Helmut Samjeske

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Samjeske bei einem Vortrag [1]

Helmut Samjeske (geb. 12 Januar 1951) ist ein ehemaliger Steuerberater aus Berlin-Charlottenburg, der seit vielen Jahren die angebliche Grundgesetzwidrigkeit deutscher Steuergesetze thematisiert. Im Zusammenhang damit stellt Samjeske Rechtsstaalichkeit, Souveränität und Geltung der Bundesrepublik in Frage. Weiterhin wirft Samjeske deutschen Behörden und Verwaltungen permanente und massive Verletzungen des Grundgesetzes vor und versucht dahingehend Nachweise zu erbringen.
Von Samjeske ist kein Studium der Rechtswissenschaften oder andere substanzielle Qualifikation zum Thema Jurisprudenz bekannt, dennoch betreibt er eine Kanzlei für grundrechtebezogene Gesetzesanwendung und tritt als Rechtsberater in Erscheinung.[2]

Im Verlauf seiner Aktivitäten belästigte Samjeske eine Vielzahl von Gerichten, Behörden und anderen Institutionen mit Anträgen, Eingaben und Aufsätzen. Darüber hinaus hält er öffentliche Vorträge und gibt auf diversen Internetplattformen seine Kommentare ab, welche oft thematisch nicht zu den ursprünglichen Artikeln passen und immer den gleichen Tenor abbilden.

Kurzbiografie

Der ehemalige Steuerberater Helmut Samjeske aus Berlin wurde am 12.1.1951 in Hohenlimburg/Westfalen- heute Hagen-Hohenlimburg, am Rande des Sauerlandes geboren. Nach 8 Jahren Volksschule (heute: Grundschule) in Hohenlimburg-Oege und dem Besuch der Handelsschule in Hagen/Westfalen absolvierte er eine Lehre in Hohenlimburg zum Gehilfen in steuerberatenden Berufen. Er wohnt in Berlin Charlottenburg und ist eigenen Angaben zufolge ledig. Ihm wurde 2012 die Zulassung als Steuerberater entzogen. Er ist derzeit weder Mitglied der Berliner Steuerberaterkammer und noch einer anderen Kammer oder eines Verbandes in der Bundesrepublik. Dennoch tritt er bis heute immer noch als Steuerberater auf. In Branchenverzeichnissen sind ebenfalls noch entsprechende Einträge zu finden. Desweiteren ist eine Firma TreuFinanz Berlin unter seiner Adresse und mit seiner Telefonnummer gelistet.[3].
Weiterhin ist eine aktive Funktion bei der Fa. MEIERBAER & ALBRO Spezialbrot GmbH zu finden, welche nicht nur Backwaren verkauft, sondern auch Erwerb und Verwaltung von Unternehmensbeteilungen als Tätigkeitsbereich angibt. Dort besitzt Samjeske Angaben zufolge Gesamtprokura.(siehe Galerie)

2012 versuchte Samjeske sich als Direktkandidat für die anstehende Bundestagswahl zu bewerben und erstellte ein Profil bei der Initiative Vereinigte Direktkandidaten der Zivilgesellschaft D[4], allerdings ohne jede Resonanz.
Zur Bundestagswahl 2017 trat Samjeske als Mit-Initiator und Unterstützer der Grundrechtepartei an.[5] Diese wurde aber nicht zugelassen. Dazu betreibt Samjeske auch noch eine sogenannte Grundrechte-Allianz [6].

Angaben zur Vita von Samjeske

Auf Profilseiten von Facebook und Xing macht Samjeske eine Reihe widersprüchlicher und unplausibler Angaben zu seiner Vita. So behauptet er, 1969 in Überlingen das Paul Ehrlich Gymnasium abgeschlossen zu haben. Eine solche Schule existiert nicht. Es gibt aber eine Reihe von Paul-Ehrlich Berufs-Kollegs.(siehe Galerie)

Reichsbürger-Aktivtäten- und Ansichten

Samjeske verbreitet seit vielen Jahren Gedankengut und Thesen, welches der Reichsbürger-Szene zugeordnet werden kann: Er war bei szenetypischen Aktionen beteiligt und tritt bei Reichsbürgerveranstaltungen auf.

Bereits im Jahr 2009 sprach er dem deutschen Steuerrecht die Legitimation und Gültigkeit ab.

Zitat:
Das Umsatzsteuergesetz in der ab 01.01.2002 gewünschten Fassung, die der Bundespräsident am 21.12.2001 verkündet hat, ist nichtig! - Sie lesen richtig: N i c h t i g !!!! - Warum? Es wurde das Zitiergebot aus Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG nicht beachtet[7]

Ebenfalls aus 2009 ist eine Veranstaltung bekannt, bei der Samjeske zum Thema Steuer- und Grundgesetze Vortragender war. Die Veranstaltung verlief im Kontext einer Diskussion, welche einen Vergleich der Arbeitsweise von Finanzämtern mit der des Reichssicherheitshauptamtes unter Reinhard Heidrich zog und Gestapomethoden unterstellte[8].

2014 lobte Samjeske in einem Vortrag das kriminell operierende Deutsche Polizei Hilfswerk und versuchte in Prozessen gegen Angehörige dieser Truppe als Rechtsbeistand aufzutreten, was aber mangels Befähigung nach § 138 StPO abgelehnt wurde. In diesem Zusammenhang wurde wiederum der Entzug der Zulassung als Steuerberater vom Vorsitzenden Richter bestätigt sowie auch das Fehlen jeder juristischen Befähigung.[1]

Ankündigung von Samjeske
In diesem Post ist Samjeske neben einer deutschen Flagge zu sehen, welche auf den Kopf gestellt und mit einer aufgehenden Sonne versehen ist. Dies ist das Banner für das Königreich Deutschland von Peter Fitzek und dokumentiert, dass Samjeske auf Veranstaltungen der illegalen Initiative gesprochen hat [1] Samjeske trat auch bei Veranstaltungen des Honigmanns Ernst Köwing als Redner auf [9]

Im Juli 2012 war Samjeske an einer Aktion im Finanzamt Erlangen beteiligt, in dessen Verlauf er, sein Mandant und andere Begleiter, wie Ernst Köwing und Andre Wessels bewusst eine Eskalation der Situation herbei führten.
Dies wurde dann von ihnen zum Anlass genommen, drei Mitarbeiter des Finanzamts widerrechtlich „festzunehmen“.[10]

Im Dezember 2015 kommentierte Samjeske im Rahmen der Berichterstattung über den NSU-Prozess und nutzte auch hierbei wieder die Gelegenheit, Richter und Anwälte sowie deren Befugnisse, Legitimationen und Ausbildungen aufgrund ungültiger Gesetze anzuzweifeln.[11]
Dies zieht sich wie ein roter Faden durch viele seiner Kommentare zu völlig unterschiedlichen Themen, wie ein weiterer Kommentar von ihm dokumentiert. Thema war ursprünglich ein Bericht über Gefahren digitaler Überwachung. Auch hier zitiert Samjeske Artikel des Grundgesetzes und schweift schnell ab in die bekannte Kritik an Anwälten, Richtern und Steuerberatern und beschuldigt alle des Hochverrats.

Zitat aus dem Kommentar:

Gerichte decken die Verfassungsdurchbrechungen, ignorieren die Normenhierarchie und beugen unter Aufsicht von Rechtsanwälten und Steuerberatern das Recht, bis hin zum Hochverrat[12].

In aktuellen Postings auf Facebook von Samjeske erklärt dieser den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte als straffrei. Im weiteren Verlauf seiner Absonderung erklärt Samjeske, dass Betroffene von Vollstreckungsmaßnahmen, das Recht hätten, diesen mit Gewalt begegnen zu können.
Zitat von Samjeske auf Facebook:[13]

Um die besondere Bedeutung der Norm dazustellen, sei darauf hingewiesen, das ebenso, wie öffentliche Gewalt bis hin zur Tötung des Grundrechteträgers - was nur aus zwingender Notwehr zulässig wäre - aber Polizeivollzugsbeamte sind ohne jede grundgesetzliche Ermächtigung bewaffnet und damit ungesetzlich ausgestattet - der in seinen Menschen- und Grund verletzte Grundrechteträger den mindestens gleichwertigen Anspruch auf Durchsetzung seiner Rechte, nämlich die Grundrechte mit aller Gewalt durchzusetzen, innehat.

Anträge und Eingaben an Gerichte und Behörden

Samjeskes Tendenz zu weitschweifigen und umfangreichen Postulaten fiel bereits im Jahre 2008 durch querulatorische Schriftsätze und Eingaben im Stile von Reichsbürgern und Staatsleugnern auf. So formulierte er im Oktober 2008 - zusammen mit dem ehemaligen Richter Günther Plath - einen Befangenheitsantrag gegen einen Richter am Bundesfinanzhof. Grundlage war ein Verfahren eines Mandanten von Samjeske gegen das Finanzamt Cuxhaven vor eben diesem Gericht. Dort stellte er die Behauptung auf, dass dem Richter die gegebene Objektivität fehle, da dieser nebenbei auch noch Kommentare zu Gesetzen schrieb.
Zitate aus dem Antrag:

ebenfalls auch die Interessenkollision durch konträre ( eigennützige ) Auslegung der Vorschrift des Art. 5.3.1 GG, nämlich um die Vorteile der Steuergesetze durch die eigene und die der Richterkollegen praktizierte ggf. wissenschaftliche Nebentätigkeit nutzen zu können, als die Neutralität verletzend anzunehmen, denn auch die im Schutze des Grundrechtes aus Art. 5.3.1 GG durch den Richter Dr. Heidner getätigte sog. „wissenschaftliche“ Nebentätigkeit entbindet diesen ebenso wenig von der Treue zur Verfassung.

Samjeske unterstellt den Richtern mit ihren Kommentaren unmittelbar Einfluss zu nehmen und dabei persönliche Motive in den Vordergrund zu stellen.

Als Steuerberater frage ich mich natürlich, in welcher Art und Weise die Aufgabe der Verteidigung des Mandanten nachgekommen wird, wenn die nahezu vollständig aus der Finanzverwaltung stammende Richterschaft die Literaturherrschaft über diejenigen Informationsquellen inne hat, die der Steuerberater für die Ausübung seines Berufs benötigt. Es erfolgt dadurch eine Einflussnahme auf die Rechtsfortbildung der Steueranwälte, anstatt diese anzuhalten, unabhängige bzw. aus deren Beruf stammende Wissenschaft in die jeweilige Sache einzubringen. Ausfluss der Gewaltenteilung. Das Streiten, also der Austausch von Meinungen, um das Recht, wird durch die publizierende Richterschaft, unvereinbar mit dem Richteramt, beeinflusst. Der Vorwurf erwächst aus der Stellung des Richters i. S. des Grundgesetzes und zwar deshalb, weil er durch seine publizistische Außenwirkung beeinflusst und sich auch noch selbst verpflichtet. Da diese Tätigkeiten auch noch entgeltlich ausgeübt werden, werden Abhängigkeiten geschaffen, die insbesondere dem Beruf eines Richters eben keinesfalls angelastet werden dürften[14]

Im Verlauf der Eingabe zitiert Samjeske eine Vielzahl von Gesetzen, Artikeln und Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes, welche aber samt und sonders keinen belastbaren Zusammenhang mit dem Verfahren, der Funktion des Richter und dem Anlass der Eingabe erkennen lassen. Es wird von ihm auch namentlich Bezug genommen auf einige andere Richter, welche aber alle nicht Gegenstand der Eingabe sind.

2013 veröffentlichte Samjeske einen Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht zur Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages, mit dem ein Anspruch auf eine wirksame Ausübung der parlamentarischen Opposition eingefordert wird und um den von ihm in den Raum gestellten „Ausschluss einer Gewalt- und Willkürherrschaft“[15] zu gewährleisten.

Auch in Schreiben an das Finanzamt Köln-West offenbart Samjeske seine eigenwilligen Interpretationen, die offensichtlich den Eindruck einer Nähe zur Jurisprudenz und rechtswissenschaftlicher Kompetenz erwecken sollen und belehrt die Adressaten über Aspekte, welche keinen unmittelbaren Zusammenhang mit der ursprünglichen Fallthematik erkennen lassen.
Zitat aus dem Schreiben an das FA:

Hinsichtlich der Erteilung einer Auskunft haben Sie nicht zu lamentieren, inhaltslose Floskeln zu gebrauchen, Ihre Meinung kundzutun oder sonstige subjektive Wertung abzugeben. Sie brauchen mir auch keinen Vortrag über Glaubensfragen halten, sondern hier geht es schlichtweg um kodifiziertes Gesetz, welches sich schwarz auf weiß im Grundgesetz vom 23.05.1949 niederschlägt und klar und deutlich nachzulesen ist. Die Schwierigkeiten, z. B. die Missachtung der Entscheidung des Tribunal Gènèral de la Zone Francaise D’Occupation Rastatt vom 06.01.1947 habe ich Ihnen dargelegt[16].

In einer Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht vom 10. Oktober 2017 fordert Samjeske eine deklaratorische Aufhebung von Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichtes. Im Verlauf der oft kontextbefreiten Ausführungen und unter Anführung diverser Artikel des Grundgesetzes und Entscheidungen hoher Gerichte, bis hin zum parlamentarischen Kontrollrat, stellt sich heraus, dass sich Samjeske in seinen grundlegenden Rechten beschränkt sieht. Ursächlich waren offensichtlich Maßnahmen der Steuerberaterkammer, der Rechtsanwaltskammer und der Industrie- und Handelskammer gegen ihn. In diesem Kontext benutzt er als Beschwerdeführer typische Reichsbürgerrhetorik und beschuldigt alle Beteiligen einer Reihe von Straftaten.
Zitate aus der Beschwerde:

Der Rechtsmittelführer ist auch persönlich betroffen. Ist er doch von der Nicht- oder Schein-Institution „Steuerberaterkammer“ Berlin in seiner Berufsausübung in gewichtiger Art und Weise behindert worden. Ebenso hat die Nicht- oder Schein-Rechtsanwaltskammer Berlin ohne verfassungsgeborene gesetzliche Grundlage, dadurch willkürlich und mit Gewalt betrieben, auf den Unterzeichner einzuwirken. Weiterhin ist der Unterzeichner Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft, von der die Schein- oder Nicht Industrie- und Handelskammer behauptet, die Gesellschaft sei bei dieser gezwungenes Mitglied

[...]

Das Betreiben, dem Beschwerdeführer die Ausübung seines Berufs zu verweigern, ja diesen strafrechtlich auf der Ebene der Verletzung der Garantenpflicht, der politischen Verdächtigung, der falschen Anschuldigung, durch Täuschung im Rechtsverkehr, Amtsmissbrauch, Rechtsbeugung, Verfolgung Unschuldiger verbunden mit der Vollstreckung gegen Unschuldige zu verfolgen, wobei elementar der Tatbestand des Hochverrates mit einzu-beziehen ist, lässt den Beschwerdeführer an dem Ausgang des Verfahrens o. a. A) 1 un-ter Beachtung der gelieferten Argumente ein besonderes Interesse besitzen[17].

Als Beweise führt Samjeske Expertisen der Grundrechtepartei an. Im Verlauf der Eingabe erklärt Samjeske auch noch Staatstruktur und Geschäftsbereiche des Bundesministeriums der Justiz und zugehöriger Gerichtshöfe, ohne erkennen zu lassen, inwieweit diese Ausführungen dem ursprünglichen Antrag dienen. Das Bundesverfassungsgerichtes antwortete am 25. Oktober 2017 abschlägig auf Samjeskes Eingabe.[18]

Galerie

Weblinks

Quellennachweise