Monika Zeller

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Monika Zeller (*1961) ist die vormalige[1] ehrenamtliche Bürgermeisterin der 1069-Seelen-Gemeinde Bolsterlang und ehemalige Kreisratsabgeordnete für die Freien Wähler im Landkreis Oberallgäu. Im Februar 2017 wurde bekannt, dass Zeller gemeinsam mit vier Gemeinderäten Veranstaltungen besucht hatte, in denen es um die "Reorganisation von Gemeinden" sowie den sogenannten "gelben Schein" ging, was den Verdacht begründete, sie stehe der Reichsbürgerbewegung nahe.[2] Dieser Verdacht erhärtete sich weiter, nachdem einem Bericht der "Schwäbischen" zu entnehmen war, dass Zeller im Antrag auf einen Staatsangehörigkeitsausweis als Geburtsort "Königreich Bayern, Deutschland als Ganzes" angegeben hatte.[3] Zeller soll des weiteren den Bolsterlanger Gemeindesaal für Vorträge des "Reichsbürgeraktivisten" Markus Hailer zur Verfügung gestellt haben.[4][5] Am 06. April 2017 eröffnete die Landesanwaltschaft Bayern ein Disziplinarverfahren gegen die Bürgermeisterin.[6]

Zeller rechtfertigte den Antrag auf einen "gelben Schein" mit "Interesse und Neugier". So hätten sie das Aussehen des Scheins sowie die darin enthaltenen Informationen interessiert. Zudem habe sie den Schein bereits mehrere Wochen vor dem Besuch des Reichsbürgervortrags im Gemeindesaal von Bolsterlang 2016, von dem sie ihren Angaben entsprechend ausging, es gehe nicht um "Reichsbürger Themen", sondern um Regionalwährungen beantragt. Offenbar verschwieg sie in diesem Kontext allerdings den Besuch des sogenannten "All-Stern-Kongress" 2015 in Betzigau, bei dem reichsideologische Themen das Programm dominieren.[7] Zeller distanzierte sich gegenüber dem Bayerischen Rundfunk "ganz extrem von Reichsbürgern".[8] Während des laufenden Verfahrens sei sie zu keinen weiteren Stellungnahmen bereit.

Eine vorläufige Suspendierung Zellers vom 19. Juni 2018 wurde am 24. Januar 2019 aufgehoben. Im Sommer 2018 - zeitgleich mit der urspünglichen Suspendierung - erhob die Landesanwaltschaft Bayern eine Disziplinarklage mit dem "Ziel der Entfernung der Beamtin aus dem Beamtenverhältnis" gegen die Bürgermeisterin beim Verwaltungsgericht München. Aus Sicht der Landesanwaltschaft habe sich Zeller nicht hinreichend von reichsbürgerlichem Gedankengut, sowie ihren Handlungen im Bezug auf den Staatsangehörigkeitsausweis, wie auch den Vortrag im Gemeindesaal distanziert.[9][10]

Quellennachweise