenfalls von Ihnen erwähnte Verfahren 76 Js 418/07, in dem Sie von Frau Staatsanwältin Lemke beschieden worden sind, beigezogen. Ich habe Ihr erneutes Anzeigevorbringen ausgewertet und rechtlich geprüft.

Das von Ihnen geschilderte Verhalten erfüllt unter den hier allein maßgeblichen strafrechtlichen Gesichtspunkten keinen Straftatbestand, auch nicht den des Betruges.

Werner May sieht jedoch trotz der Niederlage bereits seine Arbeit wirken:

Nach dem Einreichen der Anzeige ist mir aufgefallen, dass Frau Dr. Merkel ihre o.g. Internetseite geändert hat. Jetzt heißt es „die Behörden von der Polizei bis zur Staatsanwaltschaft“ seien der Regierung angeschlossen. Nach meiner ersten Anzeige hat sie das Wort „Richterin“ durch „Staatsanwaltschaft“ ersetzt und vielleicht dazu gelernt, dass die Richterschaft in einem Rechtsstaat unabhängig sein muss.[10]

Strafanzeige gegen alle Bundestagsabgeordneten

Akz: 74 Js 45/08[11]

Sehr geehrter Herr May, ich bestätige den Eingang Ihres Schreibens vom 28. Februar 2008, mit dem Sie Strafanzeige gegen alle Bundestagesabgeordneten wegen des Verdachts Wählertäuschung u. a. erstattet ha­ben. Ich habe Ihr Schreiben ausgewertet und rechtlich geprüft. Unter hier allein maßgeblichen straf­rechtlichen Gesichtspunkten bestehen jedoch keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat.

Das Verfahren war daher einzustellen, § 170 Absatz 2 StPO.[12]

Strafanzeige gegen den Generalbundesanwalt

Akz: 140 Js 524/08

Sehr geehrter Herr May,

von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens habe ich mit Verfügung vom 07.01.2008 gemäß § 152 Abs. 2 Strafprozeßordnung abgesehen.[13]

Quellennachweise