Demokratie für Deutschland

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Bei Demokratie für Deutschland (mittlerweile zunehmend auch als Vom Volk fürs Volk bezeichnet) handelt es sich nach Eigenverständnis um einen "Zusammenschluss von Bürgern Deutschlands für Deutschland und seine Bürger", der unter der Federführung eines Detlef Spaniol entstand, inzwischen aber von einer gewissen Karina Richter geführt wird. Trotz dieses harmlos wirkenden Selbstverständnisses fallen bereits nach kurzem Blick auf die Forderungen bzw. Behauptungen eindeutige Parallelen zu den in der Reichsbürgerszene vertretenen Argumentationen auf.

Thesen und Ansichten

Demokratie für Deutschland behauptet, zum 07.12.2014 eine "Unabhängigkeitserklärung" wie auch eine "neue Verfassung" (bei der es sich praktisch um die Weimarer Reichsverfassung mit einigen Veränderungen handelt) bei den Alliierten, China, dem Vatikan und der UN eingereicht zu haben. Zudem scheint der sogenannte "Bürgerzusammenschluss" davon auszugehen, sowohl "Verfassung", als auch "Unabhängigkeitserklärung" hätten nach 21 Tagen automatisch "völkerrechtliche Gültigkeit" erlangt, unabhängig von irgendeiner Form der Anerkennung durch die Empfänger. Offensichtlich wird hier die Ebelsche 21-Tage-Frist noch einmal stärker ins Paradoxe verzerrt. Immerhin war zuvor noch ein "Postrückschein" notwendig, damit etwaige Dokumente Gültigkeit erhielten.

Ursprünglich behauptete "Demokratie für Deutschland", eine Wahl von 17 sogenannten "Regierungsmitgliedern" durch die "anwesenden Bürger Deutschlands" durchgeführt zu haben.[1] Wie viele Bürger tatsächlich anwesend waren, wurde der Öffentlichkeit dabei verschwiegen. Mittlerweile scheint man die sogenannte Wahl allerdings nicht mehr als Legitimation für den eigenen Regierungsauftrag zu nutzen. Zumindest findet sich auf der aktuellen Version der Internetpräsenz kein Hinweis mehr auf eine etwaige Wahl. Stattdessen beruft man sich nun darauf, für eine "Übergangszeit" lediglich "Bereiche" zu erarbeiten und diese erst später, nach einer Abstimmung, umsetzen zu wollen. Zudem plant man im Gegensatz zu dem, was noch 2015 verbreitet wurde, nun erst zukünftig die aktuelle Bundesregierung abzusetzen.[2]

Wie die meisten Kommissarischen Reichsregierungen sah sich ursprünglich auch Demokratie für Deutschland in der Verantwortung, einen Friedensvertrag für Deutschland abzuschließen. Dieser Auftrag wird spätestens seit dem 05.01.2015 nicht mehr verfolgt. Ab diesem Zeitpunkt wurde seitens "Demokratie für Deutschland" behauptet, dass durch das Inkrafttreten der "neuen Verfassung" auch ein neuer Staat entstanden sei. Mit diesem sei ein Friedensvertrag nun nicht mehr notwendig. Der "Akt des Inkrafttretens" wird dabei weiterhin durch das Einreichen der Verfassung bei den Alliierten usw. legitimiert. Zudem beruft man sich auch auf Artikel 146 GG. In wie weit "... die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist" beachtet wurde, bleibt jedoch äußerst fragwürdig.[3]

Verfassung

Wie bereits erwähnt, erstellte Demokratie für Deutschland eine eigene Verfassung. Diese zeichnet sich vor allem durch ein extrem hohes Maß an direkter Demokratie aus. So muss nach Artikel 68 jedes Gesetz "vom Volk ratifiziert" werden (den Begriff "ratifizieren" kann man laut Definition nur auf völkerrechtliche Verträge, nicht aber auf Gesetze anwenden[4][5]). Unglücklicherweise sind die ursprünglichen Regelungen zur Gesetzgebungskompetenz des Reichstags (in der neuen Verfassung der Bundestag) aus der Weimarer Verfassung im zuvor genannten Artikel 68 nicht mehr zu finden. Dies führt besonders Artikel 73 ad absurdum, da dieser festlegt: "Ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz ist vor seiner Verkündung zum Volksentscheid zu bringen".

Laut der Verfassung von "Demokratie für Deutschland" bringt der Bundestag allerdings nur Gesetzesvorlagen ein, die zunächst "vom Volk ratifiziert" werden müssen und danach verkündet werden. In Artikel 47 findet sich auch ein Verbot des Militäreinsatzes "gegen das gesamte deutsche Volk", der allerdings im folgenden Artikel wieder negiert wird, indem dem Bundespräsidenten das Recht zugesprochen wird, "Sicherheit und Ordnung" "erforderlichenfalls mit Hilfe der bewaffneten Macht" zu erhalten. Zwar enthält der letzte Halbsatz des ersten Paragraphen des Artikel 48 die Aussage: "wenn das ganze Deutsche Volk es verlangt"; dies bezieht sich aber offenbar, entweder gezielt oder aufgrund der unglücklichen Grammatik, nur auf die im zweiten Satz zur Außerkraftsetzung aufgezählten Grundrechte, nicht aber auf den Militäreinsatz an sich. Zudem muss man sich fragen, ob die Formulierung, "das Militär darf nicht gegen das gesamte deutsche Volk eingesetzt werden", bedeutet, dass die Armee vollkommen legitim gegen einzelne Teile desselben vorgehen kann. Neben einigen grammatikalisch sehr fragwürdigen Formulierungen enthält die "neu gültige Verfassung" allerdings neben Artikel 68 und 73 weitere offensichtliche Widersprüche. In Artikel 68 wird die Pflicht zur Verkündung von Gesetzen dem Bundestag zugesprochen:

"Die Gesetzesvorlagen werden von der Regierung oder aus der Mitte des Bundestags eingebracht. Diese Gesetze werden dann vom Volk ratifiziert und danach werden die Gesetze vom Bundestag verkündet."

Darauf ist allerdings nur wenig später in Artikel 70 zu lesen:

"Der Bundespräsident hat die verfassungsmäßig zustande gekommenen Gesetze auszufertigen und binnen Monatsfrist in dem deutschen Gesetzblatt zu verkünden".

Auch äußerst widersprüchlich wirkt Artikel 26, der festlegt, dass neben dem Bundestagspräsidenten, seinem Stellvertreter und seinen Schriftführern, auch "seine Minister" direkt gewählt werden. Dies kollidiert offenbar mit Artikel 53 der Verfassung:

"Der Bundeskanzler und auf seinen Vorschlag die Bundesminister werden vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen"

Es sollte hier noch erwähnt werden, dass aus Sicht von "Demokratie für Deutschland" ein Unterschied zwischen Ministern und Bundesministern bestehen könnte, auch wenn diese Begriffe für gewöhnlich synonym verwendet werden.[6]

Quellennachweise