Johannes Spitaler
Suspendierung
Spitaler richtete im August 2016 ein Schreiben an die Landespolizeidirektion Kärnten in dem er seine Bedenken bezüglich seines Dienstes für die dortige Polizei zum Ausdruck brachte. Im genanntem Schreiben nahm Spitaler etwa an, die StVO, die StPO, die ZPO, das StGB und das KFG seien durch die "Bundesbereinigungsgesetze" aufgehoben worden. Das in Österreich überhaupt kein Gesetz mit dem Namen Bundesbereinigungsgesetz existiert, schien Spitaler dabei nicht zu realisieren. Zudem forderte er bis zur Abklärung der von ihm beschriebenen "Sachverhalte" eine "Dienstfreistellung ohne finanzielle Nachteile". Laut eines Berichtes der Krone-Zeitung[1] wurde Spitaler im September 2016 von Dienst suspendiert. Zudem wurde ein Disziplinarverfahren gegen den Polizeibeamten eröffnet. Laut Spitalers Eigenangaben sei er allerdings bereits Ende August 2016 und nicht erst im September suspendiert worden. Des weiteren bestreitet Spitaler, dass er nicht bereit sei sich an Gesetze zu halten, wie es vom Sprecher der Landespolizeidirektion Kärnten verlautbart wurde. Nach seiner Ansicht habe er lediglich legitime Fragen im Rahmen des Remonstrationsrechts gestellt. Dass sich dieses Recht allerdings nur auf konkrete Weisungen und nicht auf die allgemeine gesetzlich Lage bezieht, scheint Spitaler nicht klar zu sein. [2]
Im März 2017 wurde bekannt, dass Spitaler entlassen wurde.[3]
Quellennachweise
- ↑ Krone Zeitung: Verfahren läuft - Kärntner Polizist als "Staatsverweigerer", Artikel vom 29.09.2016
- ↑ Sonnenstaatland-Blog: Johannes Spitaler – Staatenbund Österreich meldet sich zu Wort
- ↑ orf.at: Staatsverweigernder Polizist nun entlassen