Adrian Ursache

Aus Sonnenstaatland-Wiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
A. Ursache als Mr. Germany (1998)

Adrian Virgil Ursache (* 1. November 1974 in Rumänien) ist ein rumänisch-deutscher Reichsideologe und Gründer der Mikronation "Staat Ur". Ursache ist verheiratet und hat zwei Kinder. Er wurde am 17. April 2019 vom Landgericht Halle wegen versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren verurteilt.

Biografie

Der gelernte KFZ-Mechaniker wurde 1998 zum Mister Germany gewählt und ist Vater von 2 Kindern. In den späten 1990er Jahren konvertierte Ursache zum Islam, um seine damalige Verlobte heiraten zu können.[1]

2014 gründete Ursache auf seinem ehemaligen Privatgrundstück in der zur Gemeinde Elsteraue (Burgenlandkreis) gehörenden Ortschaft Reuden den "Staat Ur". Diesen Akt begründete er mit für Reichsideologen typische Thesen, so sieht er in der Bundesrepublik Deutschland ein Firmenkonstrukt und spricht allen Beamten (etwa Polizisten oder Gerichtsvollziehern) hoheitliche Handlungsbefugnisse ab. Im Folgejahr verbrachte er wegen einer nicht bezahlten Geldstrafe einen Tag im Gefängnis.[2] Dieses Erlebnis soll wesentlich zu seiner Radikalisierung beigetragen haben. Er forderte in diversen Schreiben mit selbst hergestellten Schuldscheinen von Justizbeschäftigten und Richtern Schadensersatz. Für diese Handlungen wurde er u. a. wegen Nötigung, Bedrohung und Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu jeweils 40 € (insgesamt 12.000 €) verurteilt. Da er nicht zahlen konnte, wurde eine Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt.[3]

Ursache hatte offenbar Kontakt zu Wolfgang Plan.[4][5] Im Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt aus dem Jahr 2016 wurde Ursache namentlich erwähnt.

A. Ursache verletzt

Polizeieinsatz am 25. August 2016

Das Gelände des "Staat Ur" wurde zwischenzeitlich wegen eines nicht bedienten Kredites zwangsversteigert. Die neuen Eigentümer erwirkten beim Amtsgericht Zeitz einen Räumungstitel; Ein Obergerichtsvollzieher kündigte Ursache die Vollstreckung an. Einige Tage vor dem Räumungstermin am 24. August 2016 wurde ein (inzwischen vom Betreiber gelöschtes) Video auf der Videoplattform "Youtube" bekannt, in dem Ursache ankündigte, jeden Gegner seines Scheinstaates "abzuschlachten wie Vieh". In diesem Video und auf einer Internetseite von Unterstützern wurde der Gerichtsvollzieher mit Foto und Wohnadresse angeprangert.

Von einer Vollstreckung des Titels sahen die Behörden am 24. August ab[6], stattdessen leisteten am folgenden Tag 200 Polizeibeamte (u. a. das Spezialeinsatzkommando (SEK), Polizeibeamte der Landesbereitschaftspolizei und der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd) Amtshilfe, um den Gerichtsvollzieher bei der Durchsetzung der Zwangsräumung zu unterstützen. Unterstützer von Adrian Ursache, die bereits am Vortag vor Ort waren, bewarfen die Einsatzkräfte unter anderem mit Pflastersteinen. Zwischen Ursache und der Polizei kam es in der Folge zu einem Schusswechsel. Zwei Polizeibeamte wurden leicht (einer durch einen von Ursache abgegebenen Schuss, einer durch einen Biss eines Unterstützers) verletzt. Ursache mußte hingegen mit schweren Verletzungen ins Universitätsklinikum Leipzig geflogen werden. Sein Zustand wurde alsbald als stabil beschrieben.[7] Er wurde einige Tage später ins Haftkrankenhaus der JVA Leipzig verlegt und befindet sich inzwischen in der JVA Halle in Untersuchungshaft.

Der Gerichtsvollzieher und seine Familie standen in der Folgezeit unter Polizeischutz, da ihre Bedrohung auf Internetseiten anderer Reichsbürger fortgesetzt wurde.[8]

Strafverfahren

Die Staatsanwaltschaft ermittelte zuerst wegen versuchten Totschlags.[9] Im April 2017 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Verstößen gegen das Waffengesetz.[10] [11]

Die Hauptverhandlung begann am 9. Oktober 2017.[12][13][14]

Am 17. April 2019 wurde er vom Landgericht Halle zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren verurteilt.[15] Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil wurde vom 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs verworfen. Damit ist das Urteil seit dem 7. Mai 2020 rechtskräftig.[16]

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise