Lebenderklärung

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Lebenderklärung des Polizistenmörders W. Plan
Eine sog. 'Lebenderklärung' ist ein phantasievoll gestaltetes Dokument, mit dem Reichsbürger, Selbstverwalter und andere Staatsverweigerergruppen durch magische Formeln, Bezug auf historische Rechtsinstrumente und pseudojuristische Formulierungen staatliches Handeln abzuwenden versuchen.

Herkunft

Wie die meisten Ausdrucksformen der einschlägigen Kreise stammt die Lebenderklärung aus dem angelsächsischen Rechtskreis. Sie ist eine Form des 'Birth [öfter auch: Berth] Certificate' mit dem Anhänger der Freemen-Bewegung meinen, ihre Unabhängigkeit von staatlicher Beeinflussung bewirken zu können. Das 'Birth Certificate' in der Bedeutung als Geburtsurkunde wird dabei 'interpretiert' als 'Berth Certificate' (Liegeplatzberechtigung von Schiffen) gemäß der in den Kreisen gängigen Auffassung, dass staatliches Recht im wesentlichen See- und Handelsrecht sei.[1] Die wahnhaften Rechtsfolgen, welche diese 'Urkunden' in den jeweiligen Lebenssituationen bewirken sollen, sind je nach Anschauungshorizont verschieden, aber stets unklar und verwirrt.

Auch die Formen im deutschen Sprachraum beziehen sich durchweg auf historische Rechtsinstrumente aus dem britischen Recht (oft fälschlich pauschal als common law bezeichnet), vor allem dem 'Cestui Qui Vie Act' von 1666 oder verschiedenen päpstlichen Bullen, die regelmäßig skurril ausgelegt werden und gewissermaßen die Funktion von magischen Formeln erfüllen sollen.

Formen

Bei den 'Lebenderklärungen' handelt es sich meist um handgeschriebene oder formularmäßig ausgeführte Phantasieschreiben, bei denen versichert wird, dass der Verfasser ein Mensch aus Fleisch und Blut, nicht verschollen sowie frei sei und nur dem 'Sittengesetz' gehorchen würde.

Das Dokument wird garniert mit Zitaten aus altenglischen Rechtsquellen, päpstlichen Bullen und Bibelstellen, die wahl- und verständislos über den Text verteilt werden.

Textprobe (Rechtschreibung und Interpunktion original) :

Erklärung unter Eid

Hiermit erkläre ich, der lebendige beseelte und selbstbewußte Mann aus Fleisch und Blut nach der [päpstlichen Bulle von 1540 "Unam sanctam Catholicam", dem "Cestui Qui Vie Act von 1666"] wolfgang johannes aus der Familie plan, daß ich am 13. Tag im Monat September im Jahre 1967 neunzehnhundertsiebenundsechzig momentaner Zeitrechnung in Roth geboren wurde und tatsächlich auf diesem Planeten, genannt Erde, körperlich seelisch und geistig voll anwesend bin. Ich bin immer noch am Leben und weder auf hoher See, noch sonst irgendwo im Universum verschollen.

[...]

Die Urkunde wird stets von einer mehr oder weniger großen Anzahl von Zeugen unterzeichnet, die ihre Daumenabdrücke meist in roter Stempelfarbe daneben anbringen, wohl um den Eindruck eines mit Blut besiegelten Echtheitsanspruches zu erzeugen. Zuweilen finden sich auch ein Tropfen echtes Blut und ein Büschel Körperhaare des Verfassers auf dem Schriftstück, um als DNA-Probe zu dienen.

Das Dokument ist meist in umständlicher, vermeintlich historischer und geschraubter Sprache verfasst, welche ehrwürdige und deshalb vermeintlich umso bedeutendere Rechtsgültigkeit bewirken soll.

Soweit sich auf juristische Sachverhalte bezogen wird, stammen diese meist aus dem angelsächsischen Bereich. Sie werden stets aus dem Zusammenhang gerissen verwendet und falsch interpretiert. Dabei soll wohl ein Gegengewicht zu der von den Verfassern nicht verstandenen juristischen Sprache der Behörden erstellt werden, der sie jeweils in ihrer sozialen Wirklichkeit ausgesetzt sind.

Intention und Vertrieb

Die 'Idee' der Lebenderklärung entstammt aus dem bereits erwähnten Cestui Qui Vie Act, einem englischen Gesetzestext aus dem Jahre 1666, in dem die englische Krone den Heimfall von Lehen regelte. Es wurde bestimmt, dass wer nach sieben Jahren kein Lebenszeichen von sich gegeben habe, als tot erklärt werden konnte. Somit konnte der Lehnsherr Güter eines Lehnsmannes, die während einer länger andauernden Abwesenheit brach lagen, erneut ausgeben. Wenn der für tot erklärte jedoch beweisen konnte, dass er lebte, wurden seine Rechte wieder hergestellt.[2]

Was genau mit einer Lebenderklärung heute außerhalb des historischen Kontextes bewirkt werden soll, ist regelmäßig unklar und wird von den verschiedenen Protagonisten jeweils anders erklärt.[3]

Der Staatenbund Deutschland etwa behauptet:

Die Lebenderklärung entbindet die derzeitige Scheinverwaltung davon, Juristische Personen zu betreuen und zu bewirtschaften. Ein Lebewesen besteht aus Körper, Seele und Geist und ist weder Handelsware noch Sklave.[4]

Ohne die Lebenderklärung würde man durch den Strohmanntrick (bürgerlicher Tod) vom aktuellen System behandelt, als sei man eine Sache, die damit dem Handelsrecht unterliege.

Die Lebenderklärung ist oft eine wesentliche Einnahmequelle für die Betreiber von staatsverweigernden Vereinigungen. So können entsprechende Dokumente bei Veranstaltungen und Seminaren der Meinungsführer gegen ein oft nicht unerhebliches Entgelt erworben werden.

Neben rechtlich bedenklichen 'Gewerbescheinen' und Kraftfahrzeug-Kennzeichen verkaufte Monika Unger vor ihrer Inhaftierung auch 'Lebendmeldungen' [6]

Besonders umfangreiche und kostenintensive 'Betreuung' (Abzocke) rund um die Lebenderklärung bietet einer der Hauptprotagonisten der Malta-Masche und warnt schon mal vor, dass dies nicht billig sein würde:

Jeder der vor Gericht zieht ob hier in Malta, oder in Deutschland, oder eine „offizielle Urkunde“ haben möchte (braucht), muss auch mit den Kosten rechnen. Leider arbeiten auch hier zu Lande (Malta) weder Gerichte /Anwälte /Notare noch Ämter umsonst, und wir müssen auch unsere Unkosten decken, die uns für den Service hier vor Ort durch den Unterhalt einer offiziellen Firma entsteht. Daher hier nachfolgend die momentane Erklärung der Kosten.

Lebenderklärung :

Notarkosten / Hinterlegung (Register) /Anwaltskosten /Beglaubigung / Apostille / Kosten Prometheus Ltd.     **  1300.-€ + 18% MwSt (Malta) für 2 Originale **[7]

Galerie

Weblinks

Einzelnachweise