Torsten Ramm

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Torsten Ramm

Torsten Ramm (geb. 1960) ist ein ehemaliger Rechtsanwalt aus Witten/Herdecke und bekennender Reichsbürger. Ramm lebt zur Zeit in Ettlingen und bezeichnet sich als freier Journalist. Nach dem Entzug seiner Zulassung als Rechtsanwalt bezeichnet er sich auf seinem Facebook-Profil nur noch als Volljurist.

Kurzbiografie

Laut den Angaben des Urteils des Landgerichts Paderborn wegen Erpressung aus 2015 ist Ramm 1960 geboren. Sein damals angegebener Familienstand war ledig. Änderungen dieses Status sind bis heute nicht bekannt.
Ramm begann 1991 an der Philipps-Universität in Marburg ein Studium der Wirtschafts- und Rechtswissenschaften und hat dieses 2002 abgeschlossen. Dazwischen liegen mehrere abgeschlossene und abgebrochene Aktivitäten und Ausbildungen.
Ramms Angaben in seiner veröffentlichten Vita sind mit dem tatsächlichen Verlauf schulischer und weitergehenderen Ausbildungen nicht ganz vereinbar.
So gibt er an, im Jahre 1969 — im Alter von 9 Jahren — eine „ehrenamtliche Arbeit" begonnen zu haben, welche sich der Beschreibung nach als Aufnahme in einem Kinderhort liest.

"Reinkarnation und Neubeginn als Beobachter und Repräsentant in einer mittlerweile nur noch zum totlachenden Zeit, einer Krabbelgruppe gar!“

Darüber wird, eigenen Angaben zufolge, 1976 der Aufenthalt in einer Grundschule erwähnt — im Alter von 16 Jahren! Schließlich wird 1989 ein Abschluss an einem Gymnasium gemeldet, also dann mit 29 Jahren![1][2][3]
Diese wirren und zusammenhanglosen Angaben ziehen sich wie ein roter Faden durch alle Äußerungen und Publikationen Ramms zu jedwedem Thema. So auch in einem Schreiben von Ramm an eine Fachklinik in Alzey im Falle Stefan Weinmann[4]

Entzug der Zulassung als Rechtsanwalt

Am 29. Mai 2012 wurde Ramm die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft unanfechtbar entzogen. Dennoch ist er in der Folgezeit mehrfach als Rechtsberater aufgetreten, dies führte zu Verurteilungen wegen Missbrauchs von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen (siehe Kriminalgeschichte). Auch im Falle eines 2015 wegen Steuerhinterziehung verurteilten Landwirts aus dem Hochschwarzwald war Ramm als Bevollmächtigter und Berater ausgewiesen. [5] [6][7]

Reichsbürgeransichten- und Aktivitäten

Ramm bestreitet seit Jahren die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und unterstützt die Thesen der Reichbürgergruppierungen, dass Deutschland ein durch Besatzungsrecht regiertes Land sei.
Er beruft sich auf ein Widerstandrecht aus Artikel 20 Ab. 4 des Grundgesetzes. Dies führte auch zu mehreren Verfahren und Vollstreckungen aufgrund nicht gezahlter Steuern und Rundfunkgebühren (siehe Galerie).

Ramms Reichsbürger-Mandant

Ramm vertrat als Anwalt Klienten, die der Reichbürgerszene zugeordnet waren und argumentierte im Verlauf dieser Verfahren in sehr weitschweifigen Abhandlungen und Eingaben, in denen er jedwedem Beteiligten die Legitimation seines Handelns absprach. Ebenfalls zur Anwendung kam die in der Szene übliche Flut an Befangenheitsanträgen, Strafanzeigen und Klagen, die jedweder Rechtsgrundlage entbehrten und samt und sonders abgelehnt wurden.
So in einem Schreiben an das Amtsgericht Dortmund aus dem Oktober 2011 bzgl. eines Befangenheitsantrages im Verfahren gegen einen Mandanten von Ramm, der als Selbstverwalter wegen Steuerstrafsachen angeklagt war.

Denn zum einen handelt es sich bei der von dem Schöffengericht des Amtsgerichtes Dortmund herangezogenen StPO, auch entgegen der Auffassung des für den angeblich Angeklagten bestellten Pflichtverteidigers Mayer wie auch der Staatsanwaltschaft Dortmund, insbesondere nach etlichen Novellierungen der StPO nicht mehr um vorkonstitutionelles, sondern nur noch um nachkonstitutionelles Recht und damit nicht mehr um ein vom Deutschen Reich in die Verwaltung der Vereinten Deutschen Wirtschaftsgebiete BRD, Art. 127 GG, übergeleitetes Recht.

[...]

Insbesondere verstößt die im Wesentlichen mehrfach novellierte StPO, wenigstens aber alle seit 1949 geänderten Vorschriften der StPO, gegen die zwingenden Voraussetzungen und Vorgaben des Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG, der Benennung aller möglicher in Frage kommender einschränkbarer Grundrechte unter Benennung der hierzu gehörenden Artikel des GG, also gegen das schon jedem Erstsemester der Rechtswissenschaften in die Wiege gelegte Zitiergebot.Damit handelt es sich bei der StPO nach ihren Novellen, insbesondere nach der extra nur für die RAF Prozesse vorgenommene Novellierung um ungültiges und damit nichtiges Gesetz, welches von den Gerichten schon seit Jahrzehnten nicht mehr, auch nicht analog angewendet werden darf. [8]
Ablehung der Klage von Ramm mit deutlichen Worten des Gerichts

In einem Schreiben an das Amtsgericht Dortmund aus dem Oktober 2011 bzgl. Schadensersatzforderungen für den gleichen Mandanten von Ramm wurden von den Justizbeschäftigten des Amtsgerichts Dortmund über beteiligte Staatsanwälte und Richter diverse Minister des Landes NRW, incl. Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, die Bundesminister Schäuble und Leuthäuser-Schnarrenberger, Kanzlerin Merkel, Richter am Verfassungericht und last but not least, der damalige Bundespräsident Christian Wulf verklagt. Auch diese Eingabe wurde mit deutlichen Worten des Gerichts abgelehnt.[9]

der Schmerzensgeldanspruch in Höhe von wenigstens 644,45 Euro ergibt sich aus § 823 BGB i.V.m. § 253 BGB, da der Kläger als Unschuldiger durch die vermeintliche Verfolgung von nicht mehr legitimierten Behörden der Verwaltung der vereinten Deutschen Wirtschaftsgebiete BRD, Art. 127 des nicht mehr gültigen GG, psychisches Leid in nicht gerade ganz unerheblichem Maße erlitten hat. [10]

Auch in einem Pamphlet an die Staatsanwaltschaft Limburg im Dezember 2011 - im Zuge eines Ermittlungsverfahrens gegen ihn - legt er seine Reichsbürger-Ideologie und Ansichten ausgiebig und wortreich, in der für Reichsbürger und Staatsleugner obligaten Rhetorik und Formulierungen, dar.

Unabhängig davon stellt sich der Unterzeichner nunmehr selbst die Frage, ob hier nicht möglicherweise schon wegen der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen angeblicher Beleidigungen angeblich legitimierten Gerichtspersonales und der diesbzgl. Mitteilung gegenüber dem Unterzeichner nicht möglicherweise selbst vielleicht eine Beleidigung durch die tätige angeblich volkslegitimierte Oberstaatsanwältin MUTH, den angeblich volkslegitimierten Oberstaatsanwalt HERRCHEN und aufgrund des Strafantrages durch den angeblich volkslegitimierten Richter und Präsident des Landgerichtes Limburg GATZKA vorliegen könnte.

[...]

Der Unterzeichner leidet nämlich in tatsächlicher Hinsicht im Gegensatz zu einem verschwindend geringen Teil der Bevölkerung, ca. 1,8 Millionen Menschen mit PERSONALAUSWEIS, Nachfolger der Kennkarte, nicht an Realitätsverlust. Er weis, dass seit 1990 in rechtlicher Hinsicht keine BRD mehr existiert, da mit Streichung des Art. 23 GG am 17. Juli 1990, verkündet und rechtskräftig mit Veröffentlichung in den Bundesgesetzblättern am 23. September 1990 nicht nur das Hoheitsgebiet der BRD, sondern gleichfalls auch wegen mangels eines räumlichen Geltungsbereiches i.S.d. der stetigen Rspr. des BVerfG kein hinreichend bestimmtes Grundgesetz als Gesetz vorliegt, mithin das GG ungültig und nichtig geworden ist, mithin auch keine mehr tatsächlich vom Deutschen Volk legitimierte Legislative, Exekutive und Judikative vorhanden ist, alles nur zum Schein der Machthaber für die Machthaber Aufrecht erhalten worden ist, unabhängig davon auch der Einigungsvertrag nicht erfüllt worden ist und auch nicht erfüllt werden kann, da eben die DDR mit den von Ihnen zu gründenden Bundesländern nicht nach Art. 1 des Einigungsvertrages der BRD gem. Art. 23 GG am 03. Oktober 1990 beitreten konnte, es auch niemals können wird.[11]

Auch auf seinem YouTube-Kanal sind entsprechende Machwerke im Reichsbürgerkontext zu finden.[12][13]

Aussagen und Inhalte mit rechtsextremem Hintergrund

Auf seinem Facebook-Account veröffentlicht Ramm Bilder von Adolf Hitler[14] und es wird sich für den Erwerb von Schusswaffen gegen die „hier mittlerweile einfallenden afrikanischen Wildtieren wie Löwen, Hyänen, Leo- und Geparden.“ ausgesprochen (siehe Galerie).

Kriminalgeschichte

Zusammen mit Tina Wendt stand Ramm vor dem Landgericht Paderborn und wurde am 08.Juli 2015 wegen versuchter Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde (Az: KLs 20/15). Vorausgegangen war der Versuch von Alexander zu Schaumburg Lippe, Gelder zu erpressen für die Rückgabe eines Handys mit angeblich kompromittierenden Inhalten. Eine Revision beim BGH wurde im Dezember 2015 als unzulässig verworfen.[15]
Dazu sind weitere Verurteilungen bekannt:

  • am 20.12.2012 wegen Missbrauchs von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen in 3 Fällen, Gesamtgeldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 50,00 €.
  • am 18.01.2013 wegen Beleidigung in 3 Fällen, eine Gesamtgeldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 10,00 €.
  • am 14.02.2013 erneut wegen Missbrauchs von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen, eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30,00 €.
  • am 16.09.2013 wegen Beleidigung in 2 Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 10,00 €.[16].

Eigenen Angaben in der Hauptverhandlung zufolge sind die ersten 3 Geldstrafen zwischenzeitlich auf eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 220 Tagessätzen zu je 25,00 € zurückgeführt worden.

Auch ganz im Geiste und Tradition von Reichsbürgern sind von Ramm mehrere Vorgänge bekannt, bei denen er sich weigerte, Steuern und Rundfunkgebühren zu zahlen, was zu Vollstreckungsmaßnahmen führte und begleitet wurde von wirren Schreiben, in denen dafür geltenden Gesetzen und Verordnungen sowie auch den durchführenden Institutionen jedwede Legitimation abgesprochen wird.(siehe Galerie)

Sonstige bekannte Aktivitäten

Ramm bewirbt mittlerweile diverse unseriöse Geschäftsmodelle wie Quantenheilung und freie Energie-Generatoren.[17]

Galerie

Weblinks

Quellennachweise