Errol Gutowski

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Errol Gutowski oder Erold Gutowski aus Kippenheim, geboren am 24.12.1950 in Köln, ist ehemaliger Geschäftsführer und Händler von Schusswaffen und Angelsportausrüstung sowie Sportschütze bei der Schützengemeinschaft Schmieheim e.V. und in diesem Zusammenhang auch Besitzer von Kurz- und Langwaffen.

Die Adressen seiner Unternehmen "ERGU Errol Gutowski Gebäudereinigung", "Ergu-Project/Object and Sales-Management" und "Shooter´s Dream & Fishing Paradise Ltd." sind identisch mit seiner Privatanschrift, dem "deutschen Stammtisch", dem "deutschen Volksgerichtshof" und dem Wirkungsort seiner Arbeit als "Hoher Juristischer Kommissar im Zentralrat Europäischer Bürger vom Europäischen Zentrum für Menschenrechte".[1]

Seinen veröffentlichten Briefen ist zu entnehmen, dass er auch wahlweise angibt, aus "Paradise Town / Antalya" zu agieren. Teilweise wird behauptet, Gutowski habe Rechtswissenschaften studiert.

Seine Frau L.Gutowski hat scheinbar eine ähnliche Auffassung zur deutschen Rechtslage wie ihr Mann. Auch sie ist im Internet schon durch das Verbreiten von juristisch wirkungslosen Proklamationen und Erklärungen aufgefallen.[2] In auf ihrem Internetauftritt veröffentlichten Anklageschriften sind beide gemeinsam als Täter genannt, bis die Verfahren schließlich getrennt wurden. In diesem Kreis agiert auch ein weiteres Familienmitglied, G. Gutowski, mit einem Unternehmen zum Entwickeln von Internetauftritten einschlägiger Staatsleugnerkreise, ohne selbst einen nachweisbaren Bezug zur Reichsbürgerthematik zu haben. Ein weiteres Familienmitglied, R. Gutowski, fällt im Jahr 2011 durch Abgabe des Personalausweises auf.

Errol Gutowski versendet als reichsdeutscher "Volksgerichtshof" nicht nur querulatorische Briefe und Schadenersatzforderungen, sondern auch Todesurteile[3], meist im Auftrag und Namen des vorgeblich existierenden Staates Deutsches Reich.

Versuch der Erpressung von Schadenersatzforderungen eines Reichsbürgers gegenüber einem Behördenmitarbeiter mit Androhung der rechtskräftigen Todesstrafe durch ein Reichsgericht.[4]

Allgemeine Informationen

Ansichten:

Bundesdeutsche Behörden und Beamten haben in seiner Weltanschauung keine Rechtsgrundlage, vor allem nicht während Vollstreckungen bei sogenannten Staatlichen Selbstverwaltern, die sich auf die obsolete UN Resolution 65/83 Art. 9-10 beziehen, ebenso wie deutsche Bundesbürger, die behaupten, ihre Staatsbürgerschaft nach RuStAG1913 definieren zu wollen.

Errol Gutowski ist von dem Thema Reichsideologie mental komplett eingenommen und ausgelastet, was bedeutet, dass er die Erfolgsaussichten, das BRD-System, welches seiner Auffassung nach in keinem Fall ein Staat ist, friedlich zu beenden, als sehr unwahrscheinlich einstuft. In seinen Aussagen und Handlungen ist ein klarer Fanatismus erkennbar.

Eine allgemeine Steuerpflicht in der Bundesrepublik sieht er als nicht existent und ebenso ist er der festen Überzeugung, dass Staatsbeamte grundsätzlich nicht über die Rechte verfügen, um hoheitliche Handlungen zu vollziehen.

Leseprobe Rechtsberatung Errol Gutowski:

Hoher Juristischer Kommissar im Zentralrat Europäischer Bürger
Hallo S. schau bitte einmal auf die in deiner Aufforderung zum Strafabtritt vorhandene E-Mailadresse. Dann hat ein Herr B. den auch noch Paraphiert, diesen Mensch ist im vollen Umfang Schadensersatz pflichtig. Allerdings nur dann wenn er die zum Strafantritt auch mit Haftbefehl einliefern lässt, wenn du da freiwillig hingehst hast du keinerlei Rechtsansprüche auf Schadensersatz schließlich hast du diesen ja dann freiwillig angetreten und zugestimmt. Verweise alle daran beteiligten auf die tatsächliche Rechtslage in Deutschland hin und erinnere sie an ihr Remonstration pflege. Du, bessergesagt eine Rechtliche Vertretung hat nun sofort einen Schriftsatz zu erstellen die eine Zurückweisung der besagten Strafantrittsverfügung aus tatsächlichen Rechtlichen gründen beinhaltet, keinen Wiederspruch, auch keinen Einspruch denn das setzt ja eine vorherige Einwilligung zur Freiwilligen Gerichtsbarkeit voraus.[5]

Auszeichnungen & Titel:

Gutowski agiert in seinen im Internet veröffentlichten Schreiben, die er auf querulatorische Weise an Behörden und Beamte schickt, unter mehreren hochtrabenden Titeln:

  • Aktiver Verteidiger der Menschenrechte
  • Deutscher Stammtisch
  • Deutscher Volksgerichtshof
  • Hoher Juristischer Kommissar im Zentralrat Europäischer Bürger
  • Hoher Juristischer Kommissar in der Juristischen Kommission EZfMR
  • Mitarbeiter der Juristischen Kommission

Aktivitäten:

Nach eigener Aussage hat Errol Gutowski seinen Personalausweis bereits 2007 abgegeben, um sich aus dem vorgeblichen Personalstatus der Bundesrepublik Deutschland auszulösen.

Im Archiv auf der Internetseite der politischen Partei "Die Republikaner" - Kreis Ortenau finden sich Beiträge Gutowskis aus dem Jahr 2009 mit staatsleugnenden Inhalten.[6]

Das Hauptamt der Gemeinde Kippenheim erließ am 06.09.2009 eine Verfügung, dass alle sich in Errol Gutowskis Besitz befindlichen Waffen[7], Munition, Waffenbesitzkarten und Urkunden der Waffenhandelserlaubnis sofort beschlagnahmt werden. Begründet wird die Verfügung durch anhängige Verfahren wegen Verdachts von Straftaten nach dem Waffengesetz, dem Sprengstoffgesetz und des Bannbruchs.

Der Zoll hatte am 06.08.2009 und 12.09.2009 ein an Errol Gutowski adressiertes Nachtsichtzielgerät mit Infrarotstrahler sichergestellt. Die Gegenstände wurden nach dem Waffengesetz als verboten eingestuft. Das Zollfahndungsamt Stuttgart führte auf Anordnung des Amtsgerichts Offenburg umgehend eine Hausdurchsuchung durch. Dabei wurden zahlreiche Gegenstände nach dem Waffengesetz sichergestellt,[8] die zunächst als unerlaubt eingestuft wurden.

In mehreren Schreiben an den Zoll teilte Errol Gutowski immer wieder mit, dass er die staatlichen Normen der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkenne. Beispielsweise informierte er am 21.03.2009 die Gemeinde Kippenheim, dass eine Klage vor dem Finanzgericht für die Behörde sekundären Charakter habe und ohne jede Bedeutung sei. Dieses "Pseudo-Gericht" habe nach Gutowskis Auffassung ebenso wenig Rechtscharakter wie Richter, Staatsanwälte, Gerichtsvollzieher oder Justizangestellte. Auch forderte er den Zoll auf, Warensendungen an ihn nicht mehr zu kontrollieren.

Nach einer Bekanntmachung in der Lahrer Zeitung vom 05.08.2009 setzte das Amtsgericht den 11.11.2009 als Termin für die Zwangsversteigerung von Errol Gutowskis Wohnhaus fest.

In einem Schreiben vom 11.09.2009 an die Bußgeldbehörde der Stadt Lahr bezeichnete er sich in einem Bußgeldverfahren als "Juristischer Kommissar im Zentralrat Europäischer Bürger" und wies im Verfahren darauf hin, dass das Ordnungswidrigkeitengesetz nicht mehr gelte und drohte im Gegenzug die Geltendmachung von Schadensersatzforderungen in Höhe von € 250.000,- an.

Am 05.10.2009 beantragte Errol Gutowski die Verlängerung der Sprengstofferlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz. Die Entscheidung über eine Sprengstofferlaubnis wurde von der Staatsanwaltschaft aufgrund der laufenden Verfahren vorerst zurückgestellt. Im Zuge des anstehenden Zwangsversteigerungstermins erklärte Gutowski, dass der Termin aufgrund von Urkundenfälschung der Bank zustanden gekommen sei und niemand ihn aus dem Anwesen entfernen könne, da die Räumung geltendem Recht entgegenstehe. Immer wieder behauptet Errol Gutowski, die Bundesrepublik Deutschland bestehe nicht als Staat, sondern werde vielmehr in Form einer GmbH betrieben, es bestehe allenfalls noch die Gesetzgebung der Weimarer Republik. Er räumte ein, sich an das Waffenrecht halten zu wollen und im Falle eines Widerrufs der waffenrechtlichen Erlaubnisse die Waffen abzugeben. Die Gemeinde Kippenheim ist der Auffassung, Gutowski habe deutlich zu erkennen gegeben, dass er die Normen der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkennt. Durch den Hintergrund der Zwangsversteigerung konnte die Gemeinde von weiteren finanziellen Problemen ausgehen und stellte die Prognose, dass von Errol Gutowski - insbesondere im zeitlichen Zusammenhang mit der Zwangsversteigerung - eine Gefährdung für die Gesundheit der mit der Zwangsversteigerung im Zusammenhang stehenden Personen und sonstiger Personen in seinem Umfeld durch einen möglichen Waffengebrauch ausgeht. Die sich durch diesen Sachverhalt ergebende Gefahrenprognose rechtfertigte die Annahme einer Gefährdung. Somit besteht die Gefahr einer Straftat erheblicher Bedeutung.

Die Beseitigung dieser Gefahr durch die Beschlagnahme der Waffen steht im pflichtmäßigen Ermessen der Ortspolizeibehörde. Die Maßnahme wird als geeignet angesehen, die Gefährdung durch den Gebrauch der Waffen zu beseitigen. Auch wird diese Maßnahme als erforderlich angesehen, da zur Abwehr der Gefahr keine weniger belastende Maßnahme ersichtlich ist. Die Beschlagnahme einer Waffe ist schließlich auch angemessen. Die Beschlagnahme führt keinen Nachteil herbei, der erkennbar außer Verhältnis zum beabsichtigten Erfolg führt. Bei der Beurteilung der Angemessenheit wurde auf der einen Seite das Recht von Errol Gutowski am Besitz von Waffen und dem Handeltreiben mit diesen sowie der Ausübung des Waffensports und auf der anderen Seite die durch den weiteren Besitz von Waffen von Gutowski ausgehende Gefährdung für hochrangige Rechtsgüter Dritter, wie Gesundheit und Leben, gegenübergestellt. Das öffentliche Interesse, die durch einen weiteren Waffenbesitz ausgehende Gefährdung durch eine Beschlagnahme zu beseitigen, überwog. Bei der Abwägung wurde auch berücksichtigt, dass die Beschlagnahme der Waffen befristet ist und die Waffen wieder herausgegeben werden können, wenn Errol Gutowski seine persönliche Eignung durch Vorlage eines fachpsychologischen Zeugnisses über seine geistige Eignung zum Führen von Waffen gemäß dem Waffengesetz nachweisen kann und in Folge des anhängigen Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft keine sonstigen Versagungsgründe nach dem Waffengesetz bestehen. Die Beschlagnahme der sich im Besitz von Errol Gutowski befindlichen Waffen war somit rechtmäßig und wurde umgehend angeordnet.[9]

Am 13.01.2010 wurde die Entscheidung des Rechts- und Ordungsamts der Stadt Lahr erneut bestätigt, welches Gutowski den Besitz von nach dem Waffenrecht erlaubnispflichtigen Waffen, Munition und allen unter das Waffengesetz fallenden Gegenständen untersagt. Ein sofortiger Vollzug des Verbots wurde angeordnet, vorhandene waffenrechtliche Erlaubnisse widerrufen sowie sämtliche in Gutowskis Besitz befindlichen erlaubnispflichtigen Waffen und Munition vorläufig sichergestellt. Die Vorgehensweise der Stadt Lahr war gerechtfertigt, da begründete Zweifel an der persönlichen Eignung von Errol Gutowski bestehen. Ein entsprechendes Gutachten, das die Zweifel an der waffenrechtlichen Eignung ausräumen könnte, wurde nicht vorgelegt. Das Besitzverbot ist deshalb zur Verhütung von Gefahren für die Sicherheit und zur Kontrolle des Umgangs geboten. Die Stadt Lahr empfiehlt Errol Gutowski, den Widerspruch zurück zu nehmen, da bei Zurücknahme auf eine Gebühr für das Widerspruchsverfahren verzichtet werden kann. Gutowski erhält eine Entscheidungsfrist bis 15.05.2010, bevor ein förmlicher und kostenpflichtiger Widerspruchsbescheid ergeht.[10]

Am 08.03.2010 erhielt Gutowski eine Nachricht vom Landratsamt Ortenaukreis. Der Vollstreckungsbeamte konnte den Schuldner Gutowski nicht antreffen. Es geht um eine Gesamtforderung von € 378,70. Ebenfalls am 08.03.2010 erhielt er einen weiteren Brief vom Landratsamt Ortenaukreis. Der Vollstreckungsbeamte konnte den Schuldner Gutowski zum wiederholten Male nicht antreffen; die Gesamtforderung ist auf € 387,70 gestiegen. Der Vollstreckungsbeamte kündigte seinen letzten Besuch für den 19.03.2010 an und stellte den Vollstreckungsauftrag durch Pfändung, ggfs. nach Einholung einer richterlichen Durchsuchungsanordnung in Verbindung mit Türöffnung und Durchsuchung der Wohnung, in Aussicht.[11]

Am 22.04.2010 stellte das Landratsamt Ortenaukreis einen Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung in der Zwangsvollstreckungssache gegen die Vollstreckungsschuldner 1) Shooter´s Dream, & Fishing Paradise Ltd., GF: Erold Gutowski 2) Erold Gutowski 3) Linda Gutowski. Die Bescheide wurden nach Ablauf der Rechtsbehelfsfristen unanfechtbar und damit vollstreckbar. Auf Mahnungen haben die Schuldner nicht reagiert. Die Vollstreckungsschuldner haben den Zutritt zur Wohnung verweigert.[12]

Das Verfahren gegen die Vollstreckungsschuldner wurde am 01.06.2010 nach §93VwGO getrennt und die Verfahren von Erold Gutowski und seiner Frau unter verschiedenen Aktenzeichen fortgeführt.[13]

2011-2012

Kritiker seiner Projekte "Deutscher Stammtisch" und "Volksgerichtshof" diffamiert er im Internet und wirft ihnen vor, für das nach seiner Auffassung illegale BRD-System zu arbeiten. Zur Szene der deutschen Reichsideologen findet er auch abwertende Worte:

Die meisten Gruppierungen sind ja nicht in der Lage eine juristisch fundierte Klage aufzusetzen[14].

Bereits am 14.01.2013 agierte Errol Gutowski als Hoher Juristischer Kommissar im Zentralrat Europäischer Bürger und Briefeschreiber. Er gibt an, die rechtliche Vertretung seines eigenen Scheinunternehmens zu übernehmen. Die urteilende Klageschrift richtet sich dabei gegen den Präsidenten des Verwaltungsgericht Freiburg:

"Herr Jens M., Präsident eines nicht staatlichen Gerichts, (Verwaltungsgericht - Sondergericht ohne hoheitliche Befugnisse) wird verurteilt an die Klägerin Schadensersatz wegen:
  • Förderung und Eintreibung illegaler Forderungen
  • Gewerbliche Förderung des Betruges
  • Begünstigung einer Plünderung
in Höhe von Sachschaden: € 14.500,- und Individualschaden: € 50.000,- zu leisten."[15]
Klageschrift mit Todesurteil zur vorläufigen Vollstreckung[16]

Am gleichen Tag formulierte er als rechtliche Vertretung seines Unternehmens Shooter´s Dream & Fishing Paradise aus Kippenheim eine Klageschrift als juristischer Kommissar Errol Gutowski. Beklagte sind ein Mitarbeiter des Rechts- und Ordnungsamtes der Stadt Lahr, die Gemeindeverwaltung in Kippenheim, vertreten durch den Bürgermeister Matthias G. sowie dieser noch einmal als persönlich Beklagter. Gutowski forderte in seinem Schreiben € 150.000,- Schadensersatz zzgl. Verzugszinsen in Höhe von 5% seit 30.10.2009, aufgrund willkürlicher und rechtswidriger dienstlicher Handlungen unter anderem wegen Diebstahl, Raub und Plünderung - unter Vortäuschung hoheitlicher Befugnisse.

Die Anklage machte er an der Tatsache fest, dass ein Selbstverwalter oder Reichsbürger belangt wurde. Das Verfahren erklärte er wegen des seiner Auffassung nach öffentlichen Interesses für kostenfrei.

Nach Gutowskis Klageschrift möchte er die Beklagten nach Haager Landkriegsordnung (HLKO) zur Todesstrafe verurteilen, jedoch erst, nachdem diese dem Kläger den finanziellen Schaden ersetzt haben. Unter "Auflage des Vollzugs der Todesstrafe[sic]" fordert Gutowski die Beklagten auf, innerhalb von 3 Monaten, bis spätestens zum 31.03.2013, alle ihm entwendeten Genehmigungen und Schriftstücke wieder auszuhändigen.

Nach Ablauf der Zahlfrist erklärte Errol Gutowski das Urteil unverzüglich rechtskräftig und die Todesstrafe zur sofortigen Vollstreckung freigegeben. Bei diesem Urteil habe eine Bundesrepublik Deutschland keinen Einfluss auf die Entscheidung, da sich sämtliche Straftaten nach seiner Auffassung auf Territorium des Deutschen Reichs ereigneten.

Errol Gutowski behauptet weiter, er habe als Kläger ausreichend und glaubhaft bewiesen, dass er weder Personal der Bundesrepublik Deutschland sei, noch von einer deren Organisationen verwaltet werde. Seine Klage sehe er als in vollem Umfang begründet und werde zusätzlich eine Kopie des Todesurteils/Klageschrift an den Bundespräsident Joachim Gauck senden, um dort den Streit zu verkünden.[17]

Schon am 17.01.2013 formulierte er eine weitere Klageschrift gegen einen Vollstreckungsbeauftragten des Landratsamt Ortenaukreis und beschuldigte ihn des Raubes und der Plünderung. Ursache seiner Empörung war anscheinend eine Autopfändung im Rahmen einer Vollstreckung bei einem sogenannten Selbstverwalter oder Reichsbürger. Da sich Deutschland nach Gutowskis Meinung noch immer im Kriegszustand befindet, erwähnt er in seiner "juristischen Klageformulierung" den Art. 47 HLKO und droht mit Vollstreckung der Todesstrafe bei Verweigerung von Schadensersatzzahlungen. Seine Klageschrift, die er auch gerne als Urteil sieht, erklärte er anschließend für "vorläufig vollstreckbar[sic]".[18]

Am 21.03.2013 arbeitete er reichsbürgerübergreifend als Briefeschreiber für den Reichsideologen Stefan Weinmann. Gutowski sicherte ihm Unterstützung bei der Erstellung von Schriftsätzen an das Finanzamt zu. Dies tat er mit den Worten:

"Ich werde das Finanzamt in die Zange nehmen und das Amtsgericht in die Haftung."[19]

In einer Nachricht vom 12.01.2014 an den Reichsideologen Stefan Weinmann schrieb Gutowski, dass er zukünftig mehr im Blickpunkt der, wie er sagt, bereits "aufgewachten" Menschen stehen wolle. Er empfinde, dass die deutsche Bevölkerung einfach kein Interesse an seiner Wahrheit habe. Er möchte zukünftig Regeln erarbeiten, um so positiv auf das Handeln für sogenannte Selbstverwalter und Reichsbürger zu wirken. Bei diesem Vorhaben plane er, die rechte Justizopferhilfe (JOH) einzubeziehen.

Projekte

Revisionistisches Internetportal "Deutscher Stammtisch"[20]

Deutscher Stammtisch

Unter der Bezeichnung "Deutscher-Stammtisch" versteht sich in erster Linie eine revisionistische Internetplattform, deren Nutzer die absurde Meinung vertreten, sie betrieben Volksaufklärung und klärten Bürger wie Gäste des Stammtisches über die tatsächliche Rechtslage in Deutschland auf. Es ist nicht ganz klar, ob die Mitglieder sich wirklich treffen. Ebenso könnte man behaupten, Portal und Konzept seien ausschließlich für das Internet vorgesehen.

Auf dem Internetauftritt werben die Mitglieder für die Möglichkeit, über den Deutschen Stammtisch die eigenen Rechtsschutz-Bedürfnisse optimal zu kompensieren. Von den Mitgliedern wird absoluter Gehorsam und eine gesunde Abneigung gegen den gegenwärtigen deutschen Staat Bundesrepublik Deutschland erwartet.

Beliebte Theorien sind: Deutschland ist kein Staat, die Regierung hat keine staatlichen Befugnisse, eine allgemeine Steuerpflicht existiert nicht, für Bußgeldbescheide fehlt jede Rechtsgrundlage, keine Gerichtsverhandlung und Zwangsversteigerung kann in Deutschland rechtskräftig oder rechtswirksam sein.

Der Deutsche Stammtisch wirbt neue Nutzer uneingeschränkt mit juristisch unwirksamen Musterschreiben, wahnwitzigen Texten, z.B. warum GEZ-Gebühren unrechtmäßig sind und vielen weiteren Tipps von Hobbyjuristen und Freizeitstaatsrechtlern mit Dunning-Kruger-Effekt, genau wie Errol Gutowski, der selbst keine Ahnung von Recht, Gesetz oder juristischen Vorgehensweisen hat.

Ihn treibt lediglich der Wahn. Wie alle Staatsleugner bieten auch die Mitglieder des Deutschen Stammtisches ihre Begleitung als Prozessbeobachter an; gemeinsam kann man schließlich mehr Unruhe auf dem Amt stiften. Oberstes Gut - so der Internetauftritt - ist die "Wahrheit" und das Ende der Lügen, vor allem, wenn ungeschulte Menschen per Geistesblitz nach einem 45-Minuten-Vortrag von einem geisteskranken Menschen behaupten, sie seien jetzt "Hoher Juristischer Kommissar im Zentralrat Europäischer Bürger","Kommissar für Menschenrechte" oder Rechtsbeistand, ohne auch nur die kleinste Qualifikation vorzuweisen.

Volksgerichtshof:

Volksgerichtshof 2.600.324 Besucher Screenshot vom 25.01.2014[21]

Der sogenannte "Volksgerichtshof" wurde im Jahr ~2010 gegründet. Sein Wirkungsgebiet beschränkt sich auf das Internet und die Absenderzeile einiger wirrer Briefe von Errol Gutowski. Das von ihm gegründete Projekt "Volksgerichtshof" beschreibt Errol Gutowski mit eigenen Worten folgendermaßen:

"Das einzige Gericht das vom Volk und nicht von der BRD Justiz eingesetzt wurde es ist also genaugenommen das Staatsgericht."[22]

Laut Angabe auf dem Internetauftritt hat das Portal bereits 2.600.324 angemeldete Benutzer.(Stand 25.01.2014)[23].

In einem Schreiben vom 28.07.2010 an das Verwaltungsgericht Freiburg schreibt Errol Gutowski dazu stolz:

"Der Deutsche Volksgerichtshof wurde mit Zustimmung von mehr als 2.600.000 Deutschen Bürgern, Stand 28.07.2010, gegründet."[24]

Der Volksgerichtshof gibt also an, in einer Zeitspanne von ~1200 Tagen einen Zulauf von 324 Benutzern bewerkstelligt zu haben. Selbst diese Zahl von 324 Benutzern scheint für die Szene der Reichsideologen enorm hoch.

Durch Anmeldung auf der Internetseite wird man zum registrierten Benutzer. Bei der Zahl von 2,6 Mio. deutscher Bürger, mit denen Gutowski die Volkszustimmung für sein Projekt ausdrückt, sind also lediglich ein paar Hundert interessierte Besucher (seit 2010) der Webseite. Diese wollten unter Umständen sogar nur die Musterdokumente im "geschützten Bereich" einsehen. Errol Gutowski behauptete sogar, dass jeder dieser 2,6 Millionen Bürger des deutschen Staatsvolkes diese Zustimmung in schriftlicher Form eingereicht habe. Auch ermutigt er immer wieder Menschen, seine Beitrittserklärung zu signieren.

Realistisch gesehen kann man beim sogenannten Volksgerichtshof von einem virtuellen Scheinkonstrukt sprechen, mit der einzigen Aufgabe, Gutowskis verschobene juristische Weltanschauung aus Lügen, Betrug und Manipulation zu rechtfertigen.

Weblinks

Quellennachweise:

  1. http://ezfmr.de/
  2. http://module.deutscher-stammtisch.de/modules/patternWriting_personenstandserklaerung_beglaubigt/
  3. http://deutscher-stammtisch.de/volksgerichtshof/attachments/7_4_.pdf
  4. http://deutscher-stammtisch.de/volksgerichtshof/attachments/7_4_.pdf
  5. http://templerhofiben.blogspot.de/2014/01/ladung-zum-antritt-der-freiheitsstrafe_24.html
  6. http://www.rep-ortenau.de/forum.htm
  7. http://deutscher-stammtisch.de/volksgerichtshof/attachments/7_5_.pdf
  8. http://deutscher-stammtisch.de/volksgerichtshof/attachments/7_5_.pdf
  9. http://deutscher-stammtisch.de/volksgerichtshof/attachments/8_1_.pdf
  10. http://deutscher-stammtisch.de/volksgerichtshof/attachments/7_1_.pdf
  11. http://deutscher-stammtisch.de/volksgerichtshof/attachments/10_3_.pdf
  12. http://deutscher-stammtisch.de/volksgerichtshof/attachments/10_1_.pdf
  13. http://deutscher-stammtisch.de/volksgerichtshof/attachments/9_1_.pdf
  14. http://terragermania.com/2012/12/06/der-neue-volksgerichtshof/#comment-67013
  15. http://deutscher-stammtisch.de/volksgerichtshof/attachments/9_0_.pdf
  16. http://deutscher-stammtisch.de/volksgerichtshof/attachments/10_0_.pdf
  17. http://deutscher-stammtisch.de/volksgerichtshof/attachments/8_0_.pdf
  18. http://deutscher-stammtisch.de/volksgerichtshof/attachments/10_0_.pdf
  19. http://internetaktivevolksanwaltschaft.wordpress.com/2013/03/22/zusammenarbeit-von-rechtssachverstaendiger-und-deutscher-stammtisch-volksgerichtshof/
  20. http://www.deutscher-stammtisch.de/firstPage.php
  21. http://deutscher-stammtisch.de/1.php
  22. http://templerhofiben.blogspot.de/2013/10/errol-zum-volksgerichts-das-einzige.html
  23. http://www.deutscher-stammtisch.de/1.php
  24. http://deutscher-stammtisch.de/volksgerichtshof/attachments/9_3_.pdf