Querulant

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Als Querulant (von lateinisch queri – „vor Gericht klagen“) wird ein Mensch bezeichnet, der bei geringer Aussicht auf Erfolg dennoch keinen Aufwand scheut, unsinnige Eingaben, Beschwerden und Klagen bei Behörden, Ämtern und Gerichten zu betreiben.

Querulanz in der Reichsbürgerszene

In der Szene der Reichsideologen und "Staatsleugner" ist die querulatorische Lebensweise teilweise durch die prekären Umstände "erzwungen", da gegen Zwangsvollstreckungen, Strafen bzw. Bußgelder und Steuerforderungen vermeintlich auf diesem Weg vorgegangen werden müsse.

Einzelne "Größen" der Szene wie Peter Fitzek, Mike Heerlein, Rüdiger Klasen (jetzt Hoffmann) und vor allem Selim Sürmeli betreiben das Querulantentum jedoch aus persönlicher Überzeugung, dass sie in einem Unrechtssystem leben, gegen das gerichtlich vorgegangen werden müsse. Dabei sticht meist die logisch nicht nachzuvollziehende Inkonsequenz hervor, dass die Genannten versuchen, sich vor staatlichen Gerichten Recht zu verschaffen, die sie in ihrer eigenen Theorie als nicht existent oder jedenfalls nicht zur Rechtsprechung legitimiert erachten.

Bei Einzelnen steht auch ein finanzielles Interesse dahinter, da sie mit der Behauptung, vom System benachteiligte Mitmenschen gegen ein (meist geringes) Honorar vor Ämtern und Gerichten vertreten zu können, teilweise ihren Lebensunterhalt verdienen. So zählen etwa Mike Heerlein oder Tiks zu den Berufsquerulanten.[1]

Andere benutzen den aussichtslosen Kampf gegen die Rechtsvorschriften des Systems, um sich im Internet wichtig zu machen. Dazu werden in Internetforen und vor allem auf der Internetplattform Youtube illegale Mitschnitte von Amtshandlungen oder Gerichtsterminen veröffentlicht und dazu in Kommentaren die gängigen Theoreme der Reichsideologen verbreitet.[2] Diese Gattung der Querulanten ist eine Unterart der attention whore, ein Begriff der Internet-Community, der mit Wichtigtuer nur schwach und unzureichend übersetzt werden kann. Jedenfalls handelt es sich meist um Menschen, die, von der eigenen Bedeutungslosigkeit im "richtigen Leben" enttäuscht, Prominenz und Anerkennung in der virtuellen Gemeinschaft suchen. Nennenswerte Vertreter dieser Art Querulanten sind Mario Romanowski und Dennis Schulz.

Querulantenwahn kann jedoch auch eine ernst zu nehmende und behandlungsbedürftige seelische Störung (ICD-10-GM-2013: F22.8) darstellen.[3] Ein Vertreter dieser Art Querulanten dürfte Jens Friedbert Bothe sein, der seit Jahren seinen Kampf mit der Justiz im Internet dokumentiert.[4]

Querulatorische Telefonanrufe

Eine Sonderform der Querulanz stellen einige Reichsideologen wie beispielsweise Mike Heerlein und Selim Sürmeli dar, welche Ämter, Behörden und Gerichte mit Telefonanrufen überziehen und Gesprächspartner wie Behördenmitarbeiter, Geschäftsstellenbeschäftigte und Amtsträger in unsinnige pseudojuristische Diskussionen verwickeln sowie die Audio- oder Video-Mitschnitte im Internet veröffentlichen.[5]

Passive Querulanz: Der Prozessbeobachter

Aufruf Prozessbeobachter

Eine Ausprägung oder Unterform der Querulanz dürfte die zunehmende Unsitte sein, im Internet dazu aufzurufen, Amtshandlungen und Gerichtsverhandlungen gegen Reichsideologen möglichst zahlreich zu besuchen[6][7][8][9] und verbotenerweise heimlich mitzufilmen oder den Ton aufzuzeichnen.[10] Die Filme werden dann ebenfalls verbotenerweise im Internet veröffentlicht,[11]wobei zum Verbreiten der Filme aufgerufen wird.[12]

In den Kommentaren zu den Filmberichten wird dann etwa eine ungeschickte Prozessführung einzelner Gerichtsvollzieher oder Richter verspottet oder ein großes Aufgebot von Justizwachtmeistern beklagt[13] und dies als ein Anzeichen für den Untergang des Systems interpretiert.

Zumindest die Veröffentlichung von nichtöffentlichen Amtshandlungen (Behördengänge, Gerichtsvollzieher) im Internet erfüllt den Straftatbestand des Bruches der Vertraulichkeit des Wortes § 201 StGB, bei Amtshandlungen und Gerichtsverfahren kommt § 353d StGB bzw. Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte der Beteiligten §§ 22 und 23 KUG in Betracht.[14] Dabei ist jedoch zu beachten, daß Verletzungen von Persönlichkeitsrechten nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag des Betroffenen verfolgt werden.

Weblinks

Quellennachweise