Gemeinde der Menschen

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Die Gemeinde der Menschen (früher Gemeinde Chemnitz auf Erden) ist eine KRR-ähnliche Reichsbürgerorganisation, die sich als "Körperschaft des öffentlichen Rechts kraft Gesetz" versteht. Gründer sind der insolvente Unternehmer Lars Leckebusch und der Reichsbürger und ehemalige 'Kommissar für Menschenrechte' (ZEB) Mike Heerlein. Nach eigenen Angaben befindet sich der Sitz im Fürstentum Liechtenstein.[1]

'Amtssiegel' 'GdM'

Status als 'Körperschaft des öffentlichen Rechts'

Die Gemeinde der Menschen gibt gegenüber Ämtern und Behörden an, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts "kraft Gesetzes" zu sein.[2]

Die finanziell[3] und strafrechtlich[4] unter Druck stehenden Betreiber erhoffen sich dadurch

  • Steuer- und gebührenrechtliche Ausnahmetatbestände
  • Sonderregelungen im Arbeits- und Sozialrecht für Mitarbeiter der Religionsgemeinschaften
  • Freistellung von staatlicher Kontrolle, z.B. bei Immobilienerwerb und Handel mit Kunstgegenständen
  • Schutz des Eigentums der Religionsgemeinschaften durch das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Datenschutzrechtliche Begünstigungen (Berufung in Rundfunkräte und Einräumung von Drittsenderechten)
  • Gestattungen (z.B. Betrieb von Friedhöfen, Beurkundungen)

Entgegen den verfassungsrechtlichen Bestimmungen für die Anerkennung von Religions- und Glaubensgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts im Grundgesetz (Art. 140 GG i.V.m Art 137 Abs. I Nr. 5 WRV) wurde die Gemeinde der Menschen weder anerkannt noch liegen die Voraussetzungen für eine Verleihung des privilegierten Status vor.

Als "Körperschaft des öffentlichen Rechts" wurde dieses Scheingebilde ausschließlich vom Deutschen Amt für Menschenrechte des Reichsbürgers Selim Sürmeli "anerkannt".

Tätigkeiten

Neben einem facebook-Auftritt stellt sich die Gemeinde der Menschen hauptsächlich auf ihrer Wordpress-Internetseite dar, drangsaliert aber auch Ämter und Behörden mit Telefonanrufen und querulatorischen Anschreiben.

Wordpress Website

Hauptorgan der Gemeinde der Menschen ist die Seite gemeindedermenschen.wordpress.com, wo wie auf so vielen Seiten der Reichsbürgerbewegung der gängige Querschnitt von staatsleugnenden, antisemitischen, querulatorischen und verschwörungsideologischen Inhalten dargeboten wird. So wird etwa behauptet,

dass der Personalausweis nur für das Personal der BRD, also nur für die Mitglieder der „Staatsgewalten“, gelten kann, dass das Personalausweisgesetz gegen das Grundgesetz verstößt und damit ungültig ist und dass der Personalausweis-Gesetzgeber grundgesetzwidrig gewählt wurde und illegal tätig ist.[5]

Weiter wird der demokratisch legitimierte Bundestag der Bundesrepublik Deutschland als

Räuberbande der BRD-GmbH im Bundestag[6]

bezeichnet.

Wie bei dieser Art von Internetauftritten häufig und typisch sind auch hier verschwörungsideologische Abhandlungen mit mehr oder weniger offenen antisemitischen Anspielungen:

Die Niederlage der internationalen, Zionazi-Verbrecher-Kabale* ist jetzt unvermeidlich aufgrund der sich rasch ausbreitenden Ereignisse rund um die Welt,...[7]

Darüber hinaus findet sich ein Sammelsurium von amerikafeindlichen[8], kirchenfeindlichen[9] und pseudowissenschaftlichen[10] Ergüssen, die typisch für solche Reichsbürger-Websites sind.

Telefonstalking

Die Gemeinde der Menschen erlangte größeres Aufsehen durch eine Vielzahl an querulatorischen Anrufen, die zu Ungunsten der betroffenen Sachbearbeiter auf Youtube unter dem Pseudonym "Geri Weber"[11] (Mike Heerlein) veröffentlicht wurden.

Um ihre irrigen Thesen zu untermauern, werden vom Gründer Mike Heerlein zuweilen erfundene Telefonate veröffentlicht.[12]

Kampf gegen das SonnenstaatlandSSL

Markenanmeldung DPMA

2016 brachte sich die Gemeinde der Menschen mit dem Versuch in Erinnerung, sich die Wortmarke Sonnenstaatland SSL beim Deutschen Patent- und Markenamt schützen zu lassen, um das Sonnenstaatland wegen der Benutzung der Marke abmahnen zu können und so womöglich an die Namen der Betreiber zu gelangen. Mike Heerlein erläutert als TV Journalist diese Absicht.

Mike droht dem SonnenstaatlandSSl


Dieses Unterfangen musste scheitern, weil einer Rechtsdurchsetzung zum einen die Urheberrechte der Marke SonnenstaatlandSSL entgegenstehen, zum anderen die Eintragung der Marke unzweifelhaft böswilligen Interessen diente. Dies ist nach § 8 Abs II Nr. 10 MarkenG ein absolutes Schutzhindernis.

Die Eintragung wurde 2017 jedoch schon deshalb zurückgewiesen, weil es der 'Gemeinde' nicht gelang, den Status einer eintragungsberechtigten Körperschaft nachweisen konnte (§ 7 MarkenG).

Weblinks

Quellennachweise