Carolina Wottke

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Profilbild Wottke XING

Carolina Wottke (geb. 11. September 1974 in Wiesbaden) ist eine in Reitern (Niederösterreich) wohnende Reichsbürgerin und Staatsleugnerin.[1] Dort wird sie laut Klageschrift der Staatsanwaltschaft Krems Gruppierungen von Staatleugnern und Souveränen zugeordnet. Sowohl Carolina Wottke wie auch ihre Mutter wurden schon vom Verfassungsschutz befragt und in der Folge in der Geistes- und Gesinnungshaltung gegenüber staatlichen Stellen und Personen als "gerichtsnotorisch" bezeichnet.[2]

Familie Wottke und ein Affidavit an den Gemeindeverband, 2016

Kurzbiographie

Carolina Wottke wurde am 11. September 1974 in Wiesbaden geboren, hat zwei Kinder und lebt zurzeit in Österreich. Dort bezieht sie seit 2014 – mit kurzen Unterbrechungen - die in Österreich so bezeichnete „Notstandhilfe“, welche als Fortführung des Arbeitslosengeldes gezahlt wird und vergleichbar ist mit dem ALG II Deutschland.
Aus 2016 datiert ist Schriftverkehr mit der Stadt Hagenow, bezgl. Vollstreckungsmaßnahmen der Stadt gegen Wottke. Dem Antwortschreiben von Wottke ist zu entnehmen, dass ihr in Deutschland Erzwinghungshaft angedroht wurde. Auslöser waren nicht gezahlte Steuern.[3][4][5]

Auf ihrem XING-Profil gibt Carolina Wottke an Gründerin und Inhaberin des "Kulturerlebnispark Hagenow" zu sein. Von diesem sind aber keinerlei Aktivitäten und Locations zu finden.[6] Gleichlautende Einträge und Nennungen in ihrem Facebook-Auftritt bestätigen die Übereinstimmungen der Identitäten der Xing und FB-Profile.[7]
Desweiteren gibt Wottke an ein Studium in Gesang, Schauspiel und Pyrotechnik in Österreich absolviert zu haben. Wann und wo dieses „Studium" stattgefunden hat, ob es an einer akkreditierten Hochschule stattfand, abgeschlossen wurde und welcher Abschluss dabei erworben wurde, wird nicht ist genannt. Dazu behauptet sie eine Stuntausbildung und desweiteren im „Showkampf“, Showtanz, Ton- u. Lichttechnik. Auch hier fehlen erhellende Details.

Als berufliche Tätigkeiten gibt sie an von 1981-1986 im Kinder- und Jugendchor des Hessischen Staatstheaters Wiesbaden tätig gewesen zu sein. Den Angaben folgend wäre sie bsi der Aufnahme der imaginären beruflichen Tätigkeit 7 Jahre alt gewesen. Danach gibt sie an von 1986-1993 im Extrachor und der Statisterie des Hessischen Staatstheaters Wiesbaden tätig gewesen zu sein. Danach beginnen in der Aufzählung Tätigkeiten, die sie in Österreich ausgeübt hat. Von 1996-2000 ist eine Mitwirkung im Schauspiel und bei der Pferdekoordination der Karl-May-Spielen in Gföhl/ Niederösterreich zu finden. Dem folgt 2001 eine Beschäftigung im Wildwest- und Freizeitpark „No Name City“/ NÖ, zusätzlich behauptet sie eine Regieassistenz und Inspizienz am Gloria-Theater Wien.[8]

Eigenen Angaben zufolge war Wottke seit 2003 ständiges Ensemblemitglied und Tourneeleitung der Thalia-Theater GmbH und des Österreichischen Lustspieltheaters. 2005 soll sie die Leitung der Stuntshows im Wildwest- und Freizeitpark „No Name City“ / NÖ ausgeübt haben und 2008 folgte die Gründung des Kulturerlebnisparkes Hagenow. Seit 2012 gibt sie an Betriebsleiterin am Flugplatz Krems (LOAG) gewesen zu sein. Seit 2014 bezieht sie in Österreich eine Notstandhilfe.[9]

Im Mai 2017 wurde Wottke, zusammen mit ihrer Mutter Astrid - unter anderem wegen Erpressung - angeklagt und verurteilt, das Oberste Gericht Österreichs hob das Urteil auf. Im zweiten Verfahren wurden die beiden wieder - mit einem etwas geringeren Strafmaß - verurteilt. Im Verlauf des zweiten Verfahrens in Krems - im Februar 2018 - gab Wottke an, krankheitsbedingt ohne Beschäftigung zu sein und 130.000 Euro Schulden zu haben.[10]

Reichsbürgeraktivitäten und Ansichten

Wottke und ihr virtuelles Hausrecht

Wottke entfaltet in Österreich ein Reihe von Aktivitäten und wurde im Mai 2017 von der Staatsanwaltshaft Krems/Donau verschiedener Straftaten beschuldigt,angeklagt und verurteilt. Eine Berufung wurde durch das OLG Wien abgelehnt.(siehe Abschnitt Gerichtsverfahren)
Die Anklageschrift enthielt folgende Punkte:

  • § 12.2 StGB Behandlung aller Beteiligten als Täter (§ 12 zweiter Fall StGB: Bestimmungstäter * § 15 StGB Strafbarkeit des Versuches (Anstiftung/Nötigung zu Straftaten) * § 302.1 StGB Mißbrauch der Amtsgewalt

und

  • § 15 StGB Strafbarkeit des Versuches (Anstiftung/Nötigung zu Straftaten) * § 144.1 StGB Erpressung

Konkret wurde Wottke und ihrer Mutter vorgeworfen im Zeitraum von Dezember 2016 bis April 2017 mehrere Versuche unternommen zu haben Amtsträger mit Vorsatz zu schädigen und sie wiederholt zu nötigen, die ihnen erteilten Befugnisse missbräuchlich zu vollziehen. Dazu wurden von Wottke eine Vielzahl von Aktionen initiiert, wie sie in der Reichsbürgerszene oft zur Anwendung kommen. So wurden eine Reihe unberechtigter und durch nichts zu begründete Schein-Schadensersatzforderungen generiert und mit Eintragungen dieser als Pfandrecht in internationale Schuldenregister gedroht, sowie der dann folgenden Zwangsvollstreckung durch berechtigte Dritte.
Die als (z.B. Malta-Masche) bekannte Methode führte zwar noch nie zu einer tatsächlichen Vollstreckung, bedeutet für die Betroffenen aber unter Umständen einiges an Aufwand und Kommunikation zur Abwendung der erdachten Forderungen und um konkrete Kreditschädigungen zu vermeiden.

Auslöser für die kriminellen Aktionen der Familie Wottke waren schlichte Gebührenforderungen seitens der Behörden. Konkret ging es um Zahlungen für Abwasser und die Hunde der Wottkes für 2016 und 2017. Das Erheben und Beitreiben dieser sollte durch die Erpressung und Drohung der Amtsträger verhindert werden. Betroffene der Attacken von Wottke waren die Bürgermeisterin der Gemeinde Gföhl, sowie die zuständige Beamtin der Verwaltung, die für Hundesteuer und Kanalgebühren verantwortlich sind und in der Folge noch der Obmann des Gemeindeverbandes und ein Angestellter des Verbandes, welche für die Erhebung der Grundsteuer im Gemeindeverband Krems verantwortlich zeichnen. Allen wurden entsprechende Schriftsätze mit den beschriebenen Drohungen übermittelt. Laut Anklageschrift erfolgte zur Bürgermeisterin der Gemeinde Gföhl tatsächlich auch eine Eintragung in das Schuldenregister, mit der Androhung der weiteren Verwendung und dem damit verbundenen Versuch zur Nötigung, Amtsgeschäfte zu unterlassen und damit zu gezielten Rechtsbrüchen zu zwingen.[11][12]

Familie Wottke in front of Justice, 2016

Die geforderten Gebühren beliefen sich auf 173,62 € für die Kanalgebühren und 84,62 € für Hundesteuer. Bei den Gebühren für Grundsteuer und Abfallentsorgung ging es gar nur um 6,50 €. Die Forderungen von Wottke bedeuteten Straftaten des "Missbrauchs der Amtsgewalt als Bestimmungstäter" und Erpressung. Schon im Vorfeld der Straftaten hatten Wottke und ihre Mutter ihre Gesinnung, Geisteshaltung und Absichten durch entsprechende Äußerungen und Aktionen proklamiert. Im Februar 2016 erschien Caroline Wottke bei der Gemeindeverwaltung Gföhl und verkündete, dass die diese ab sofort keine Verfügungsgewalt mehr über sie habe. Diesen Besuch widerholte Wottke im Mai des gleichen Jahres. Mehrere Versuche die Gebührenforderungen zuzustellen scheiterten. Auf die gleiche Art und Weise wurde auf Forderungen des Gemeindeverbandes betreffend der Kanalgebühren reagiert.[13]

Im Gegenzug erhielten alle staatlichen Akteure diverse Schriftsätze mit Gegenforderungen. Am 09. Dezember 2016 erhielt die Bürgermeisterin eine "Erklärung zum Versäumnis in Sachen der Firma Stadtgemeinde Gföhl" und am 14. Dezember ein Schreiben mit dem Titel "Affidavit in Sachen Angebot der Firma Stadtgemeinde Gfhöl" unterschrieben von den beiden Wottkes und mit der Forderung von 10.000 € in Silber an die Bürgermeisterin.
Am 16. Januar 2017 folgte dann ein sogenanntes "Versäumnisurteil in Sachen Angebot der Firma Stadtgemeinde Gfhöl" mit der Aufforderung binnen 14 Tagen zu zahlen und in Verbindung mit der Drohung sofort eine Zwangsvollstreckung einzuleiten, seitens der Familie Wottke.[14]

Am 20. März erhielt die Gemeindeverwaltung wiederum ein "Versäumnisurteil in Sachen Angebot der Firma Stadtgemeinde Gfhöl". Diesmal forderten die Wottkes schon 50.000 € und für den Fall der Nichtzahlung wurde die Forderung einfach verzehnfacht und es standen 500.000 € im Raum. Und wie in Reichbürgerkreisen üblich waren die selbsterdachten Urteile natürlich unwiderruflich, anfechtbar und sofort rechtskräftig. Die folgende Anzeige der Gemeinde beantwortete Carolina Wottke am 26. März mit einem "Affidavit der Fakten in Sachen Anzeige der Firma Stadtgemeinde Gfhöl" und forderte 250.000 €.[15][16][17][18]

Aufruf zur Verhandlung von Wottke in Krems 2016

Im Februar 2017 erhielt der zuständige Sachbearbeiter bei Gemeindeverband von Carolina Wottke, in dem sie der Behörde die Legitimation absprach und ihn aufforderte die Rechtmäßigkeit der Abgaben nachzuweisen. Am 22. März folgte dann ein Schreiben an den Obmann der "Firma "Gemeindeverband im Bezirk Krems" mit dem Carolina Wotttke den Verband aufforderte ihre Bedingungen zu akzeptieren. Schon am 26. März folgte das nächste Schreiben der Wottkes, in dem sie eine Zustimmung behaupteten und am 05. April kam dann eine erdachte Forderung von 5.195 €, seitens der Wottkes gegenüber dem Obmann.[19][20]

Im März 2017 wurden Carolina Wottke und ihre Mutter vom Landesamt für Verfassungsschutz befragt und dabei auch auf die strafrechtliche Relevanz ihrer Aktion hingewiesen. Beide lehnten jede Kooperation und Einsicht ab. Nur wenige Tage nach der Intervention von Polizei und Verfassungsschutz versandte Carolina Wottke weitere Schreiben an die Bürgermeisterin von Gföhl und am 15. März 2017 die Eintragung einer Forderung in das amerikanische Schuldenregister UCC.[21][22]

Wottke auf Facebook

Im Mai 2016 berichtet Wottke von einer Polizeikontrolle in Niederösterreich und ihrer dort - eigenen Angaben zufolge, zum ersten Mal - praktizierten Reichsbürgerrhetorik im Umgang mit staatlichen Organen. Da sie aber dennoch ihre Fahrerlaubnis vorzeigte, konnte sie danach unbehelligt weiterfahren. Dies wertet sie als Erfolg des OPPT-Konzepts und ihrer Ausführungen zu Menschen, Personen und Begünstigten.
Zitat Wottke:

Ich muss Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich der Mensch und nicht die Person bin, ich werde Ihnen um des lieben Friedens willen den Führerschein meiner Person zeigen, aber das bin nicht ich. Ich bin ausschließlich die Begünstigte meiner Person!" Er sieht mich noch überraschter an, und fängt plötzlich an vom einen Ohr zum anderen zu strahlen. Sagt vollkommen ohne jegliche Ironie zu mir:" Danke! Das ist sehr zuvorkommend von Ihnen!", will nach dem Führerschein, den ich ihm offen hinzeige greifen, besinnt sich, zieht noch in der Bewegung die Hand wieder zurück und tritt einen halben Schritt zurück. Ich frage:"Wollen Sie die andere Seite auch sehen, und den Zulassungsschein habe ich im Auto?", sagt er:"Nein, nein, das ist absolut nicht nötig. Ich danke Ihnen sehr, wünsche Ihnen weiter eine gute Fahrt und einen schönen Tag noch!"[23]
Anklagenschrift Carolina Wottke, 2016

Weitere Social-Media-Aktivitäten Wottke
Auf den Internetportalen Facebook und VK betreibt Wottke die Auftritte der Gruppierung „Vereinte Patrioten“.[24] Dort sind eine Vielzahl von Beiträgen und Fotos zu finden, die eine Nähe zur NPD und zur Szene der extremen Rechten dokumentieren.[25][26][27] Desweiteren ist sie in sozialen Medien verknüpft mit Stefan Schmalnauer,[28][29] dem ehemaligen Kassenwart der rechtsextremen österreichischen NVP und dem bekannten Neonazi und Autor der Hetzplattform PI-Autors Michael Mannheimer alias Karl-Michael Merkle, der auch die Internetplattform Nürnberg 2.0 betreiben soll und in seinem Blog, sowie bei weiteren öffentlichen Auftritten genau dies auch mehrfach forderte und auch Aufrufe veröffentlichte die als Aufruf zum Mord betrachten sind, so im April 2018.[30]

Gerichtsverfahren

Im Vorfeld der ersten Verhandlung wurden beide - Ende Juni 2017 - festgenommen. Da auf Carolina Wottke eine Waffe zugelassen war, erfolgte der Zugriff mit einer Sondereinheit der Polizei.[31] Im folgenden Verfahren - im Juli 2017 - wurden beide verurteilt. Carolina Wottke zu 24 und ihre Mutter zu 18 Monaten, - davon jeweils sechs unbedingt abzusitzen, der Rest zur Bewährung. Im Januar 2018 hob der Oberste Gerichtshof Österreichs das Urteil - wegen nicht eindeutig erwiesener Erpressung - auf und ordnete eine neue Verhandlung an.[32]

Im zweiten Verfahren im Februar 2018 wurden beide erneut - wegen der Verbrechen des versuchten Missbrauchs der Amtsgewalt als Bestimmungstäter - verurteilt, diesmal zu 20 Monaten, davon sechs Monate unbedingt, bzw. 14 Monate, davon vier unbedingt. Dabei stellte das Gericht fest, dass Caroline Wottke und ihre Mutter im Zeitraum von Dezember 2016 bis Juni 2017 versucht haben, bewusst und gewollt Rechtsträger in konkreten Rechten zu schädigen. In der Verhandlung wurden die Feststellungen zum objektiven Tathergang von den Angeklagten weitestgehend nicht bestritten, jedoch versuchten sie ihr Handeln mit einer Reihe sachferner und lebensfremder Einlassungen zu begründen, denen das Gericht in keinem Punkt folgte. (siehe Spoiler Verhandlungsprotokoll vom 27. Februar)
Die Aktionen von Carolina Wottke - Beamte durch Drohungen dazu zu bestimmen von der Einhebung der Abgaben und Gebühren abzusehen und sich so zu bereichern - wertete das Gericht in seiner Begründung als hinlänglich "Gerichtsnotorisch".

Auszüge der Einlassungen und Ausführungen von Carolina Wottke in der Verhandlung im Februar 2018

Carolina Wottke: Das wäre die Erklärung ungefähr dazu, weshalb meiner Meinung nach tatsächlich auch in Österreich das UCC gilt.
Vorsitzende: Dass das UCC das Ihrer Sicht in Österreich gilt, habe ich mir schon so gedacht. Die Frage war, warum Sie dieses Versäumungsurteil an Frau Etzenberger schicken?
Carolina Wottke: Das geht im Prinzip noch weiter.
Das ist eine vorgeschriebene Form.
Vorsitzende: Heißt das, dass Sie finden, dass Sie diese Hundegebühren nicht zahlen müssen?
Carolina Wottke: Darum ging es ja gar nicht in den Versäumnisurteilen, sondern es ging darum, dass die Fragen nicht beantwortet worden sind.
Vorsitzende: Warum haben Sie die Hundegebühr dann nicht bezahlt?
Carolina Wottke: Es ging eigentlich darum mit dieser Nichtzahlung, es geht mir darum, dass ich gerne die Fragen beantwortet hätte bzw. ich hätte gerne eine Übernahme der Verantwortung gehabt.
Vorsitzende: Was hat das mit der Hundegebühr zu tun?
[...]
Vorsitzende: Die Frage war, warum haben Sie 10.000,-- Euro von ihr verlangt?
Carolina Wottke: Erstens einmal ich habe die 10.000,-- Euro nicht verlangt. Die stehen zwar dort drinnen, aber verlangt hätte ich sie erst, wenn ich eine Rechnung geschickt hätte mit der Angabe, wohin die gute Frau Etzenberger das Geld überhaupt bringen soll. Weil in meinen Papieren steht nirgendwo irgendwas drinnen wohin, irgendein Geld gebracht werden soll.
Vorsitzende: Da steht „Die Forderung des Menschen Astrid Wottke in Höhe von 10.000,-- Euro Silberäquivalent ist binnen 14 Tagen AGB-konform zu bezahlen
[...]
Carolina Wottke: Genau. Und ich habe klar und eindeutig keine Rechnung gestellt.
Vorsitzende: Aber Sie haben ein Versäumungsurteil geschickt Carolina Wottke: Das ist davor. Das ist eine andere Reihenfolge, als Sie vielleicht meinen.
Vorsitzende: Aber Sie haben mit Schritt 2 angefangen, anstatt mit Schritt 1:
Carolina Wottke: Nein, habe ich nicht. Nein. Das ist nicht möglich so. Ich muss zuerst einmal mitteilen, wohin das Geld überhaupt überwiesen oder gegeben oder sonst irgendwas werden müsste
[...]
Vorsitzende: Die Briefe, die von Astrid Wottke unterschrieben sind, haben auch Sie geschrieben?
Carolina Wottke: Ja.
Vorsitzende: Da steht auch: „Astrid Wottke hat das Recht, ein Pfandrecht gegen den
Empfänger auf gewünschte Weise zu perfektionieren, dieses Pfandrecht zu monitarisieren
und erlaubt alle ordnungsgemäßen Maßnahmen einer außergerichtlichen
Zwangsvollstreckung, sofern dieses Versäumnisurteil gebrochen wird“. Was ist das für eine außergerichtliche Zwangsvollstreckung?
Carolina Wottke: Naja, diese wäre erst in weiterer Folge eben.
Vorsitzende: Aber wie schaut die aus?
Carolina Wottke: Ehrlich gesagt, ich habe noch keine Ahnung, wie so was gehen würde....
[...] Carolina Wottke: Diese Kanalgebühr, war das aller aller letzte, was wir nicht mehr bezahlt haben, nachdem alles andere nicht mehr funktioniert hat.
Vorsitzende: Aber ich nehme an, Sie haben einen Kanal verwendet in Ihrem Haushalt?
Carolina Wottke: Wir haben einen Kanal. Nur da ging es überhaupt nicht mehr um diese Kanalgebühr, sondern darum, die Fragen sind von Frau Etzenberger nicht beantwortet worden.
Vorsitzende: Der Gemeinde geht es um die Kanalgebühren
Carolina Wottke: Ja, nur Frau Etzenberger antwortet nicht, in keiner Art und Weise.
Vorsitzende: Das hat ja nichts mit der Kanalgebühr zu tun:
Carolina Wottke: Ich kann alles mögliche in irgendwas nicht unterschriebenes hineinschreiben.
Vorsitzende: Haben Sie da auch geglaubt, Sie finanzieren Terrorismus damit, indem Sie Kanalgebühren bezahlen? Oder was war der Grund?
Carolina Wottke: Ich habe keine Ahnung. Ich weiß es nicht.
[...]
Vorsitzende: Wollten Sie mit den Schreiben bewirken, dass Sie das nicht zahlen müssen?
Carolina Wottke: Nein, überhaupt nicht. Es ging überhaupt nicht um eine Nichtzahlung. Nie.
Vorsitzende: Sie haben gerade gesagt, Sie dürfen nicht an ein bankrottes Unternehmen zahlen
Carolina Wottke: Es geht um die Verantwortung dafür.
Vorsitzende: Aber wenn jetzt niemand die Verantwortung übernimmt?
Carolina Wottke: Zahle ich sofort. Kein Problem.
Vorsitzende: Wenn niemand die Verantwortung übernimmt?
Carolina Wottke: Achso, ich habe verstanden „wenn jemand die Verantwortung übernimmt“.
Vorsitzende: Wenn niemand die Verantwortung übernimmt?
Carolina Wottke: Dann kann ich jetzt höchstens zahlen unter Zwang und unter Vorbehalt. Aber es geht nie um die Zahlung.
Vorsitzende: Warum haben Sie nicht unter Vorbehalt gezahlt?
[...]
StA: Wenn Sie einen Brief kriegen und in diesem Brief steht „Frau Wottke, Sie haben mir binnen 14 Tage10.000,-- Euro zu bezahlen“, was denken Sie sich?
Carolina Wottke: Das kommt ganz darauf an, ob da drinnen steht, wo ich hinzahlen soll in irgendeiner Form. Das wäre schon interessant.
StA: Ich habe Ihnen gerade gesagt, was in den Brief steht. In dem Brief steht drinnen „Frau Wottke, Sie haben mir binnen 14 Tagen 10.000,-- Euro zu bezahlen.“ Was denken Sie sich?
Carolina Wottke: Da denke ich mir „Okay“.
StA: Dass ich 10.000,-- Euro von Ihnen will?
[...]
Carolina Wottke: Ja, allerdings bezieht sich das auf Gesetze, die vor dieser Eintragung, also vor dieser Eintragung als Firma aufgestellt worden sind diese Gesetze und ich wollte einfach nur die Bestätigung haben der Rechtmäßigkeit, dass trotzdem das als Firma eingetragen ist plötzlich.

Vorsitzende: Aber Frau Wottke, Sie beziehen sich auf das Bundesverfassungsgesetz, das ist auch davor erlassen worden. Sie können nicht sagen, an das Bundesverfassungsgesetz glauben Sie schon und an die Hundesteuer glauben Sie nicht.[10]

Bei der Strafzumessung wertete das Gericht hinsichtlich beider Angeklagten das Zusammentreffen mehrerer Verbrechen als erschwerend. Unter Abwägung dieser Strafzumessungsgründe erschien dem Gericht Hinblick auf die Persönlichkeiten der Angeklagten, sowie mit Hinblick auf die Auswirkungen der Strafe und anderer zu erwartender Folgen der Tat auf das künftige Leben der Täter, bei Carolina Wottke eine Freiheitsstrafe von 20 Monaten angemessen und dem Unrechtsgehalt der von ihnen verwirklichten strafbaren Handlung entsprechend.
Eine Auslegung der das OLG Wien im Jahr 2018 nicht folgte.[33][34]
Zitat aus dem Urteil des Landgerichs Krems vom Februar 2018:

Caroline WOTTKE und Astrid WOTTKE sind schuldig, sie haben in Gföhl und Reittern im Zeitraum von 9.12.2016 bis 8.6.2017 in mehreren Angriffen im bewussten und gewollten Zusammenwirken als Mittäter I./ mit dem Vorsatz, nachgenannte Rechtsträger in konkreten Rechten zu schädigen, Beamte wissentlich zu bestimmen versucht, ihre Befugnis im Namen des Bundeslands Niederösterreich, der Gemeinde Gföhl und des Gemeindeverbands Krems als deren Organe in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen zu missbrauchen, indem sie sie durch die Übermittlung zahlreicher Schriftstücke in denen sie sie unter Stellung unberechtigter Schadenersatzforderungen und Androhung der Eintragung eines Pfandrechts in ein internationales Schuldenregister unter anschließender Zwangsvollstreckung durch berechtigte Dritte sinngemäß aufforderten der ihnen gesetzlich übertragene Verpflichtung zur Einhebung fälliger Gebühren und Abgaben nicht nach zu kommen[34]

Gegen dieses Urteil ging Carolina Wottke in Berufung, erzielte aber eine von ihr gewiss nicht gewünschte Wirkung. Am 22. September 218 gab das Oberlandesgericht in Wien ihrem Einspruch statt, erhöhte aber damit die zuvor vom Landgericht Krems verhängte Strafe von 20 Monaten wieder auf 24 Monate.
Zitate aus der Begründung des OLG Wien vom 22.September 2018:

Hingegen wird der Berufung der Staatsanwaltschaft hinsichtlich Carolina Wottke dahingehend Folge gegeben, dass die Freiheitsstrafe auf 24 Monate erhöht wird...
[...]
Hingegen bedarf es bei Carolina Wottke, die die Strafzumessungserwägungen nicht näher bestritt und keine für sie sprechenden Argumente begründet vorbrachte, nicht der Herabsetzung sondern vielmehr der Erhöhung der Unrechtsfolge, weil es gilt, der in letzter Zeit deutlich gewachsenen Bewegung sogenannter „Staatsverweigerer“ und deren Nachahmern die Verwerflichkeit ihres Agierens ebenso aufzuzeigen wie die spürbaren Folgen fortgesetzter Ablehnung staatlicher Gewalt.

In diese Beurteilung hat auch – wie von der Anklagebehörde dargestellt - einzufließen, dass gerichtsnotorisch jeder Beamte, der im Zuge korrekter Verrichtung seiner Tätigkeit mit Anhängern einer solchen „souveränen Bewegung“ in Berührung kommt, im Grunde schutzlos einer Flut an schriftlichen Drohungen und Forderungen ebenso ausgesetzt ist, wie permanenter – völlig der Willkür der Täter unterliegenden – Möglichkeit, jederzeit als Schuldner im UCC-Register eingetragen zu werden.

Mit ihren Forderungen nach zur Gänze bedingter Nachsicht konnten die Angeklagten nicht durchdringen, weil es insbesondere schon aus spezialpräventiven Gründen der 22 Bs 208/18a (zumindest) teilweisen Verbüßung der Unrechtsfolgen bedarf, um den ihr Tatverhalten wiederholenden Angeklagten unmissverständlich die Missbilligung ihrer Verhaltensweisen vor Augen zu führen und sie von gleichartigen,auf ihrer offensichtlich verfestigten Idee der Ablehnung des Staats und seiner Organe basierenden Einstellung beruhenden Taten abzuhalten.[35]

Galerie

Weblinks

Quellennachweise

  1. Profil von Wottke auf VK
  2. Screenshot Anklageschrift
  3. Schreiben Stadt Hagenow an Wottke, 2016
  4. Antwort von Wottke auf Forderungen der Stadt Hagenow, 2016
  5. Weiteres Schreiben von Wottke an die Stadt Hagenow, 2016
  6. Facebook-Aufritt des Kulturerlebnisparks
  7. Screenshot XING-Profil Wottke
  8. Angaben von Wottke zur Vita
  9. Auszüge Anklageschrift Notstandshilfe Carolina Wottke
  10. 10,0 10,1 Protokoll der zweiten Verhandlung im Februar 2018 in Krems
  11. Auszüge Anklageschrift zu der Aktivitäten der Wottkes03
  12. Auszüge Anklageschrift zu der Aktivitäten der Wottkes04
  13. Aufruf von Wottke vor Termin bei Gemeinde Gföhl
  14. Auszüge Anklageschrift zu der Aktivitäten der Wottkes05
  15. Auszüge Anklageschrift zu der Aktivitäten der Wottkes01
  16. Auszüge Anklageschrift zu der Aktivitäten der Wottkes02
  17. Auszüge Anklageschrift zu der Aktivitäten der Wottkes06
  18. Auszüge Anklageschrift zu der Aktivitäten der Wottkes07
  19. Auszüge Anklageschrift zu der Aktivitäten der Wottkes08
  20. Wottkes schreiben an den Gemeindeverband Krems, Affidavit 2017
  21. Vernehmung durch den Verfassungsschutz 2017
  22. Kommentar von Jürgen Korthof zu Schreiben von Wottke
  23. Dialog Wottke mit Polizisten Kontrolle
  24. Mitteilung von Wottk zu "Vereinte Patrioten"
  25. NPD unterstützende Bilder auf Wottkes Seiten
  26. Weitere Bilde auf Wottkes Seite
  27. Weitere Bilder mit Unterstützung rechter Gruppen
  28. Vernetzung Schmalnauer mit Wottke
  29. Vernetzung Wottke in sozialen Medien
  30. Posting von Mannheimer zum Tyrannenmord
  31. Artikel über die Festnahme der Wottkes
  32. Urteil Oberstes Gericht Österreich, 2018
  33. Urteil gegen die Wottkes im zweiten Verfahren, Februar 2018
  34. 34,0 34,1 Urteil des Landgerichts Krems, Februar 2018
  35. Urteil OLG Wien, Berufung Wottke, September 2018