Reichsideologische Themen

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Hier wird eine Auswahl von Themen zusammengefasst, die immer wieder in Diskussionen mit Reichsideologen auftauchen und von ihnen meist schrotschussartig vorgebracht werden, wobei in Forumsdiskussionen auffällt, dass immer, wenn man eine der Thesen widerlegt hat, reflexartig die nächste ins Feld geführt wird, oft ohne Zusammenhang mit der bisher geführten Diskussion.



Vorwiegend dient die Liste dazu, aus anderen Artikeln hierher zu verlinken.


zuletzt geändert am 28.12.2017 von Das Chaos

Generell lassen sich die Themen gliedern in die Kategorien

  • Staatsleugnung
  • revisionistische Ansichten
  • Verschwörungstheorien,

wobei die Übergänge oft fließend sind.

Staatsleugnung

Gültige Verfassung

Inherhalb der Reichsbürgerszene gibt es verschiedene Ansichten über die gültige Verfassung. Meist ist damit allerdings die Weimarer Reichverfassung gemeint,[1] wobei sich mittlerweile auch die Verfassung von 1871 immer stärker durchsetzt.[2] In Ausnahmefällen werden auch die Verfassung der DDR,[3] zumindest für das Gebiet Ostdeutschlands (von Reichsdeutschen meist als Mitteldeutschland bezeichnet), oder die Paulskirchenverfassung als gültig erachtet.[4]

Verfassung des Deutschen Reiches 1871

Die Gültigkeit der Bismarckschen Reichsverfassung wird von Reichsideologen auf verschiedene Weisen hergeleitet, z.B. dass zur Zeit des Inkrafttretens der Verfassung im Jahr 1871 innerhalb von Monarchien noch nicht das Volk, sondern der jeweilige Fürst der Souverän gewesen sei. So wurde nach Meinung der Reichsbürger die Verfassung von 1871 durch den Souverän, in diesem Fall den König von Preußen und den Bundesrat, als Vertreter der anderen Fürsten legitimiert. Dies mag im ersten Moment nachvollziehbar klingen, wirft jedoch Fragen auf. Etwa wann die Souveränität von den Monarchen auf das Volk übergegangen sein sollte, oder wie der Monarch seine für gewöhnlich "von Gott legitimierte" Souveränität überhaupt an das Volk verlieren kann, ohne freiwillig darauf zu verzichten (Revolutionen werden in diesen Kreisen als „Umstürzlertum“ abgelehnt, wie später noch dargelegt wird). Ein bekannter Vertreter dieser Theorie ist der Volksbetrug-Admin Ironleafs.[5]

In seltenen Fällen wird ohne weitere Begründung behauptet, die Bismarck-Verfassung sei vom Volk legitimiert. Dies stimmt zwar indirekt, da der Reichstag des Deutschen Kaiserreichs an der Inkraftsetzung beteiligt war. Würden die Reichsbürger jedoch diese Argumentation zulassen, müssten sie auch den Parlamentarischen Rat, der aus Vertretern von gewählten Länderregierungen bestand, sowie die Landesregierungen selbst[6] und auch die direkt zu diesem Zweck vom Volk gewählte Nationalversammlung von 1919[7] als legitime verfassungsgebende Organe akzeptieren. Das de jure-Wieder-Inkrafttreten der Verfassung von 1871 wird dabei auf den 18.07.1990 datiert, an dem laut der Aussage von Wolfgang Ebel das Grundgesetz aufgehoben wurde. Bis heute wurde für diese Theorie jedoch kein Beweis geliefert. Die Weimarer Verfassung von 1919 ist dabei für 1871er Anhänger:

lediglich ein Werk des antideutschen Umstürzlertums, die rechtswidrig den Kaiser mit Bedrohung seines Lebens zum Abdanken zwangen. Desweiteren heißt es: Umstürzler sind nicht legitimiert dem Volk eine völkerrechtlich anerkannte Verfassung zu geben, Besatzer übrigens auch nicht. Außerdem ist nach Ansicht der 1871er: Die Weimarer Verfassung von 1919 ist nicht vom Volk gewählt worden.[8] Hierbei sei lediglich angemerkt, dass es keine "völkerrechtlich anerkannte" Verfassung geben kann, da es sich bei Verfassungen immer um Staats- und nicht um Völkerrecht handelt.[9]

Weimarer Verfassung

Die Geltung der Weimarer Reichsverfassung wird von den Reichsideologen primär durch die Feststellung der Fortexistenz des Deutschen Reichs vom Bundesverfassungsgericht 1973 im Urteil zum Grundlagenvertrag mit der DDR abgeleitet.[10] Hierbei wird einerseits ignoriert, dass dieses Urteil von der Identitätsgleichheit der Bundesrepublik und des Reichs ausgeht,[11] andererseits dass das Bundesverfassungsgericht ein Organ des Grundgesetzes ist.[12] Da die Reichsbürger die Bundesrepublik Deutschland nur als einen "temporär auf dem Gebiet des Deutschen Reiches installierten Körper" sehen und die Weimarer Reichsverfassung tatsächlich formell bis 1945 aktiv war, ist die Herleitung der weiteren Gültigkeit der offensichtlichste Schritt.[13]

Grundgesetz ist keine richtige Verfassung

Weitgehend einig sind sich die Reichsideologen darin, dass das Grundgesetz keine gültige Verfassung darstelle.
→ Hauptartikel Grundgesetz

Völker-/Menschenrechte stehen über der Verfassung

Reichsbürger gehen aufgrund von Artikel 25 des Grundgesetzes[14] davon aus, dass völkerrechtliche Verträge, etwa die Haager Landkriegsordnung, über nationalem Recht der Bundesrepublik Deutschland ständen.[15] Artikel 25 besagt:

Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

Die Reichsideologen ignorieren hierbei vehement, dass unter die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes Gewohnheitsrecht definiert ist und völkerrechtliche Verträge explizit ausgeschlossen werden.[16] Doch selbst bei genauerer Betrachtung des Textes von Artikel 25 müsste dem reichsdeutschem Betrachter auffallen, dass auch die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes lediglich Bestandteil des Bundesrechtes sind und damit nicht etwa über dem Grundgesetz stehen. Denn selbst, wenn man einen Unterschied zwischen Grundgesetz und Verfassung macht, wie es die Reichsideologen tun, steht das GG weiterhin über gewöhnlichem Bundesrecht. Alles in allem bleibt zu sagen, dass es sich hierbei um eine weitere unbewiesene Behauptung der Reichsbürgerbewegung handelt, die bereits seit Jahren ohne Beweise wiederholt wird.

Besatzungsstatut

Nach Annahmen diverser Reichsideologen ist auch das Besatzungsstatut weiterhin voll in Kraft. Diese Agumentation basiert primär auf einem Bundesbereinigungsgesetz aus dem Jahre 2007; dieses Gesetz hebt in Paragraph 2 vier Gesetze zur Aufhebung von Besatzungsrecht auf. Die Reichsdeutschen gehen hierbei von einem falschen Rechtsgrundsatz aus, nachdem die Aufhebung eines Aufhebungsgesetzes das Wieder-Inkrafttreten des ursprünglichen Gesetzes zur Folge habe. Diesen Rechtsgrundsatz wird man jedoch in keiner Fachquelle, weder vor 1949 noch danach, finden. Unter Reichsbürgern ist es jedoch allgemein üblich, diesen Mythos als Fakt darzustellen, ohne jemals Quellen anzuführen. Zudem wird auch Paragraph 3 des Bundesbereinigungsgesetz gern als Beweis angeführt; hierbei beziehen sich Reichsbürger besonders auf die Formulierungen Rechte und Pflichten, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden und bleiben von der Aufhebung unberührt.[17]

Ignoriert wird der folgende Bezug auf den Überleitungsvertrag: und bestehen nach Artikel 2 Abs. 1 Satz 1 des Ersten Teils des Überleitungsvertrages fort. An besagter Stelle des Überleitungsvertrags findet sich die Formulierung: Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach innerstaatlichem deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.[18] Artikel 2 des Überleitungsvertrages übernimmt also jegliches Besatzungsrecht in deutsches Recht; damit übt die Bundesrepublik Deutschland die gesetzgebende Gewalt aus und nicht die Alliierten. Zudem sagt bereits die Logik, dass das Besatzungsrecht bereits 1956, als das erste Gesetz über die Aufhebung von Besatzungsrecht erlassen wurde, unter deutscher Hoheit stehen musste, ansonsten hätte es nicht durch den Bundestag aufgehoben werden können.

Teilweise wird von Seiten der Reichsideologen auch die Argumentation aufgebracht, der Überleitungsvertrag wie auch Deutschlandvertrag seien 1990 nicht aufgehoben, sondern nur suspendiert worden. Besonders prominent wird diese Ansicht durch die sogenannte "germanische Enzyklopädie" Metapedia vertreten.[19] Als Quelle für diese Behauptung wird durch die Szene die Vereinbarung zum Deutschland- und Überleitungsvertrag vom 27./28. September 1990 präsentiert. Zwar sprechen Artikel 1. und 2. der genannten Vereinbarung tatsächlich von einer zeitweiligen Suspendierung, jedoch findet sich auch explizit die Aussage, dass der Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten (Deutschlandvertrag) mit Inkrafttreten des Vertrags über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland (Zwei-plus-Vier-Vertrag) außer Kraft tritt. Nach Artikel 2. wurde der Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (Überleitungsvertrag) gleichzeitig mit dem zuvor genannten (Deutschlandvertrag) suspendiert und trat zum gleichen Zeitpunkt außer Kraft. [20]

Tatsächlich finden sich in Artikel 3. der oben genannten Vereinbarung einige Artikel des Überleitungsvertrags, die auch über dessen Außerkrafttreten hinaus in Kraft bleiben sollten. Zur Staatsleugnung von Seiten der Reichsbürger dienen in diesem Zusammenhang primär Artikel 2. Absatz 1.; wie oben bereits festgestellt unterstellt dieser Artikel das Besatzungsrecht der Gesetzgebungshoheit des Bundestags, der selbiges mit einigen Ausnahmen bereits 1956 aufhob. Auch Artikel 5. Absatz 1. und 3. sowie Artikel 7. Absatz 1. stehen in der Kritik der Reichsideologen. In den genannten Artikel geht es hauptsächlich um die Fortgeltung von durch die Alliierten erlassenen Gerichtsentscheidungen, um in bereits erledigten Fällen zu gewährleisten, dass es keine neuen Verhandlungen vor deutschen Gerichten gibt.[21] Eine besondere Emphase wird hierbei allerdings auf die in beiden Artikel auffindbare Formulierung, ...oder später gefällt werden, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und sind von den deutschen Gerichten und Behörden demgemäß zu behandeln. Hier hätte wohl ein einfacher Blick in Artikel 4 des Vertrages gereicht. In diesem wird eine auch nach dem Inkrafttreten des Überleitungsvertrages sowohl zeitweilige, als auch nur in besonderen Fällen bedeutsame Zuständigkeit Alliierten Gerichte festgelegt, die 1990 längst nicht mehr bestand. Dementsprechend existierten bereits vor Abschluss des Zwei-plus-Vier-Vertrags keine Alliierten Gerichte mehr in Deutschland, die nach der Wiedervereinigung Entscheidungen hätten fällen können.

Bundesbereinigungsgesetze

Wie bereits zuvor festgestellt, werden auch die sogenannten Bundesbereinigungsgesetze von den Reichsbürgern zur Staatsleugnung eingesetzt. Das Erste Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz hob am 19.04.2006 verschiedene juristisch obsolet gewordene Gesetze auf, so neben dem oben erwähnten Gesetz zur Aufhebung von Besatzungsrecht auch die Einführungsgesetze zum Gerichtsverfassungsgesetz, zur Strafprozessordnung, zur Zivilprozessordnung und zum Ordnungswidrigkeitengesetz.

Hier gibt es auf reichsdeutscher Seite nun zwei sehr ähnliche Argumentationen. Die erste besagt, dass ein Gesetz, das über ein Einführungsgesetz verfügt, ohne dieses Einführungsgesetz seine Gültigkeit verliere. Dies kann getrost ins Reich der Mythen verbannt werden, da sich die Reichsideologen wieder einmal nicht auf eine Quelle, sondern lediglich auf Hörensagen stützen können. Argumentation zwei bezieht sich auf den fehlenden Geltungsbereich: nach Angaben der Reichsbürger ist in den Einführungsgesetzen der jeweilige Geltungsbereich definiert, ohne diesen verliere das Gesetz seine Gültigkeit.[22] In diesem Ausnahmefall existieren sogar mehrere Quellenangaben, wobei die Reichsbürgerszene ihre Aussagen primär auf folgende Zitate stützt: Ein Gesetz hat nur dann Gültigkeit, wenn diesem Gesetz ein räumlicher Geltungsbereich zugewiesen ist sowie Gesetze sind bei Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig, zudem Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen zu können und Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.

Diese Zitate stammen angeblich aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)[23] und einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG 1 C 74/61 vom 28.11.1963). Bei dem angeblichen Urteil des Bundesverfassungsgerichts handelt es sich in Wahrheit um ein weiteres Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. In beiden Urteilen sind die angegeben Zitate jedoch nicht auffindbar.[24] Der räumliche Geltungsbereich von Gesetzen ergibt sich aus der Gesetzgebungskompetenz des nationalen Gesetzgebers; im Falle der Bundesrepublik Deutschland ist das der Bundestag. Dieser gibt in logischer Konsequenz Gesetze für das Bundesgebiet aus, das durch Völkerrechtsverträge und nicht durch deutsche Gesetze definiert wird, während etwa ein Landtag Gesetze für das Territorium seines jeweiligen Landes ausgibt. Ansonsten könnte durch die rein staatsrechtliche Ausdehnung des Geltungsbereiches eines Gesetzes z.B. das Territorium eines Staates willkürlich erweitert werden, was wohl für jeden nachvollziehbar eine paradoxe Völkerrechtssituation nach sich ziehen würde.

Staatshaftung in Deutschland aufgehoben

Wortmarke Polizei

Eintragung der Wortmarke POLIZEI

Mit der Behauptung, der Begriff der Polizei sei lediglich eine Wortmarke, versuchen Reichsideologen ihre Ansicht zu untermauern, dass die polizeilichen Vollzugskräfte der Bundesrepublik Deutschland keine hoheitlichen Befugnisse hätten, sondern lediglich eine privatrechtlich registrierte Organisation darstellten.[25][26][27]

Tatsächlich existiert beim Deutschen Patent- und Markenamt in München ein Eintrag, bei dem die Wortmarke "Polizei" zugunsten des Freistaates Bayern, vertreten durch den Staatsminister des Innern, geschützt wird.[28] Da die Institution der Polizei Ländersache ist, konnte Bayern dies für sein Hoheitsgebiet bestimmen. Die Wortmarke umfasst dabei lediglich die Bereiche:

  • 09 Registrierkassen, Rechenmaschinen, Brillen
  • 16 Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien, soweit in Klasse 16 enthalten; Schreibwaren; Schreibmaschinen und Büroartikel (ausgenommen Möbel)
  • 38 E-Mail-Datendienste

Vermutlicher Hintergrund dieser Eintragung ist der Schutz des Namens "Polizei" vor banaler Benutzung z.B. auf Aufklebern.
Selbstverständlich ändert dieser Eintrag nichts an der hoheitsrechtlichen Natur der Polizei, welche in den Polizeigesetzen der Länder verankert ist.

Gültig oder Geltend

Zuweilen wird von den Reichsideologen behauptet, es bestehe ein besonderer "juristischer Unterschied" zwischen den Formulierungen "gültiges Recht" und "geltendes Recht". Nach dieser Auffassung leite sich "geltendes Recht" immer von "gültigem Recht" ab. Hierbei wird beispielsweise argumentiert, das Grundgesetz als "geltendes Recht" leite sich über die Haager Landkriegsordnung von "gültigem Recht" in Form des Völkerrechts ab.[29] Für weitere Informationen siehe: Grundgesetz gem. Haager Landkriegsordnung?

Wie so oft argumentiert die Szene wieder einmal nicht mit fundierten juristischen Quellen, weder von heute, noch aus der Zeit vor 1933/1914, noch aus dem Ausland, sondern verlässt sich auf das Hörensagen verschiedener Webseiten und Youtube-Videos. Besonders kurios wird es allerdings, wenn man einen Blick auf Gesetze aus der Zeit des Deutschen Kaiserreichs wirft. Wie zu erwarten ist dort nämlich genauso wie heute grundsätzlich die Rede von "geltendem Recht" und nicht, wie es sich die Reichsbürger wünschen mögen, von "gültigem Recht". So liest man etwa im "Gesetz, betreffend die Rechtsverhältnisse der Reichsbeamten" vom 31. März 1873 von "geltender Gesetzgebung" (§ 20), "geltenden gesetzlichen Bestimmungen" (§ 50), "geltenden Bestimmungen" (§ 70) und lediglich einmal, in einem völlig anderen Zusammenhang das Wort "gültig" (§ 133).[30] Auch im "Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie" (Sozialistengesetz) vom 21.10.1878, ist vom "geltenden bürgerlichen Prozeßrechte" (§ 27) und nicht von "gültigem bürgerlichen Prozeßrechte" die Rede.[31] Es geht sogar soweit, dass im zweitgenannten Gesetz die einzige Erwähnung des Wortes "gültig" innerhalb des Wortes "endgültig" stattfindet. Hieran zeigt sich, dass in der deutschen Rechtsgeschichte schon immer von "geltendem", aber nicht "gültigem Recht" gesprochen wurde.

Revisionistische Thesen

Die Reichsbürger vertreten eine Reihe revisionistischer Thesen, die von eher harmlosen Behauptungen (z.B. dass das Kaiserreich ein sehr freiheitlicher Staat war) bis zu extremen Standpunkten wie etwa der Leugung des Holocaust reichen. In diesem Bereich sind die größten Schnittmengen zwischen Reichsideologen und offenen Nationalsozialisten zu beobachten.

Grenzen Deutschlands

Die Grenzen des deutschen Staates werden von den verschiedenen Strömungen der Reichsideologenszene unterschiedlich gesetzt; die Reichsbürger sind sich jedoch einig, dass mindestens die nach dem Zweiten Weltkrieg abgetretenen Gebiete (teilweise unter Einschluss Danzigs) heute immer noch Teil Deutschlands seien. Ansonsten wird häufig das Jahr 1914 als Angabe für die "gültigen" deutschen Grenzen genannt, da der Friedensvertrag von Versailles angeblich ungültig sei.[32] Selten berufen sich die Reichsdeutschen auch auf die Grenzen des 31.08.1939, also inklusive Österreich, Sudetenland und teilweise mit, teilweise ohne das Protektorat Böhmen und Mähren.

Außerdem gibt es eine "Mischvorstellung", nach welcher die Grenzen von 1914 und 1939 zusammengenommen die "völkerrechtlich gültigen Grenzen" Deutschlands bildeten.[33] Letztlich existieren auch Kuriositäten, etwa die Vorstellung Horst Mahlers, der von einer Art "groß-germanischem Reich" zu träumen scheint, das neben Deutschland in den Grenzen von 1914 und 1939 auch die Deutschschweiz, die Niederlande, Luxemburg und die belgische Region Flandern einschließt.[34] Alles in allem gibt es jedoch keinen Grund, die heutigen Grenzen anzuzweifeln; der deutsche Staat hat in Form der Bundesrepublik im Zwei-plus-Vier-Vertrag auf alle territorialen Ansprüche verzichtet, die nach dem Zweiten Weltkrieg noch existierten,[35] genau so wie etwa das Kaiserreich im Helgoland-Sansibar-Vertrag mit seinen Ansprüchen auf die Insel Sansibar verfuhr.[36]

Festlegung der Grenzen durch Kontrollratsgesetz NR. 52

In reichsideologischen Kreisen wird gern Kontrollratsgesetz NR. 52 zitiert, um zu beweisen, dass die Alliierten den deutschen Gebietsstand auf den 31.12.1937 festgelegt hätten und dieser Gebietsstand auch die heute gültigen Grenzen widerspiegele. Hierbei wird für gewöhnlich dieses Zitat verwendet:

e) „Deutschland“ bedeutet das Deutsche Reich wie es am 31. Dezember 1937 bestanden hat.

Dieses Zitat stammt aus Artikel 7 "Begriffsbestimmung" des genannten Gesetzes. Von den Reichsideologen wird vollständig ignoriert, dass Artikel 7 direkt mit den Worten:

9. Für die Zwecke dieses Gesetzes gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:

eröffnet wird. Somit ist klar, dass die Bestimmung aus Absatz "e" ausschließlich auf die in Kontrollratsgesetz NR. 52 geregelten Sachverhalte zutreffen.[37]

Rheinwiesenlager

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Neuschwabenland

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Regierung Dönitz

Während von bekennenden Neonazis die Regierung um den von Hitler testamentarisch zum Reichspräsidenten ernannten Großadmiral Karl Dönitz für gewöhnlich als letzte legitime Regierung Deutschlands betrachtet wird, findet diese Ansicht in der Reichsbürgerbewegung deutlich geringeren Anklang. Dies dürfte hauptsächlich daher rühren, dass für gewöhnlich versucht wird, eine Distanz zum Nationalsozialismus herzustellen und in diesem Sinne entweder die Zeit nach dem 30. Januar 1933 oder bereits die komplette Weimarer Republik als illegal betrachtet wird. Dennoch wird diese These gelegentlich auch unter Reichsbürgern verbreitet. Manchmal schlicht aus Sympathie zu den Nazis, manchmal aus Opportunismus, weil es gerade der eigenen Argumentation dient.[38]

Ironischerweise entgeht den ansonsten so "auf Gesetze bedachten" Reichsideologen, dass während der kompletten Existenz der nationalsozialistischen Diktatur nie eine formelle Rechtsgrundlage für die Ernennung eines Reichspräsidenten durch seinen Vorgänger geschaffen wurde.[39] So hätte die Nachfolge Hitlers durch Artikel 51. der WRV geregelt werden müssen. Artikel 51. schrieb vor, dass der Reichspräsident "im Falle der Verhinderung zunächst durch den Reichskanzler vertreten wird". Bei einem längeren Ausfall des Präsidenten hatte der Reichstag für Ersatz zu sorgen,[40] der allerdings 1945 nur noch formell existierte. Der Großadmiral verfügte nicht einmal über die volle reale Autorität in den zu diesem Zeitpunkt nicht bereits unter alliierter Kontrolle stehenden Teilen Deutschlands. So ignorierten Teile der Wehrmacht seinen „Kapitulationsbefehl“ und führten die Kämpfe teilweise noch bis September 1945 fort.[41]

Dönitz sogenannte Legitimität kann also bestenfalls auf die faktische Macht, die Hitler zuvor ausgeübt hatte, gestützt werden. Diese Konstellation war auch der Grund, weshalb die Alliierten davon überzeugt waren, dass Deutschland über keine regierungsfähigen Stellen mehr verfügte und sie letztlich die "oberste Regierungsgewalt" in Deutschland übernahmen. Der Großadmiral selbst ging davon aus, die Alliierten hätten seine Position als Staatsoberhaupt noch durch die Anerkennung der Kapitulation der Wehrmacht bestätigt.[42] Dönitz sprach hier jedoch lediglich mit seinem Wissen als Militär, nicht aber als Jurist. Wer sich zudem auf die Völkerrechtskompetenz des Karl Dönitz beruft, muss zusätzlich anerkennen, dass dieser selbst in seinem Testament den "Inhalt und die Aufgaben" seines Amtes auf den Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland übertrug.[43]

Übernahme der Obersten Regierungsgewalt verstößt gegen Haager Landkriegsordnung

In revisionistischen Kreisen wird den Alliierten häufig die Legitimation zur Veränderung der deutschen Gesetzgebung abgesprochen. Zwar muss eingestanden werden, dass diese Perspektive aus einer nationalistischen Weltsicht nachvollziehbar scheint, da es sich um ausländische Streitkräfte handelte, die mit militärischer Gewalt die Regierungsgewalt übernommen hatten. Dennoch ist die abgesprochene Legitimität aus verletztem Nationalstolz noch kein Beweis für eine fehlende Kompetenz zur Übernahme der "obersten Regierungsgewalt" durch die Alliierten. Aus diesem Grund wird von Reichsideologen meist mit Artikel 43. der Haager Landkriegsordnung argumentiert. Aus Sicht der Alliierten wie auch der Vereinten Nationen wurde die Beachtung völkerrechtlicher Verträge in Bezug auf Deutschland durch den Bruch des Briand-Kellogg-Pakts[44] als nichtig angesehen, da sich der deutsche Staat, durch den Beginn eines illegalen Angriffskrieges, selbst den Schutz durch das Völkerrecht entzogen hatte.[45] Diese Ansicht zählt heute zu den allgemein anerkannten Völkerrechtstheorien und wird von keinen Staat der Erde mehr angezweifelt.

Siehe auch

Quellennachweise

  1. Stellvertretend: Staatenlos.info und Webseite des "Ebelreichs"
  2. Stellvertretend: "Schittkereich"
  3. https://antilobby.wordpress.com/2013/04/18/ddr-verfassung-ist-noch-immer-gultig/
  4. http://deutschelobby.com/rechtsgultige-paulskirchen-verfassung-reichs-gesetzblatt-verfassung-deutsche-verfassung/
  5. Gerichte unter Sklavenrecht
  6. http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_144.html
  7. https://www.dhm.de/lemo/kapitel/weimarer-republik/revolution-191819/wahlen-zur-nationalversammlung.html
  8. Quellenangabe für den Text zwischen: "In seltenen Fällen" usw. - Absatzende
  9. Wikipedia, Direktquelle: Jörn Ipsen, Staatsorganisationsrecht, 18. Aufl., Neuwied 2006, Rn 21; Christoph Möllers, Staat als Argument, München 2000, S. 173 ff.
  10. http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv036001.html#Rn078
  11. siehe 9.
  12. Willi Geiger, in: Frowein, Jochen Abr./Meyer, Hans/Schneider, Peter (Hrsg.), Bundesverfassungsgericht im dritten Jahrzehnt. Symposion zu Ehren von Ernst Friesenhahn anläßlich seines 70. Geburtstages …, Frankfurt a.M. 1973, S. 30.
  13. https://zeitzentrum.files.wordpress.com/2014/09/21punkte2013.pdf
  14. http://dejure.org/gesetze/GG/25.html
  15. Stellvertretend: Interview mit Peter Frühwald
  16. Scan der KRR-FAQs: http://www.krr-faq.net/bilder/jp25-1a.jpg http://www.krr-faq.net/bilder/jp25-5.jpg, Direktquelle: Jarass/Pieroth, 3. Auflage 1995, Rdnrn 1a ff. zu Art. 25 GG.
  17. http://www.buergerstimme.com/Design2/2013-11/gregor-gysi-das-besatzungsstatut-und-der-rueckzieher/
  18. http://www.hackemesser.de/ueberleitungsvertrag.html
  19. Screenshot, da die Webseite in Deutschland indiziert ist
  20. http://webcache.googleusercontent.com/search?hl=de-AT&biw&bih&q=cache:77quxr3NmFUJ:http://www.principality-of-sealand.eu/pdf/bgbl%2520II_1990_S1386_dreimaechtevertrag.pdf%2BVereinbarung+zum+Deutschland-+und+%C3%9Cberleitungsvertrag+vom+27./28.+September+1990&gbv=1&&ct=clnk
  21. Creifelds-Kauffmann, Stichwort „Überleitungsvertrag“
  22. https://volksbetrugpunktnet.wordpress.com/tag/bundesbereinigungsgesetz/
  23. http://reichling.wordpress.com/2011/04/25/ein-gesetz-braucht-einen-geltungsbereich/
  24. http://opinioiuris.de/entscheidung/1601 ,siehe zudem 18.
  25. http://menschenrecht-amt.de/faq/polizei
  26. https://web.archive.org/web/20140713153036/https://derhonigmannsagt.wordpress.com/2013/10/09/stasi-methoden-bei-der-wortmarke-polizei//
  27. http://www.youtube.com/watch?v=fjjB7op8OU4
  28. https://web.archive.org/web/20130823103111/http://menschenrecht-amt.de/system/files/anhaenge/faq/wortmarke_pozilei.pdf
  29. https://web.archive.org/web/20160623011543/https://derhonigmannsagt.wordpress.com/2015/01/30/w-a-r-n-u-n-g-an-alle-deutschen-das-musst-ihr-alle-wissen/#comment-531484
  30. http://www.documentarchiv.de/ksr/1873/reichsbeamte-rechtverhaeltnisse_ges.html
  31. http://www.documentarchiv.de/ksr/soz_ges.html
  32. http://deutscher-reichsanzeiger.de/
  33. https://archive.is/nc54Y
  34. https://web.archive.org/web/20170116041647/https://www.reich4.de/1999/11/reichsverfassungsentwurf-rverfe99/
  35. https://web.archive.org/web/20121114065655/http://www.hdg.de/lemo/html/dokumente/DieDeutscheEinheit_vertragZweiplusVierVertrag/index.html
  36. http://www.traditionsverband.de/download/pdf/helgoland.pdf
  37. http://www.flegel-g.de/PDF/SHAEF52.pdf
  38. Als Beispiel dient die KRR von Markus Noack/[1] sowie der Freistaat Preußen von Thomas Mann: siehe Punkt 8. auf der verlinkten Webseite]
  39. http://www.kj.nomos.de/fileadmin/kj/doc/1989/19894Moritz_Neubauer_S_475.pdf
  40. http://www.documentarchiv.de/wr/wrv.html
  41. http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-31969169.html / http://www.spiegel.de/einestages/kriegsende-in-der-arktis-a-946659.html
  42. Beispiele: berlin2012blog.wordpress.com sowie: terragermania.com
  43. 40 Jahre: Das Politische Testament von Karl Dönitz. bundesarchiv.de vom 07. Mai 2015
  44. https://web.archive.org/web/20160720151446/http://www.yale.edu:80/lawweb/avalon/imt/kbpact.htm
  45. Dieter Waibel, Von der wohlwollenden Despotie zur Herrschaft des Rechts: Entwicklungsstufen der amerikanischen Besatzung Deutschlands 1944-1949, Mohr Siebeck, 1996, S.63, ISBN 978-3-16-146604-5.