Horst Mahler

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zuletzt geändert am 24.9.2017 von Schnabelgroß
Horst Mahler
Horst Mahler (* 23. Januar 1936 in Haynau, heute Chojnów) ist ein ehemaliger linksextremistischer Terrorist, Publizist nationalistischer, rassistischer und antisemitischer Schriften, vormaliger Rechtsanwalt, bekennender Nationalsozialist, Holocaust-Leugner, und nach Eigenverständnis politischer Häftling der Bundesrepublik Deutschland.[1]

Für allgemeine Informationen zu Horst Mahler existiert ein ausführlicher Wikipediaartikel. Dieser Artikel beschäftigt sich hingegen hauptsächlich mit Mahlers Involvierung in der Reichsbürgerszene.

Zeit beim "Deutschen Kolleg"

Im Jahr 1999 veröffentlichte Mahler mit einigen Gleichgesinnten einen Entwurf für eine zukünftige Verfassung eines "Vierten Reichs". Der Aufbau der "Verfassung" ist besonders von nationalsozialistischer Rassenideologie geprägt, aber auch die Ablehnung der Demokratie nach "westlichem Vorbild" spielt eine große Rolle. Grundsätzlich wird sehr viel Wert auf die "rassische Einheit" eines "deutschen Volkes" gelegt. Entsprechend waren viele seiner Mitstreiter im "Deutschen Kolleg" bekannte Rechtsextremisten und Mitglieder der NPD.

Während sich das "deutsche Volk" im derzeitigen, bereits seit 1913 gültigen Staatsbürgerschaftsrecht (bis 1933 indirekte Reichszugehörigkeit) aus der Gesamtheit aller deutschen Staatsbürger zusammensetzt, entspringen, in der "Verfassung" des Deutschen Kollegs staatsbürgerliche Rechte ausschließlich aus der rassischen Abstammung. Die "Verfassung" unterteilt zudem in normale Staatsbürger, die z.B. kein Wahlrecht besitzen und sogenannte Reichsbürger. Erst diese Reichsbürger haben auch ein Recht auf politische Repräsentation. Reichsbürger kann erst werden, wer Militär- oder Ersatzdienst geleistet hat, oder wer sich bei Dienstunfähigkeit die Reichsbürgerschaft erkauft.


Obwohl Mahler zu dieser Zeit seit Jahrzehnten Rechtsanwalt war (und kurz darauf die NPD in ihrem ersten Verbotsverfahren vertreten sollte), enthält der Verfassungsentwurf diverse eklatante Widersprüche. So werden in Artikel 12 Volksentscheide erlaubt, die auch Regierungsentscheidungen negieren können. Anderseits war bereits in Artikel 11. zu lesen:

(2) Reichsfeindliche Tätigkeiten von Personen oder kirchlichen, politischen und wirtschaftlichen Verbänden können jederzeit vom Reichsoberhaupt unterbunden werden. Der Rechtsweg und die Beschwerde bei der Reichsversammlung stehen offen. Die Erhebung der Klage oder Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung auf das Tätigkeitsverbot. Verbotswidrige Tätigkeit führt zur Auflösung der Vereinigung.


Somit könnte die Initiierung eines Volksentscheids, der nicht im Sinne der Regierung ist, bereits als reichsfeindliche Aktivität gewertet werden.[2] Alles in allem bleibt allerdings zu sagen, dass "Mahlers Verfassung" kaum Relevanz in der Reichsbürgerszene zu haben scheint. Dies dürfte wohl auch daran liegen, dass der autoritäre Charakter selbst den Reichsbürgern zu weit gehen könnte.


Gleichwohl hat Mahler mit anderen im Deutschen Kolleg eine Strategie ausgerufen, bei der es darum geht, die Behörden der BRD mit Anfragen zu überhäufen, bis ein geregelter Arbeitsablauf in diesen nicht mehr gewährleistet werden könne. Ebenso war es Idee des Deutschen Kollegs, dargelegt durch Mahler, besonders Menschen in finanzieller Not für die Reichsbürgeridee zu gewinnen, indem man sie davon überzeugen wolle, dass die BRD und alle auf ihrem Staatsgebiet vertretenen Firmen keine Rechtsgültigkeit besäßen; Schuldner also gar keine Schulden mehr hätten, wenn sie sich nur zum Reichsbürger erklärten. Dies ist mittlerweile ein Umstand, der einen Großteil der Reichsbürger tatsächlich überhaupt erst in die Szene geführt zu haben scheint.

KRR FAQs über Mahler

Mahlers knapper Kommentar zum Thema "KRR", zitiert aus einer E-Mail vom 09. Oktober 2003 an Klaus Weichhaus:

"Ihre rechtliche Argumetation ist konfus und unhaltbar. Vermutlich sind Sie wieder bei Ebel untergekrochen."


Ein klein wenig konkreter wird er in einer E-Mail vom 14.10.2003 an "Liebe Reichsdeutsche aus Preußisch-Börnecke":

"Für mich war es immer ein Rätsel, wie Ebel & Co. aus der Streichung des Art. 23 GG durch den Bundestag schließen konnten, daß die Bundesrepublik Deutschland "beendet" oder "aufgelöst" sei."


Zwar steht Mahler den "KRRs" also kritisch gegenüber, doch ist er einer der Hauptverfechter der "Reichsidee". Auch Mahler beruft sich auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1973 und auf Carlo Schmid, um zu versuchen, die These zu belegen, das Grundgesetz sei keine Verfassung. Mahler dürfte es auch gewesen sein, der in Verbindung mit der Bundesrepublik Deutschland das Kürzel "OMF-BRD" ins Spiel brachte, das inzwischen von jedem "Reichsideologen" gerne verwendet wird.

Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang ein Beitrag Mahlers in der vom bekannten Holocaust-Leugner Rigolf Hennig begründeteten Zeitschrift "Der Reichsbote". In der Ausgabe 3+4/2006 befinden sich unter der Überschrift "Das 'Bundesverfassungsgericht' lügt!" Ausführungen Mahlers, die den Eindruck erwecken, dass selbst er als "Lichtgestalt" der Reichsbürgerbewegung eigentlich gar nicht weiß, worum es geht. Gleich einleitend schreibt Mahler auf Seite 19:

"Leider wird auch in deutschbewußten Kreisen gedankenlos die Lüge des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 36, 1 ff) nachgesprochen, daß die 'Bundesrepublik Deutschland' mit dem Deutschen Reich 'identisch' (...) sei. Übersehen (?) wird die Tatsache, daß sich BVerfGE 36, 1 ff. in krassem Widerspruch zu früheren Entscheidungen des gleichen 'Gerichts' befindet. Das Bundesverfassungsgericht - selbst ein Organ der Fremdherrschaft - stellte in einem einstimmig gefaßten Urteil vom 31. Juli 1973 autorativ fest: 'Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! - geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist (...) Das Deutsche Reich existiert fort (...), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig (...).'"


Mahler behauptet, zu dieser Entscheidung habe sich das Bundesverfassungsgericht in einer späteren Entscheidung - nämlich der Entscheidung BVerfGE 36, 1 ff - in Widerspruch gesetzt, indem es dort plötzlich festgestellt habe, die Bundesrepublik Deutschland sei mit dem Deutschen Reich identisch. Deutlich wird das auf Seite 21. Dort schreibt Mahler:

"Die am Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 1987 (7) beteiligten Richter wirkten ihrerseits an dem Täuschungsmanöver bezüglich der Rechtsnatur der Bundesrepublik Deutschland mit: In dem Urteil aus dem Jahre 1973 wurde nicht nur das Fortbestehen des Deutschen Reiches bestätigt, sondern zugleich festgestellt, daß dieses noch im Jahre 1973 'mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig' sei. Das schließt ein, daß die Organe der OMF-BRD nicht Organe des Deutschen Reiches sind. Denn wäre das der Fall, wäre die Aussage falsch, daß das Deutsche Reich (1973) 'mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig' sei. - Dreizehn Jahre später, im Beschluß vom 21. Oktober 1987, wird dieser Befund wie folgt verschleiert: 'Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates - StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht 'Rechtsnachfolger' des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat 'Deutsches Reich', - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings 'teilidentisch', so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht.' Danach wären die Organe der OMF-BRD kraft Identität die Organe des - jetzt allerdings anders genannten - Deutschen Reiches."

Wiederum dürfte aufmerksamen LeserInnen der FAQ die Herkunft des Zitats des Bundesverfassungsgerichts nicht entgangen sein: es handelt sich erneut um die Entscheidung zum Grundlagenvertrag vom 31. Juli 1973 und nicht, wie Mahler behauptet, um die Entscheidung vom 21. Oktober 1987 (den sog. Teso-Beschluss; Volltext)!

Dies bedeutet, dass Mahler hier selbst in die Falle läuft, welche die "Reichsideologen" so gerne aufstellen: sie zitieren die für sie wesentliche Passage des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Grundlagenvertrag in der Regel nie vollständig, sondern beenden das Zitat nach der Feststellung, dass das Deutsche Reich fortbestehe, jedoch selbst nicht handlungsfähig sei. Damit ist diese Passage allerdings nicht beendet. Was nämlich folgt ist die Feststellung, dass die Bundesrepublik Deutschland als Staat identisch ist mit dem Staat "Deutsches Reich", also die Feststellung, die Mahler oben dem Teso-Beschluss als Zitat zu entnehmen glaubte. Im Teso-Beschluss befindet sich das von Mahler angebrachte wörtliche Zitat leider überhaupt nicht!

Damit nicht genug: Eingangs seines Beitrags bemängelt Mahler wie gezeigt, dass "auch in deutschbewußten Kreisen gedankenlos die Lüge des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 36, 1 ff) nachgesprochen" werde, dass Bundesrepublik und Deutsches Reich identisch seien und behauptet, die Entscheidung BVerfGE 36, 1 ff stehe in "krassem Widerspruch" zu früheren Entscheidungen, nämlich konkret der vom 31. Juli 1973. Nimmt man jedoch Band 36 der Entscheidungssammlung des Bundesverfassungsgerichts zur Hand und sieht nach, welche Entscheidung sich dort ab Seite 1 befindet (= BVerfGE 36, 1 ff), so stellt man fest, dass es sich um das Urteil zum Grundlagenvertrag handelt, also die Entscheidung vom 31. Juli 1973! Mahler behauptet folglich, das Bundesverfassungsgericht "lüge" in seiner Entscheidung BVerfGE 36, 1 ff. und beruft sich zum "Beweis" auf eine angeblich frühere Entscheidung. Nur: dummerweise ist es dieselbe Entscheidung.

Dies legt den Schluß nahe, dass Mahler weder die Entscheidung zum Grundlagenvertrag noch den Teso-Beschluss von 1987 jemals gelesen hat. Und zumindest beim Teso-Beschluss scheint er dies auch einzuräumen. Auf Seite 21 heißt es wie bereits oben zitiert: "Die am Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 1987 (7) beteiligten Richter (...)". Die Angabe "(7)" steht für eine Fußnote, die sich auf Seite 22 findet und lautet: "BVerfGE 77, 137 (150 f.. 154 f.. 160) zitiert nach Klaus Stern, Das Staatrecht der Bundesrepublik Deutschland Band V. C.H. Beck Verlag, München 2000, S. 1107".

Einmal ganz abgesehen davon, dass das Werk Sterns "Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland" heißt - hat Mahler vielleicht einfach nur das gemacht, was so ziemlich jeder Jurastudent bei einer juristischen Hausarbeit schon einmal aus Zeitnot oder Faulheit gemacht hat: ein "Blindzitat"? Hat Klaus Stern in seinem Werk vielleicht ganz einfach etwas Falsches zitiert und Mahler setzt diesen Fehler nun fort? Die Antwort lautet: Nein. Dass Mahler sich auf Stern beruft, macht die ganze Sache für ihn sogar noch schlimmer. Denn wie hier zu sehen ist, heißt es bei Stern:

"1973 stellte dass das Bundesverfassungsgericht in seinem einstimmig gefaßten Urteil vom 31. Juli 1973 autorativ fest: 'Das Grundgsetz (...) Das Deutsche Reich existiert fort (...)'. Der Beschluß vom 21. Oktober 1987 hat diese Position bestätigt."

Klaus Stern zitiert nicht wörtlich aus dem Teso-Beschluss, sondern bringt in einer Fußnote lediglich die - korrekte - Fundstelle BVerfGE 77, 137 (150 f.. 154 f.. 160), die sich auch bei Mahler findet. Das von Mahler angebrachte wörtliche Zitat stammt hingegen nicht aus der Entscheidung BVerfGE 77, 137 ff., sondern aus der Entscheidung des BVerfG vom 31. Juli 1973 (BVerfGE 36, 1 ff.). Darüber hinaus heißt es bei Stern, dass der Beschluss von 1987 die Position vom Fortbestand des Deutschen Reiches bestätigt habe, während Mahler von Verschleierung und "Lüge" phantasiert.

Auf Seite 1108 heißt es bei Stern sogar (Scan):

"Die Fortbestandsthese erwies sich in ihrer scheinbaren Irrealität allein als real. Sie fand 1990 ihre kraftvolle Bestätigung (...). Sie bedeutet in ihrer Quintessenz: Obwohl Deutschland von den Alliierten zur Gänze besetzt war, bestand es als Gesamtstaat fort und ist in seiner Rechtssubjektivität identisch mit dem 1871 gegründeten Deutschen Reich, mag es auch seither mehrere Verfassungen erlebt haben und in seinem Gebietsbestand verändert worden sein."

Dies verfestigt den Eindruck, dass Mahler weder die Entscheidung zum Grundlagenvertrag von 1973 noch den Teso-Beschluss von 1987 jemals gelesen hat.[3]

Verehrer unter Reichsdeutschen, Selbstverwaltern und Infokriegern

Der "oberster Souverän" des sogenannten "Königreich Deutschland" Peter Fitzek bezeichnet Mahler auf Grund seiner These zum Holocaust als "Bürgerrechtler".[4]

Quellennachweise